Beschlussvorlage - VO/1606/05

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz nimmt die Ausführungen der GfA zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die neue Abfallablagerungsverordnung hat grundlegende Veränderungen in der Abfallentsorgung zur Folge. Seit dem 01.06.2005 dürfen Abfälle auf Deponien nur noch dann abgelagert werden, wenn sie bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Für Siedlungsabfälle gilt generell, dass eine Vorbehandlung zur Reduzierung der organischen Bestandteile zwingend erforderlich ist. Zur Vorbehandlung stehen grundsätzlich zwei technische Verfahren zur Verfügung:

 

  • Die energetische Vorbehandlung in einer MVA (Müllverbrennungsanlage)
  • Die Vorbehandlung in einer MBV (Mechanisch-biologische Vorbehandlungsanlage)

 

In Lüneburg hat man sich durch die Anpassungen der MBV-Anlage auf dem Gelände der Zentraldeponie Bardowick auf diesen Termin vorbereitet.

 

Die GfA trägt zu den Erfahrungen seit dem Inkrafttreten der neuen Abfallablagerungsverordnung vor.

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      100 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja  X

            Nein    

            Haushaltsstelle:         72000.40000

            Haushaltsjahr:            2005

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

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