Mitteilungsvorlage - VO/10454/23-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Entsprechend dem Beschluss vom 22.05.2023 erfolgten im vergangenen Jahr die Bestandsuntersuchungen und Kartierungen zum Umweltbericht.

 

Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass ein hochwertiger Lebensraum, insbesondere für zahlreiche besonders geschützte Vogelarten, vorhanden ist. Außerdem wurden geschützte Reptilien und viele Insektenarten vorgefunden.

 

Die in der festgesetzten überbaubaren Fläche möglichen Eingriffe wurden ebenso bewertet, wie die inzwischen entstandenen Biotopfunktionen. In der Bilanz werden die zulässigen Eingriffe durch die erfolgte Aufwertung von Biotopen ausgeglichen.

 

Einer Inkraftsetzung der aufgeführten Bebauungspläne und der 15. Flächennutzungsplanänderung steht nicht mehr entgegen, dass keine Umweltprüfung durchgeführt wurde und dass mögliche unbewältigte Konflikte mit den inzwischen im Baurecht anzuwendenden europarechtlichen Vorschriften zum Umwelt- und Naturschutz bestehen.

 

Mit dem Umweltbericht, der dem Erläuterungsbericht zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans und der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 83 beizufügen ist, wird eine Wiedereinsetzung in den fehlerfreien Verfahrensstand erreicht. Damit ist eine Grundlage für die Inkraftsetzung der Pläne gegeben. Dies gilt auch für die nicht unmittelbar von Umweltbelangen berührten Änderungen und Ergänzungen der vorhandenen Bebauungspläne Nr. 60 und 61.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

 

Umweltrechtliche Anforderungen erfüllen

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 181,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1 Umweltbericht

 Plan 1.1 Biotoptypen

 Plan 1.2 Bewertung Biotoptypen

 Plan 2.1 Planung (B-Plan 83)

 Plan 2.2 Bewertung Planung (B-Plan 83)

 Plan 3 Luftbilder

Anlage 2 Geltungsbereich B-Plan 60, 2. Änd

Anlage 3 Geltungsbereich B-Plan 60 Teilaufhebung

Anlage 4 Geltungsbereich B-Plan 61, 2. Ergänzung

Anlage 5 Geltungsbereich B-Plan 61 Teilaufhebung

Anlage 6 Geltungsbereich B-Plan 83

 

 

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Anlagen

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