Beschlussvorlage - VO/9298/20-5

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt,

  1. auf Grundlage der vorliegenden Vorplanung die Leistungsphasen 3 bis 6 gemäß §47 HOAI (Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe) für den Abschnitt Ilmenaustraße und Altenbrückertorstraße in der Variante Mischparken auszuarbeiten und die zur Umsetzung erforderlichen weiteren Planungsschritte einzuleiten.
  2. die Ergebnisse der Entwurfsplanung und der Kostenschätzung in den Haushaltsplanungen 2027/2028 zu berücksichtigen und diese dem Verwaltungsausschuss zur abschließenden Freigabe vor der baulichen Ausführung im Jahr 2027/2028 vorzulegen.
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Sachverhalt

1. Historie und Planungsstand

Die Hansestadt Lüneburg verfolgt mit der Radverkehrsstrategie 2025 und den Leitlinien Radverkehrspolitik 2030+ das Ziel, den Radverkehr als selbstständige und gleichberechtigte Mobilitätsform zu stärken. Die Einrichtung eines innerstädtischen Fahrradrings stellt dabei ein zentrales Infrastrukturprojekt dar. Ziel ist es, den Radverkehr gebündelt, sicher und komfortabel durch das Stadtgebiet zu führen, dabei zentrale Achsen zu verknüpfen und die Erreichbarkeit der Innenstadt zu erhöhen.

Aufbauend auf den bereits umgesetzten Teilabschnitten – Wallstraße (2020) und Haagestraße (2023) – wurde im Jahr 2024 ein interdisziplinärer Planungsauftrag für den Gesamtverlauf des Fahrradrings vergeben. Beauftragt wurden die Ingenieurbüros Brandt und Urbanus aus Lübeck. Die Beauftragung umfasst die Leistungsphasen 1 bis 6. Gegenwärtig liegen die Vorplanungen (Lph.12) für mehrere Abschnitte vor.

Der bestehende Fahrradring führt aus Richtung Wallstraße und Haagestraße über die Kalandstraße bis zur Altenbrückertorstraße. An diesen Verlauf schließt der vorliegende Abschnitt Ilmenaustraße / Altenbrückertorstraße direkt an. Die Pläne wurden im August 2025 im Arbeitskreis Verkehr vorgestellt und werden nun zur politischen Beratung eingebracht.

 

2. Kernelemente der Planung – Abschnitt Ilmenaustraße / Altenbrückertorstraße

Der betrachtete Abschnitt bildet die Fortsetzung der Hauptroute für den Radverkehr im Osten der Innenstadt. Die Ilmenaustraße ist als Hauptachse im Radnetz der Radverkehrsstrategie benannt. Der Abschnitt verbindet zentrale Ziele wie Theater, VHS, Stintmarkt, Marktplatz und Rathaus. Die Umgestaltung soll die Aufenthaltsqualität erhöhen, Sicherheit schaffen und die Radverkehrsführung verbessern.

 

Wesentliche Planungsinhalte beider Varianten:

  • Führung des Radverkehrs im Mischverkehr auf durchgehend min. 5,50m breiten Fahrbahnen.
  • Sanierung des Fahrbahnbelags in Teilen auf Basis baulicher Zustandsbewertungen.
  • Vereinheitlichung der Beläge und Ausstattungselemente.
  • Barrierefreie Gestaltung und – wo möglich – Verbreiterung der Gehwege.
  • Erhalt des Zweirichtungsverkehrs.
  • Einrichtung einer unechten Fahrradstraße, d.h. mit Freigabe für motorisierten Verkehr.
  • Erhalt sämtlicher Bestandsbäume.
  • Schutzmaßnahmen für abbiegenden Radverkehr durch Sperrflächen / Inseln.

 

3. Variantenvergleich Ilmenaustraße

 

Die folgende Tabelle zeigt relevante Eckpunkte der Varianten.

