Antrag - VO/10869/23-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

In Lüneburgs Innenstadt wird ein offenes, freies WLAN eingerichtet.

 

Dieses Vorhaben wird als Pilotprojekt unter Beteiligung Dritter (Varianten B), vorzugsweise nach der Variante B1 (unter Beteiligung einer Marketingpartnerschaft), umgesetzt.

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Sachverhalt

Die Verwaltung hat eine umfassende Recherche zum Thema „Offenes, freies WLAN für Innenstädte“ durchgeführt und die Ergebnisse in einer Präsentation zusammengestellt.
Inhaltlich wird insbesondere auf die Aspekte Nutzen und Nutzung, Finanzierung und Fördermöglichkeiten, einen Städtevergleich, Gespräche mit Anbietern einschließlich Preisabschätzungen, mögliche WLAN-Alternativen sowie auf Risiken und Herausforderungen eingegangen.
 

Die Präsentation ist dieser Vorlage beigefügt. Darin werden drei Umsetzungsvarianten dargestellt und näher erläutert. Unterschieden wird zwischen einer alleinigen Errichtung durch die Stadtverwaltung (Variante A) sowie einer Realisierung unter Beteiligung Dritter, entweder im Rahmen einer Marketingpartnerschaft zur Gewinnung von Sponsor:innen (Variante B1) oder durch eine nichtkommerzielle Umsetzung (Variante B2).

Die Verwaltung empfiehlt, in der Innenstadt ein offenes, freies WLAN einzurichten und dabei die Umsetzung auf Grundlage der Variante B, vorzugsweise in der Untervariante B1, vorzunehmen. Diese sieht die Realisierung des Vorhabens unter Einbindung einer Marketingpartnerschaft vor, um Partner:innen für Aufbau, Betrieb und Finanzierung des WLAN-Netzes zu gewinnen.

Da für das Projekt keine Mittel im Ergebnis- und Finanzhaushalt 2025/2026 veranschlagt wurden, wird vorgeschlagen, für die Finanzierung konsumtive Mittel aus dem Budget der Stabsstelle 01N - Nachhaltige Stadtentwicklung (vsl. ISEK: KST 01300, KTR 51100502) heranzuziehen.

 

Aktualisierte Sachlage der Verwaltung vom 14.7.2025:

Der Wirtschaftsausschuss hat sich mehrheitlich für die Umsetzung der für Variante B, vorzugsweise der Variante B1 ausgesprochen.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage empfiehlt die Verwaltung dennoch, einen abweichenden Beschluss zu fassen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Maßnahme zunächst zurückzustellen und im Jahr 2026 einer erneuten Bewertung zu unterziehen. Grundlage für diese erneute Prüfung sollen die dann vorliegenden ersten Controllingberichte zum Haushaltsvollzug 2026 sein, um eine belastbare Einschätzung der finanziellen Rahmenbedingungen vornehmen zu können.

 

Empfehlung des Wirtschaftsausschusses vom 29.04.2025:

1.  In Lüneburgs Innenstadt wird ein offenes, freies WLAN eingerichtet.

2.  Dieses Vorhaben wird als Pilotprojekt unter Beteiligung Dritter (Varianten B), vorzugsweise nach der Variante B1 (unter Beteiligung einer Marketingpartnerschaft), umgesetzt.

 

Aktualisierter Beschlussvorschlag der Verwaltung vom 14.07.2025

1. Die Entscheidung über ein "Offenes, freies WLAN für Lüneburgs Innenstadt" zurückzustellen, bis eine erneute Bewertung auf Basis der ersten vorliegenden Controllingberichte zum Haushaltsvollzug 2026 erfolgen konnte.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat nach erfolgter Neubewertung eine aktualisierte Entscheidungsgrundlage zur weiteren Behandlung über ein "Offenes, freies WLAN für Lüneburgs Innenstadt" vorzulegen.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Folgenabschätzung:

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

B) Klimaauswirkungen

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

und/oder
 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 2.613,00 €

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

 Variante A: ca. 150.000 € // B1: ca. 40.000 € // B2: ca. 15.000 € (je im 1. Jahr)

c)  an Folgekosten:

 Variante A: ca. 12.000 € // B1: ca. 23.100 € // B2: ca. 15.000 € (je p. a.)

d) Haushaltsrechtlich gesichert: Nein

 Teilhaushalt / Kostenstelle: -/-

 Produkt / Kostenträger: -/-

 Haushaltsjahr: 2025/2026

 

e) gliche Einnahmen:

 Variante A: ggf. bis zu 60 % (FRL Resiliente Innenstadt Lüneburg) //

 B1: ggf. Sponsoring oder Werbung // B2: keine

 

 

 

Anlagen:

Präsentation „Offenes, freies WLAN für Lüneburgs Innenstadt“

 

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Anlagen

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