Beschlussvorlage - BV/12334/26
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzielle Unterstützung des Ganztagsschulbetriebs zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung durch die Hansestadt Lüneburg im Schuljahr 2026/2027
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Beschlussorgan:
- RAT
- Bearbeitung:
- Marvin Miekautsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Schulausschuss
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Vorberatung
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10.04.2026
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Bereit
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Ausschuss für Finanzen und Interne Services
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Vorberatung
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●
Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Geplant
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
- Ferner wird die Verwaltung damit beauftragt, gemeinsam mit dem Land Niedersachsen, den Schulen und Kooperationspartnern die Rahmenvereinbarung und vertragliche Grundlagen für die finanzielle Beteiligung der Hansestadt Lüneburg als Grundlage für den Start des rechtsanspruchserfüllenden Ganztags zum 01.08.26 sowie für die Haushaltsplanung 2027 abzuschließen.
Sachverhalt
Ausgangslage
Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 13.11.2025 einstimmig beschlossen, den ab dem kommenden Schuljahr 2026/2027 bestehenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Lüneburg flächendeckend, d.h. an allen Grundschulen und für alle Jahrgangsstufen durch die Ganztagsschule umzusetzen (BV/12106/25), und die dafür erforderlichen Anträge beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) zu stellen.
Diese Entscheidung steht im Einklang mit dem seit vielen Jahren in der Hansestadt verfolgten Ziel, Betreuungs- und Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder sowie eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten. Sie erfolgte auf Grundlage der Erkenntnis, dass der rechtlich mögliche Betreuungsschlüssel von 1:26 den Bedarfen vieler Kinder nicht gerecht würde und eine Beibehaltung des Status quo angesichts der Ausweitung der Betreuungszeiten und steigender Inanspruchnahmezahlen nur schwer und mit einem gleichermaßen großen personellen und finanziellen Aufwand zu realisieren wäre.
Parallel wurde die Verwaltung beauftragt, Kriterien zu entwickeln und auf deren Grundlage mit den Schulen die Umsetzung des Ganztags inklusive des notwendigen Personalbedarfs und der Finanzierung zu erarbeiten. Bezüglich der städtischen Einrichtungen sollten etwaige Kooperationen verhandelt werden.
Sachlage seit dem Ratsbeschluss am 13.11.2025
Die Verwaltung hat am 28.11.2025 die zur Umsetzung des Rechtsanspruchs erforderlichen Anträge für die Grundschulen Am Sandberg, Heiligengeist, Hermann Löns und Kreideberg beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) Lüneburg gestellt. Die Grundschule Lüne hat die Umwandlung eigenständig beantragt. Die bereits bestehenden Ganztagsschulen haben ihre Konzepte ausgeweitet.
Des Weiteren haben die fünf vorstehend genannten Halbtagsgrundschulen die für die Genehmigung erforderlichen pädagogischen Ganztagsschulkonzepte erarbeitet und sie der Verwaltung nach schulinterner Beschlussfassung zur Weiterleitung an das RLSB übersandt. Das letzte pädagogische Ganztagsschulkonzept konnte erst Mitte Januar 2026 bei der Genehmigungsbehörde nachgereicht werden.
Bereits im Herbst 2025 waren die Grundschulen um Übersendung ihrer Kalkulationen zur Bemessung des Finanzierungsbedarfs gebeten worden. Diese enthielten als Planungsgrundlage Angaben zur Qualifikation des eingesetzten Personals (Erzieherinnen und Erzieher, Pädagogische Mitarbeitende, Sozialpädagogische Assistenz etc.), zum geplanten zeitlichen Umfang des Personaleinsatzes, dem geplanten Betreuungsschlüssel, der Höhe der landesseitig einbringbaren Mittel (Kapitalisierung von Lehrerstunden) und der Anzahl der zu erwartenden Schülerinnen und Schüler im Ganztag. Die letzte Kalkulation erhielt die Verwaltung am 26.01.2026.
