Antrag - VO/11660/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag "Koordination des regionalen Transformationsprozesses der Wirtschaftsförderung Lüneburg" (Antrag der SPD-Fraktion vom 05.12.2024, eingegangen am 05.12.24)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Bearbeitung:
- Andrea Kamionka
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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19.12.2024
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13.02.2025
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03.03.2025
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung
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Vorberatung
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10.06.2025
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu dem beigefügten Antrag "Koordination des regionalen Transformationsprozesses der Wirtschaftsförderung Lüneburg" der SPD-Fraktion vom 05.12.2024 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Es wird verwiesen auf die Beratung zum Haushalt 2025/26 lfd. Nr. 38
Vorbemerkungen
Die regionale Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), steht angesichts dynamischer Transformationsprozesse vor erheblichen Herausforderungen. Diese betreffen die Wettbewerbsfähigkeit durch die grundlegende Neuausrichtung von Liefer- und Wertschöpfungsketten, Digitalisierung, demografischen Wandel und die Dekarbonisierung durch effizientere Energienutzung.
Stellungnahme
Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WLG) hat bereits ein strategisches Konzept entwickelt, das Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen im Transformationsprozess vorsieht. Ziel ist es, Risiken und Chancen aufzuzeigen, Wissenstransfer zu fördern und die erforderliche Expertise zugänglich zu machen. Die Finanzierung erfolgt bisher über einen vereinbarten Rahmen mit Landkreis Lüneburg, Hansestadt Lüneburg und der Sparkasse. Zusätzliche Aktivitäten könnten durch weitere Fördermittel gestützt werden.
Die SPD schlägt vor, den jährlichen Zuschuss für die WLG um weitere 100.000 Euro zu erhöhen, um z.B. eine zusätzliche Personalstelle zu schaffen und auszustatten. Diese Mittel könnten genutzt werden, um die Reichweite der Wirtschaftsförderung insbesondere für KMU zu erweitern, weitere niedrigschwellige Angebote zu entwickeln und konkrete Umsetzungsprojekte anzustoßen. Solche Maßnahmen sind wichtig, um die Unternehmen resilienter aufzustellen und z.B. den Einsatz von Förderprogrammen zu optimieren.
Insgesamt wird die Bedeutung des Transformationsprozesses für die regionale Wirtschaft durch die Verwaltung erkannt und hervorgehoben. Der zusätzliche Ressourceneinsatz in der WLG ist grundsätzlich eine sinnvolle Investition in die regionale Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit, dennoch sollte zur der Umsetzung des Antrags eine genaue Bedarfsprüfung und Ausschöpfung möglicher Fördermittel erfolgen, um Projektstellen und Maßnahmen, ggf. anteilig, darüber zu finanzieren.
Empfehlungen zum weiteren Vorgehen
Die Verwaltung der Hansestadt unterstützt die generelle Stoßrichtung des Vorschlags und gibt zu bedenken, dass die WLG bereits grundsätzlich entsprechend tätig ist. Erweiterter Bedarf und Fördermittelkulisse sollten überprüft werden. Dies wird federführend von der WLG, mit dem Landkreis und dem Wirtschaftslotsen der Hansestadt erfolgen.
Aktualisierte Sachlage der Verwaltung vom 2. Juni 2025:
Im Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungs-GmbH für Stadt und Landkreis Lüneburg am 12.05.2025 wurde ein erster Projektansatz vorberaten.
Herr Leupold stellt diesen Projektansatz im Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung der Hansestadt am 10. Juni 2025 vor, wird ihn auch im Ausschuss für Wirtschaft und Touristik des Landkreises am 12.06.2025 vorstellen und steht für Fragen zur Verfügung.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) | * |
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2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) | + |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
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8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) | * |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
□ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: ca. 200,- €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Antrag "Koordination des regionalen Transformationsprozesses der Wirtschaftsförderung Lüneburg"
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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255,8 kB
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