Beschlussvorlage - BV/12118/25
Grunddaten
- Betreff:
 - 
Neuer Rahmenplan Sanierungsgebiet "Westliches Wasserviertel"
 
- Status:
 - öffentlich
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Beschlussorgan:
 - RAT
 
- Bearbeitung:
 - Vivien Hoffmann
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA | 
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Geplant
 
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 Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung 
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 Vorberatung 
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 10.11.2025 
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Geplant
 
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 Verwaltungsausschuss 
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 Vorberatung 
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●
Geplant
 
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 Rat der Hansestadt Lüneburg 
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 Entscheidung 
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Beschlussvorschlag
1. Der Rahmenplan mit den darin zusammengefassten Sanierungszielen und Maßnahmen (Anlage I) für das Sanierungsgebiet „Westliches Wasserviertel“ wird beschlossen.
2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt eine Abstimmung zur Erweiterung des Sanierungsgebietes um die Grundstücke des Lüneburger Rathauses (Flurstück 104/1, Flur 16) mit den angrenzenden Straßenzügen Am Ochsenmarkt (Flurstück 109/1, Flur 16) und Am Markt (Flurstück 108/13, Flur 16) sowie dem Grundstück Bardowicker Straße 1 (Flurstück 103/3, Flur 22) mit der Programmbehörde herbeizuführen.
Sachverhalt
Die Hansestadt Lüneburg wurde mit dem Wasserviertel erstmals 2007 in das
Städtebauförderungsprogramm des Landes Niedersachsen aufgenommen, nachdem ein zunehmend erkennbarer Sanierungsbedarf im Wasserviertel die Hansestadt Lüneburg 2002 veranlasste Vorbereitende Untersuchungen (VU) durchführen zu lassen. Mit dem Ergebnis wurde 2008 ein Rahmenplan erstellt, der 2010 eine Fortschreibung erfuhr. Im Fokus steht seitdem der Erhalt und die behutsame Entwicklung des baukulturell und stadtgeschichtlich wichtigen Teils der Lüneburger Altstadt.
Zum aktuellen Zeitpunkt befindet sich der Altstadtbereich des Westlichen Wasserviertels mit dem abgegrenzten Sanierungsgebiet im Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne“.
Für die verbleibenden Förderjahre bis zum förderrechtlichen Abschluss der Gesamtmaßnahme besteht nun das Erfordernis, die Ziele und die Strategie des Sanierungsverfahrens zu hinterfragen, neu auszurichten und an neue Rahmenbedingungen anzupassen, wie z.B. die veränderten förderrechtlichen Rahmenbedingungen auf Bundes- und Landesebene. Hierzu erfolgt eine Zwischenbilanzierung des bisherigen Sanierungsprozesses und darauf aufbauend die Fortschreibung des Rahmenplans mit der Aufgabe, den Sanierungsprozess durch die
Berücksichtigung neuer Entwicklungen und Erkenntnisse für die verbleibenden Jahre der Förderung anzupassen.
Als Sanierungsziele werden weiterhin jene verfolgt, die seit 2010 noch nicht erreicht wurden, geringfügig modifiziert und ergänzt um die Anforderungen gem. neuem Förderbestandteil (insbesondere Klimaschutz, Klimaanpassung).
Sanierungsziele Rahmenplanfortschreibung 2025
- Denkmalgerechte Erhaltung, Instandsetzung und Modernisierung von (insb. historischen)
Gebäuden
- Aufwertung und Sanierung der Bardowicker Mauer und des Stadtwalls
- Beibehaltung und Weiterentwicklung der gebietstypischen innerstädtischen
Nutzungsstruktur (Wohnen, Kleingewerbe)
- Aufwertung des Hafenbereichs: Öffentlich zugängliche Nutzung und Sanierung der
Kaianlagen
- Erhalt und Verbesserung des Stadtbildes durch Sanierung von Straßen und Plätzen nach
durchgängigem (barrierearmen) Gestaltungsprinzip unter Berücksichtigung einer klimagerechten Stadtentwicklung, Erneuerung technischer Infrastruktur
- Verbesserung der Aufenthaltsqualitäten im öffentlichen Raum
- Verbesserung der Fußwegbeziehungen
- Erstellung eines Lichtkonzeptes für das nächtliche Stadtbild
Zur Erreichung der Sanierungsziele wurde ein integriertes Handlungskonzept erarbeitet, das auf den Sanierungszielen aufsattelt, konkrete Maßnahmen beschreibt und im Sanierungsgebiet verortet ist. Die Maßnahmen werden ausführlich in Maßnahmensteckbriefen beschrieben. Dies umfasst die jeweilige Darstellung der Bestandssituation, des Zielbildes sowie eine Einordnung zur zeitlichen Perspektive der Priorisierung und des angesetzten Kostenrahmens. Zusätzlich werden Projektverantwortungen und erste Arbeitsschritte definiert.
Für zwei städtebaulich bedeutende Teilbereiche im Westlichen Wasserviertel, das Umfeld bei der St. Nikolai-Kirche / Platz an der Löwenapotheke und Hinter der Bardowicker Mauer, wurde eine Vertiefung mit Darstellung von Entwurfsprinzipien und Schemabetrachtungen des Raums erarbeitet.
Da auf Ebene der Rahmenplanung auch direkt an das bisher festgelegte Sanierungsgebiet
angrenzende Stadtbereiche mitbetrachtet werden, konnte im Rahmen dieser Überprüfung
festgestellt werden, dass in direkt angrenzenden Bereichen städtebauliche Missstände vorzufinden sind. Dies betrifft zum einen das historische Lüneburger Rathaus einschließlich des sich davor befindlichen Marktplatzes. Zum anderen betrifft es die Fassade des Gebäudes Bardowicker Straße 1 (ehemals Lünebuch).
Rathaus: An dem Rathaus wurden bauliche Mängel und Schäden festgestellt, die dringend behoben werden müssen. Die herausragende Bedeutung des Rathauses für die Hansestadt führt in Verbindung mit dem schlechten baulichen Zustand dazu, dass die Gebietsabgrenzung u.a. um den Marktplatz und das Rathausgebäude erweitert werden sollte. Ziel der baulichen Sanierungsmaßnahme ist der vollständige Erhalt des historisch bedeutsamen Lüneburger Rathauses. Das Rathaus ist zusammen mit dem Marktplatz ein bedeutsamer Ort für die Lüneburger und gleichzeitig wichtiges Ziel für den Tourismus. Langfristig soll im Rathaus auch das Thema der Barrierefreiheit berücksichtigt werden, welches bei einer Sanierung mit angegangen werden kann. Da das Rathaus städtebaulich gemeinsam mit dem vorgelagerten Marktplatz zu bewerten ist und auch hier Oberflächenschäden an der historischen Pflasterung bestehen, die die Nutzung des Marktplatzes beeinträchtigen, wird eine behutsame Reparatur empfohlen.
„Lünebuch“: Das Gebäude Bardowicker Straße 1 befindet sich in zentraler Lage am Marktplatz in der Innenstadt, vis-à-vis zum Rathaus. Bei dem Gebäude handelte es sich um ein Leerstandsobjekt. Aufgrund weiterer struktureller und konjunkturbedingter Leerstände von Einzelhandelsflächen in der Innenstadt besteht ein hohes Interesse daran, diesen Leerstand zu beheben und damit einen Beitrag zur Steigerung der Innenstadtattraktivität zu leisten. Ziel ist die bedarfsgerechte Sanierung für eine
Nutzung mit geringem Umbaubedarf. Mit den angedachten Maßnahmen kann ein Beitrag zu verschiedenen Sanierungszielen geleistet werden.
Um die städtebaulichen Missstände über das Sanierungsverfahren beheben zu können, wird mit der Fortschreibung der Rahmenplanung für das Westliche Wasserviertel die Empfehlung ausgesprochen, das Sanierungsgebiet förmlich um die oben benannten Bereiche zu erweitern. Mit der Gebietserweiterung umfasst das Sanierungsgebiet eine Fläche von 10,9 ha.
Laufzeit Sanierungsgebiet
Im Programmjahr 2028 können letztmalig Fördermittel beantragt werden. Unter Berücksichtigung der Mittelstreckungsmöglichkeit von sechs Jahren wurde in Abstimmung mit der Programmbehörde der zuwendungsrechtliche Abschluss der Gesamtmaßnahme auf den 31.12.2034 festgelegt. Diese Verlängerung der ursprünglich festgelegten Durchführungszeit der Sanierung muss noch durch den Rat der Hansestadt Lüneburg beschlossen werden.
Kosten-/ Finanzierungsübersicht
Der ursprüngliche Gesamtkostenrahmen des Sanierungsgebiets umfasst insgesamt knapp 17,5 Mio. Euro. Davon waren gem. Zahlungsstand der Zwischenabrechnung per 31.12.2023 knapp 8,3 Mio. € verausgabt worden und knapp 2,1 Mo. Euro für laufende oder geplante Maßnahmen in den Haushaltsjahren 2024/2025 gebunden. Somit verbleiben noch Restmittel in Höhe von ca. 7,1 Mio. Euro. Diese Mittel werden in der Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht auf die noch ausstehenden oder zu ergänzenden Maßnahmen verteilt.
Die Fortschreibung des Rahmenplans wird anhand einer Präsentation durch die Planer:innen in der Sitzung des Ausschusses vorgestellt.
Durch die Neugestaltung des Rahmenplans ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen, da der Bruttokostenrahmen für das Sanierungsgebiet unverändert bleibt.
Klima und Nachhaltigkeit
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						 Ziel  | 
					