Die Kalkulationen wurden in diversen Gesprächen mit den Grundschulen und den von ihnen gewählten Kooperationspartnern erörtert und insbesondere bezüglich der jeweils geplanten Betreuungsschlüssel teilweise nach oben angepasst. Berücksichtigung fanden dabei zunächst folgende Kriterien: Anzahl der Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarfen, Anzahl der Kinder mit nichtdeutschem Geburtsland, Startchancen-Schulen. Berücksichtigt wurden zudem die mitunter langjährigen Erfahrungen der jeweiligen Träger der Nachmittagsbetreuung an den Grundschulstandorten. Weitere Kriterien werden geprüft; da diese schulbezirks- bzw. -standortbezogen nicht ohne weiteres zur Verfügung stehen, müssen diese in einem aufwendigeren Verfahren ermittelt werden.
Finanzierung des Ganztagsschulbetriebs im Schuljahr 2026/2027
Die Umsetzung des Rechtsanspruches ist für die Schulen bei laufendem Schulbetrieb mit zusätzlichen Anforderungen verbunden (Erarbeitung der Kalkulationen und Konzepte, Suche nach baulichen Übergangslösungen sowie Vertragsverhandlungen).
Angesichts dessen und angesichts der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit, ist es zunächst Ziel der Verwaltung, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem 1. August 2026 sicherzustellen. Den Schulen ist bekannt, dass der derzeitige Zustand nicht statisch ist. Bei der Umsetzung des Ganztages handelt es sich vielmehr um ein fortlaufendes Projekt, das der kontinuierlichen Evaluierung, Anpassung und Weiterentwicklung in Bezug auf die Angebote (Nutzungsverhalten, Gruppengröße, Personalbedarfe) und damit auch in Bezug auf die Finanzierung durch die Hansestadt Lüneburg bedarf. Ziel muss es dabei auch sein, die außerunterrichtliche Betreuung so weit wie nötig und möglich zu vereinheitlichen und dadurch eine Vergleichbarkeit zwischen den Schulen herzustellen.
Mit Blick auf die nachfolgend unter 5. dargestellte Berechnung ist Folgendes zu berücksichtigen:
1.
Eine genaue Vorhersage der benötigten Mittel ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Der konkrete Finanzierungsbedarf ist maßgeblich von der Anzahl der am Ganztag teilnehmenden Schülerinnen und Schüler abhängig. Die Anmeldung für den Ganztag des Schuljahres 2026/2027 erfolgt erst kurz vor den Sommerferien, konkrete Zahlen liegen daher zum aktuellen Zeitpunkt nicht vor. Grundlage der gegenwärtigen Kalkulation ist deshalb der aktuelle Nutzungsgrad in den derzeit schon bestehenden sechs Ganztagsgrundschulen. Dieser beträgt durchschnittlich 75 Prozent der Schülerinnen und Schüler. Da durch das kostenfreie Ganztagsschulangebot von einer steigenden Anzahl an Schülerinnen und Schülern im Ganztag auszugehen ist, wurde gemeinsam mit den Schulen zunächst mit einer Nutzung von 80 Prozent gerechnet.
2.
Die Finanzierungsbedarfe der einzelnen Schulen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt unterschiedlich hoch, s. anliegende Tabelle. Entscheidend dafür sind insbesondere folgende, von der Verwaltung teils nicht zu beeinflussende Faktoren:
- die Größe der Schule.
Es gilt: Mehr Kinder, höhere Kosten.
- der jeweilige Kapitalisierungsgrad
Die Entscheidung, in welchem Umfang Lehrerinnen und Lehrer im Ganztag arbeiten bzw. Lehrerstunden kapitalisiert werden, trifft die Schule.
- die inhaltliche Gestaltung des Ganztagsangebotes
Die Schule entscheidet über das pädagogische Konzept und damit grundsätzlich sowohl über den jeweiligen Betreuungsschlüssel als auch das erforderliche Personal.