 

Bestand

Variante Längsparken

Variante Mischparken

Anordnung der Parkstände

Quer (Senkrechtaufstellung)

Längs (Längsaufstellung)

Quer (Senkrechtaufstellung) und Längs (Längsaufstellung)

Anzahl der Parkstände

72

36 - 39

60 - 63

Anzahl Straßenbegleitende Bäume

15

15

15

Fahrradstraße möglich

nein

ja

ja

Förderung der Fahrbahn über laufenden Förderantrag möglich

-/-

Ja

ja

 

Die Variante Längsparken ist gestalterisch klarer, konfliktärmer bei der Einführung einer Fahrradstraße und wird auch von der Denkmalpflege mitgetragen. Die Variante Mischparken erhält mehr Stellplätze, bringt jedoch Einschränkungen bei den Gehwegbreiten mit sich.

Beide Varianten verbessern die Sichtbarkeit und Sicherheit für den Radverkehr und erhöhen die Qualität des öffentlichen Raums.

 

4. Beitrag zum Radentscheid

Der Abschnitt schafft rund 340m Fahrradstraße und verbessert die Querungssituation an dem Kontenpunkt Ilmenaustraße / Altenbrückertorstraße. Damit leistet die Maßnahme einen konkreten Beitrag zur Umsetzung des Radentscheids.

 

 

 

5. Rückmeldungen aus dem Arbeitskreis Verkehr

Die Planungen wurden am 28.08.2025 im Arbeitskreis Verkehr vorgestellt und von den vertretenen Verbänden und Institutionen insgesamt positiv aufgenommen. Insbesondere die Einrichtung einer Fahrradstraße sowie die Stärkung des Radverkehrs wurden ausdrücklich begrüßt.

Der VCD befürwortete die angestrebte Vorfahrtsregelung auf der Altenbrückertorstraße in Richtung Sande als durchgängige Hauptroute. Einhellige Zustimmung fand der Vorschlag, den Überzug auf der Brücke Altenbrückertor zurückzubauen, um Übersichtlichkeit und Sicherheit zu erhöhen. Zudem wurde angeregt, auf der Südseite der Brücke eine optische Trennung von Geh- und Radverkehr vorzusehen bzw. wieder besser kenntlich zu machen.

Die Vertreter:innen von ADFC, VCD, FUSS e.V. und Behindertenbeirat äußerten eine klare Präferenz für die Variante Längsparken. Diese Variante ermögliche eine geordnetere Verkehrsführung, sichere Gehwegbreiten und eine konfliktärmere Umsetzung der Fahrradstraße. Zugleich wurde empfohlen, den öffentlichen Parkraum stärker auf Anwohnerparken zu begrenzen und ergänzende Kurzzeitstellplätze für Handwerker- und Lieferverkehre zu schaffen. Kritisch angemerkt wurde, dass das Querparken in der Variante Mischparken teils zu Einschränkungen der Gehwegbreiten durch „überparken“ führe. Auch das Parken von Wohnmobilen wurde hinterfragt. Der Behindertenbeirat schlug vor, mehrere Stellplätze – insbesondere im nördlichen Bereich – als Behindertenstellplätze auszuweisen.

Zur Oberflächengestaltung entlang der Ilmenau wurde der Einsatz wassergebundener Wegedecken von mehreren Seiten kritisch beurteilt. Aus Sicht von FUSS e.V., Behindertenbeirat und VCD sind diese insbesondere bei Nässe und für mobilitätseingeschränkte Personen (z.B. mit Rollator) nicht geeignet. Vorgeschlagen wurde eine durchgängig befestigte und rutschfeste Oberfläche.

Die Einrichtung eines zusätzlichen Fußgängerüberwegs auf Höhe der Conventstraße wurde diskutiert. Die Polizeiinspektion betonte abschließend die Notwendigkeit einer klaren und gut sichtbaren Kennzeichnung der Fahrradstraße und zeigte sich beiden vorgestellten Varianten gegenüber offen.

