Anfrage - VO/11559/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage "Regelungen zur Befahrung der Salzstraße" (Anfrage des ADFC vom 26.10.2024, eingegangen 28.10.2024)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage
- Bearbeitung:
- Michael Anders
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität
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Kenntnisnahme
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14.11.2024
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04.12.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Sh. Anfrage des ADFC vom 28.10.2024
Die Anfrage beantwortet die Verwaltung wie folgt:
Die derzeit in der Gremienberatung befindlichen „Maßnahmensteckbriefe Nachhaltiger Urbaner Mobilitätsplan (NUMP) für die Hansestadt Lüneburg“ (vgl. VO/11412/24) sehen als Maßnahme „M4 – Wirksame Modalfilter für die Innenstadt“ die Einrichung von (versenkbaren) Pollern zur (effektiven) Durchsetzung bestehender Durchfahrtsbeschränkungen vor. Die Straßen Neue Sülze/Salstraße werden im Rahmen des Maßnahmenvorschlags als ein Standort genannt. Voraussetzung für die Einrichtung einer solchen Anlage ist eine technische Lösung, die alle erdenklichen Zufahrtsberechtigungen berücksichtigt und tatsächlich nur unberechtigte Verkehrs ausschließt.
Nach Vorliegen der Gremienbeschlüsse, die sowohl zumindest die konkrete Maßnahme als auch die Bereitstellung der hierfür erforderlichen finanziellen Mittel umfasst, könnte mit entsprechendem Planungsvorlauf die Umsetzung der Maßnahme erfolgen. Eine Markterkundung wird derzeit durch die Verwaltung betrieben.
Hinsichtlich der Verkehrsüberwachung ist anzumerken, dass die Hansestadt Lüneburg ausschließlich für die Kontrollen des ruhenden Verkehrs zuständig ist. Die Überwachung des fließendes Verkehrs fällt nicht in ihre Zuständigkeit. Die Verwaltung wird die Polizei um zusätzliche Kontrollen bitten.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
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2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
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8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
□ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage:
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja x
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Sh. Anfrage des ADFC vom 28.10.2024
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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135,3 kB
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