-
Die Höhe des vom Land Niedersachsen zusätzlich zur Kapitalisierung gewährten Zuschusses
Die Ganztagsgrundschulen, welche nach dem 01.08.2014 genehmigt werden, erhalten landesseitig nicht mehr die volle Personalausstattung, sodass bei gleichen Kapitalisierungsgraden die tatsächliche Höhe der kapitalisierten Lehrerstunden nicht vergleichbar ist. Wenngleich das Land den Wert einer Lehrerstunde anheben wird, werden bereits bestehende Ganztagsgrundschulen daher landesseitig besser finanziell für den Ganztag ausgestattet.
3.
Eine nahtlose Fortführung des gegenwärtigen (Hort)Systems hätte voraussichtlich Erträge in Höhe von rd. 925.000 € (Elternbeiträge, Betriebskostenzuschuss des Landkreises Lüneburg für 2 Horte, Finanzhilfen des Landes für Horte) generiert. Diesen Erträgen hätte, unabhängig von der unklaren Realisierbarkeit dieser Fortführung, gleichermaßen ein zusätzlicher finanzieller, personeller und baulicher Aufwand gegenübergestanden (räumliche Vorgaben, zusätzliche Fachkräfte, Gründung weiterer Einrichtungen).
4.
Perspektivisch wird der Haushalt der Hansestadt Lüneburg durch die jährlich steigenden Landesmittel entlastet. Diese Entlastung resultiert zum einen in einem steigenden Wert der Lehrerstunden, zum anderen durch die pro Jahrgangsstufe zunehmende Kostenerstattung.
5.
Der Finanzierungsbedarf für die 11 Grundschulen der Hansestadt Lüneburg für den schulischen Ganztag (ohne die Ferien- und Randzeitenbetreuung) berechnet sich für das Schuljahr 2026/2027 wie folgt:
Kosten insgesamt (ohne Randzeiten- und Ferienbetreuung) 5.879.422,76 €
abzgl. vorhandener Ansätze städt. Einrichtungen 2.543.393,00 €
Jahresbedarf (erforderliche Erhöhung des Haushaltsansatzes) 3.336.030,00 €
Bedarf für den Zeitraum 08-12/2026 1.390.000,00 €
Ertrag:
kapitalisierte Lehrerstunden (jährlich) 931.715,99 €
Ertrag für den Zeitraum 08-12/2026 388.215,00€
Der kalkulatorische Finanzbedarf für 2026 (Monate 08-12/2026) beträgt damit rd. 1.390.000 €. Bei Berücksichtigung der gegenüber der im Haushaltsplan 2026 ursprünglich veranschlagten Beträge in Höhe von 412.400 € und den entstehenden zusätzlichen Personalkosten in Höhe von 61.500 € ergibt sich ein Netto-Aufwand in Höhe von 1.074.900 €.
Die für den Zeitraum 08-12/2026 benötigten Mittel können aus einem im Deckungskreis gebildeten Haushaltsausgaberest im Teilhaushalt 53000/ Produkt 365001/365002 bereitgestellt werden.
Der kalkulatorische Finanzbedarf für 2027 (Monate 01-07/2027) sowie das beginnende Schuljahr 2027/2028 wird in den Haushaltsberatungen 2027 angemeldet.
6.
Die Ferien- und Randzeitbetreuung obliegt weiterhin originär dem Jugendhilfeträger. Die Überlegungen zur Ausgestaltung und Finanzierung werden deshalb dem Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Im Gesamtkontext sei darauf hingewiesen, dass sich die voraussichtlichen Kosten ab 2027 für
- die Ferienbetreuung auf 889.900 € belaufen. Unter Berücksichtigung einer Gegenfinanzierung von 308.000 €, ergibt sich ein erhöhter Eigenanteil in Höhe von 581.900 €.
- die Randzeitbetreuung auf 68.000 € belaufen. Unter Berücksichtigung einer Gegenfinanzierung von 25.500 €, ergibt sich ein erhöhter Eigenanteil in Höhe von 42.000 €.