 

6. Finanzierung und Umsetzung

Während die ursprüngliche Planung des Fahrradrings eine Umsetzungsreihenfolge anschließend an die Wallstraße - Haagestraße – Kalandstraße in Richtung Ilmenaustraße, Abtspferdetränke, Am Ochsenmarkt, Neue Sülze und Salzstraße bis Lambertiplatz vorsah, hat der Rat mit seiner Beschlussfassung am 19.12.2024 eine neue Priorisierung vorgenommen. Hierdurch entstand eine Diskrepanz zwischen der haushalterischen Veranschlagung der Abschnitte im Doppelhaushalt 2025/2026 und der real umzusetzenden Abfolge der Abschnitte (vgl. VO/11459/24, Anlage 59).

 

Für das Gesamtprojekt Fahrradring wurden Fördermittel über den Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“ im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) beantragt. Das Projekt Fahrradring Lüneburg kann hier als Gesamtmaßnahme gefördert werden. Die Förderquote beträgt für nachweislich finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Eine Mittelbewilligung im vierten Quartal 2025 ist in Aussicht gestellt worden.

 

Im Haushaltsplan, der im Haushaltsbeschluss zu 2025/2026 (VO/11459/24) beschlossen wurde, sind unter 541-516 „Fahrradring“ für Tiefbaumaßnahmen im Haushaltsjahr 2025 Mittel in Höhe von 720.500€ vorgesehen. Für 2026 sind Haushaltsmittel in Höhe von 1.457.900 € und für 2027 1.056.500 € vorgemerkt. Die Kostensätze beruhen auf der ersten zeitlichen Abfolge des Fahrradringes und setzen sich wie folgt zusammen:

 

 

 

       In 2025           720.500 €       für die Abschnitte Altenbrückertorstraße/ Ilmenaustraße

       In 2026           1.457.900 €    für die Abschnitte Neue Sülze, Salzstraße, Am Ochsenmarkt/Am Marienplatz und das Fahrradparkhaus Neue Sülze

       In 2027           1.056.500 €    für die ganzheitliche Umgestaltung des Lambertiplatzes

       3.234.500 €

 

Für die Umsetzung der im Abschnitt Neue Sülze/Salzstraße inkludierten Polleranlage selbst sind gesonderte Haushaltsmittel für 2025 im Haushalt unter der Invest-Nr. 122-001 für Straßenpoller 100.000 € vorgesehen.

 

Um die Förderfähigkeit im Förderprogramm „Klimaschutz durch Radverkehr“ zu erhalten, ist die gemeinsame und schlüssig auf einander aufbauende Umsetzung der Maßnahmen als Gesamtprojekt notwendig. Die vorhandenen Haushaltsansätze sind folglich entsprechend des Ratsbeschlusses der Handlungsrahmen für die neue Reihenfolge der Abschnitte. Die aktuellen Vorplanungen sind die Grundlage für den Förderantrag.

 

Nach Vorliegen des Fördermittelbescheides, werden die konkret erforderlichen Auszahlungsermächtigungen zur Maßnahmenumsetzung ermittelt. Die Entscheidung über die Fördermittelgewährung wird im Mobilitätsausschuss mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt wird mit dem Ziel einer hohen Verlässlichkeit für eine Maßnahmenumsetzung dargestellt, welche Investitionsvolumina je Abschnitt als Ermächtigung bereitgestellt werden müssen. Dann feststehende Abweichungen von der bisherigen Haushaltsplanung sind mit der Kämmerei zu besprechen und auch - sofern notwendig - hinsichtlich einer ggf. notwendigen Kompensation abzustimmen.

 

7. Weiteres Vorgehen

Nach dem politischen Beschluss erfolgt die Ausarbeitung der Entwurfsplanung (Lph.34), anschließend die Erstellung der Leistungsverzeichnisse und Ausschreibungsunterlagen (Lph.56). Die Umsetzung erfolgt in Koordination mit angrenzenden Abschnitten und der Förderlogik.

