Mitteilungsvorlage - VO/11826/25-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Korrektur der Energie und Treibhausgasbilanzierung 2020-2022
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Bearbeitung:
- Pia Wiebe
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten
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04.06.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung hat im Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten am 23.04.2025 die Ergebnisse der Energie- und Treibhausgasbilanzierung 2020-2022 (VO/11828/25) vorgestellt.
Im Rahmen des Vergleichs der aktuellen Bilanzierung mit der Bilanzierung für die Jahre 2017-2019 zeigten sich unerwartete Unterschiede im Endenergieverbrauch des Sektors Industrie, die bis zum Zeitpunkt des Ausschusses nicht eindeutig aufgeklärt werden konnten. Vermutet wurde, dass der Anteil des Erdgasverbrauchs, der direkt aus dem Hochdruckgasnetz stammt, nicht berücksichtigt wurde.
Nach intensiver Abstimmung mit der Avacon und dem Dienstleister BEKS konnte der Unterschied des Endenergieverbrauchs des Sektors Industrie im Vergleich der beiden Bilanzierungen abschließend aufgeklärt werden. Der der aktuellen Bilanzierung zugrunde gelegte Datensatz der Endenergieverbräuche des Sektors Industrie enthielt fehlerhafte Daten, so dass eine Korrektur der Bilanzierung für 2020-2022 erforderlich wurde.
Der Dienstleister BEKS EnergieEffizienz GmbH wurde mit der Korrektur der THG-Bilanzierung beauftragt. Insgesamt zeigen erste Ergebnisse mit den korrigierten Daten nun eine plausible zeitliche Entwicklung des Endenergieverbrauchs aller Sektoren in den Jahren 2017-2022, die im Rahmen der Ausschusssitzung in einer Präsentation vorgestellt werden. Mit der Fertigstellung des Abschlussberichts wird aufgrund der entstandenen Verzögerung Ende Juni/Anfang Juli gerechnet.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) | + | Die kontinuierliche Fortschreibung der Treibhausgasbilanz bildet die Grundlage für ein effektives Klimaschutzmanagement. |
2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
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8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
x Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
x Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/11826/25 geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 65€
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