Ausblick auf die nächsten Schritte
Im Hinblick auf die weitere Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung stehen die folgenden Schritte an:
- Genehmigungsverfahren beim RLSB Lüneburg
Mit Schreiben vom 29.12.2025 hat das RLSB Lüneburg mitgeteilt, dass die gestellten Anträge nach erster Durchsicht genehmigungsfähig seien und die Genehmigungen im zweiten Quartal des Jahres 2026 in Aussicht gestellt. Am 18.03.2026 hat das RLSB Lüneburg mitgeteilt, dass die Erteilung der Genehmigungen für Anfang Mai 2026 zu erwarten ist.
- Vertragliche Grundlagen/Kooperationsverträge
Nach der Genehmigung der vorstehend darstellten Finanzierung wird die Verwaltung bi-bzw. trilaterale Verträge mit den Schulen, vertreten durch das Land Niedersachsen, und (mit Ausnahme der städtischen Einrichtungen) den Kooperationspartnern schließen.
Dem Abschluss von Kooperationsverträgen zwingend vorgeschaltet ist eine abzuschließende Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit im Ganztag zwischen dem Land Niedersachsen, vertreten durch das RLSB, und der Hansestadt Lüneburg für das Schuljahr 2026/2027. Sowohl für die Rahmenvereinbarung als auch die Kooperationsverträge sind seitens des Landes Niedersachsen verbindliche Musterverträge erstellt worden, welche dem RLSB zur Genehmigung vorzulegen sind. Die Schaffung dieser vertraglichen Grundlagen kann nach erfolgtem Ratsbeschluss und erhaltener Ganztagsgenehmigungen seitens des RLSB Lüneburg erfolgen.
- Besetzung der Stellen der Ganztagskoordination
Für die geplante Besetzung der weiteren 4 Stellen der Ganztagskoordination (jeweils 0,5 VZÄ) spätestens zum 1. August 2026 wurde teilweise auf vorübergehend freie Stellenanteile im Dezernat V zurückgegriffen. Für die Heiligengeistschule konnte in Abstimmung mit der Schulleitung und der Schulverwaltungskraft eine Übertragung der Aufgaben auf die Schulverwaltungskraft vorgenommen werden. Da ein Teil der o.g. Stellenanteile nur vorübergehend aus dem Dezernat V zur Verfügung gestellt werden kann, werden diese zum Stellenplan 2027 voraussichtlich neu beantragt werden müssen.
- Baumaßnahmen zur Umsetzung der räumlichen Ganztagskonzepte
Wie wiederholt auch vom niedersächsischen Kultusministerium dargestellt, werden sich im Hinblick auf die noch verbleibende Zeit bis zum kommenden Schuljahr 2026/2027 nicht alle baulichen Maßnahmen umsetzen lassen und es sind Übergangslösungen erforderlich. Die Verwaltung hat diese Übergangslösungen gemeinsam mit den Schulen erarbeitet und setzt diese um. Auch mit Blick auf die Schulentwicklung erforderliche dauerhafte Lösungen werden sodann in enger Abstimmung mit den Schulen realisiert. Auf die räumlichen Übergangslösungen wird die Verwaltung im Rahmen einer Präsentation eingehen.
- Rahmenkonzept
Mit dem Rahmenkonzept soll die einheitliche Strukturqualität für das Lüneburger Ganztagsangebot sichergestellt werden. Die Verwaltung wird in der ersten Aprilhälfte zu einem ersten Treffen aller relevanten Akteure einladen (Vertretungen von Schulleitungen, Einrichtungen, Eltern- und Schülervertretung, Politik).
In der Sitzung wird die Verwaltung mittels einer Präsentation zum aktuellen Umsetzungsstand an den einzelnen Schulstandorten, der Einbeziehung der verschiedenen Stakeholder sowie den finanziellen Auswirkungen vortragen.