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Klima und Nachhaltigkeit

 

Ziel

Unterziel

Bewertung

Klimaschutz

++

+

-

--

 

Reduzierung der CO2-Emissionen z.B. durch Senkung des Energieverbrauchs oder Erhöhung der Energieeffizienz

 

 

 

Klimaanpassung

++

+

-

--

 

Förderung des Stadtgrüns (z.B. Dach-/Fassadenbegrü-nung; Schutz von Baumstandorten, Neuanpflanzungen)

 

 

 

Erhaltung der Kaltluftschneisen/Förderung eines gesunden Stadtklimas

 

 

 

Förderung des Hitzeschutzes

 

 

 

Verringerung der Auswirkungen von Starkregenereig-nissen (z.B. Verringerung der Bodenversiegelung)

 

 

 

Umwelt- und Naturschutz

++

+

-

--

 

Verringerung der Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung; Reduzierung der Lärmbelastung

 

 

 

Erhaltung und Förderung der Biodiversität (Artenvielfalt, Vielfalt der Ökosysteme)

 

 

 

Nachhaltige Städte und Gemeinden

++

+

-

--

 

Klimagerechte und sozialverträgliche Siedlungsplanung  (z.B. Nachverdichtung, bezahlbareres Wohnen)

 

 

 

Mobilität

++

+

-

--

 

Sichere Mobilität

 

 

 

Bezahlbare Mobilität

 

 

 

Barrierefreie Mobilität

 

 

 

Stadt der kurzen Wege

 

 

 

Klimagerechte Verkehrsmittelwahl

 

 

 

Gesundheit und Wohlergehen

 

 

 

 

 

Verringerung der Zahl von Todesfällen und Erkrankungen aufgrund von Verkehrsunfällen

 

 

 

 

(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen:   ja

 

Die finanziellen Auswirkungen sind der ausführlichen Sachverhaltsdarstellung zu entnehmen. Sie stehen in Bezug zur aktuellen Haushaltsplanung. Eine Berichterstattung über die Kostenentwicklung im Gesamtprojekt erfolgt in einem der kommenden Mobilitätsausschüsse.

 

Pflichtaufgabe

 

Ausgaben / Einnahmen:

 

 

 

Aktuelles HH-Jahr

HH-Jahr + 1

HH-Jahr + 2

HH-Jahr + 3

HH-Jahr + 4

Zur Umsetzung der Maßnahme

 

Investive Auszahlungen

720.500 €

1.457.900 €

1.056.500 €

 

 

Aufwendungen

im

Ergebnishaushalt

 

 

 

 

 

Folgekosten

Sachaufwand im Ergebnishaushalt (ohne Abschreibungen)

 

 

 

 

 

Personalaufwand im Ergebnishaushalt

 

 

 

 

 

Einzahlungen / Erträge

Investiv

 

 

 

 

 

Ergebnishaushalt

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert:

Bericht zur Kostenentwicklung erfolgt in einem der kommenden Mobilitätsausschüsse.

 

sofern ja:

Haushaltsjahr:

Finanzplanung 2025 – 2027

Gesamtprojekt = 3.234.900 €

Mittelherkunft:

laufender Ansatz

Investitionsnummer:

541-516

Teilhaushalt:

72000INV/72120

Produkt:

541002/54100202

sofern nein:

Bereitstellung außer-/überplanmäßig bzw. Neuanmeldung Finanzplanung 2027 ff.

      - in Höhe von

 

      - Deckung erfolgt aus

 

 

Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung:  ja

Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt:  ja

 

Bezeichnung der Drittmittel:

Bundesfördermittel “Klimaschutz durch Radverkehr”

Antragstellung bereits erfolgt:

ja

Antrag bereits bewilligt:

nein

Höhe beantragter/bewilligter Drittmittel:

2.638.903,30 € für das Gesamtprojekt

Förderzeitraum:

2026-2029

 

Personelle Auswirkungen:

Auswirkungen auf den Stellenplan:  nein

 

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Anlagen

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