						 Unterziel  | 
					
						 Bewertung  | 
				|||
| 
						 Klimaschutz  | 
					
						 ++  | 
					
						 +  | 
					
						 -  | 
					
						 --  | 
				|
| 
						 
  | 
					
						 Förderung der energetischen Sanierung von Gebäuden  | 
					
						 
  | 
					
						 +  | 
					
						 
  | 
					
						 
  | 
				
| 
						 Klimaanpassung  | 
					
						 ++  | 
					
						 +  | 
					
						 -  | 
					
						 --  | 
				|
| 
						 
  | 
					
						 Förderung des Stadtgrüns (z.B. Dach-/Fassaden-begrünung; Schutz von Baumstandorten, Neuan-pflanzungen)  | 
					
						 
  | 
					
						 +  | 
					
						 
  | 
					
						 
  | 
				
| 
						 Nachhaltige Städte und Gemeinden  | 
					
						 ++  | 
					
						 +  | 
					
						 -  | 
					
						 --  | 
				|
| 
						 
  | 
					
						 öffentliche (Frei-) Räume mit Erholungs-möglichkeiten  | 
					
						 
  | 
					
						 +  | 
					
						 
  | 
					
						 
  | 
				
| 
						 Ergänzungen  | 
					
						 ++  | 
					
						 +  | 
					
						 -  | 
					
						 --  | 
				|
| 
						 
  | 
					
						 Verbesserung der Fußwegbeziehungen  | 
					
						 
  | 
					
						 +  | 
					
						 
  | 
					
						 
  | 
				
| 
						 Lichtkonzept für das nächtliche Stadtbild/ Sicherheit  | 
					
						 
  | 
					
						 +  | 
					
						 
  | 
					
						 
  | 
				|
(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
| 
 1 
 | 
 (wie Dokument) 
 | 
 64,4 MB 
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