Klima und Nachhaltigkeit
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Ziel |
Unterziel |
Bewertung |
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Hochwertige Bildung |
++ |
+ |
- |
-- |
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Angebot von Bildungseinrichtungen, die kinder-, behinderten- und geschlechtergerecht sind |
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+ |
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Zugang zu hochwertiger fachlicher und beruflicher Bildung für alle |
++ |
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Freizeitangebote für Jugendliche |
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+ |
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Weniger Ungleichheiten |
++ |
+ |
- |
-- |
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Förderung der Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit |
++ |
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Stärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie |
++ |
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(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
ja, teilweise
Freiwillige Aufgabe unbefristet (Kooperationsverträge)
Der Anteil der freiwilligen Leistungen, welcher den Umfang des aufbauenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung übersteigt, kann zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht konkret benannt werden.
Ersten Berechnungen zufolge wird die freiwillige Einführung des flächendeckenden Ganztagsbetriebes den städtischen Haushalt ab 2027 im Saldo um voraussichtlich 2.393.600 € belasten. Die zu beschließende Höhe der Aufwendungen könnte daher im Haushaltsjahr 2027 dazu beitragen, die Beschränkung von drei Prozent, welche nach Beschlusslage als Volumen für alle freiwilligen Leistungen der Hansestadt Lüneburg besteht, zu überschreiten.
Die freiwilligen Leistungen, welche sich auf den Jahrgang 2 bis 4 beziehen, belaufen sich nach aktueller Berechnung auf eine Jahressumme in Höhe von ca. 4,4 Millionen Euro, davon für das Jahr 2026 (ab August 5/12-Monate) in Höhe von ca. 1,8 Millionen Euro. Die Abweichung vom in der Ganztagsschule möglichen Betreuungsschlüssel von 1:26 beträgt in der Jahressumme 0,66 Millionen Euro, davon für das Jahr 2026 (ab August 5/12-Monate) in Höhe von ca. 0,27 Millionen Euro.
Ausgaben / Einnahmen:
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Zur Umsetzung der Maßnahme |
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Aktuelles HH-Jahr (Ansatz anteilig, nach Abzug ÜMI/GTS 1. HJ 2026) |
HH-Jahr + 1 |
HH-Jahr + 2 |
HH-Jahr + 3 |
HH-Jahr + 4 |
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Auszahlungen/ Aufwendungen |
Investiv |
HH-Plan |
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|
|
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|
Lt. Vorlage |
|
|
|
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Ergebnis-haushalt |
HH-Plan |
400.000 |
3.715.000 |
3.715.000 |
3.715.000 |
3.715.000 |
|
|
Lt. Vorlage |
1.390.000 |
5.900.000
|
5.900.000
|
5.900.000
|
5.900.000
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|
Folgekosten (ERGHH) |
Sachaufwand |
HH-Plan |
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Lt. Vorlage |
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Personal-aufwand |
HH-Plan |
0 (kompensiert über freie Stellenanteile) |
0 |
0 |
0 |
0 |
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|
Lt. Vorlage |
61.500 |
150.800 |
153.800 |
156.800 |
160.000 |
||
|
Einzahlungen/ Erträge |
Investiv |
HH-Plan |
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|
|
Lt. Vorlage |
|
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|
|
|
||
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Ergebnis-haushalt |
HH-Plan |
412.400 |
989.800 |
989.800 |
989.800 |
989.800 |
|
|
Lt. Vorlage |
389.000 |
932.000
|
932.000 |
932.000 |
932.000 |
||
Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert: ja
|
Investitionsnummer: |
|
||
|
Teilhaushalt: |
55000 |
Produkt: |
211001 |
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Haushaltsjahr: |
2026 ff. |
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|
Mittelherkunft:
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2026: HAR aus Deckungskreis 2027 ff: lfd. Ansatz |
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Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung: ja
Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt: nein
Personelle Auswirkungen / Auswirkungen auf Stellenplan: ja
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sofern ja: |
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Vollzeitäquivalent: |
Ganztagskoordination (0,5 VZÄ je Schule (4 Schulen) |
Vergütung: |
EG 9a TVöD |
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Personalaufwand befristet: |
nein |
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|
sofern ja, befristet bis |
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||
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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23,3 kB
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