Beschlussvorlage - VO/11006/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Gewährung eines Investitionszuschusses an den Lebensraum Diakonie e.V., durchgeleitet durch die Hansestadt Lüneburg, i.H.v. insgesamt €600.000,-- aus Mitteln der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist je zur Hälfte für die Jahre 2025 und 2026 wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Lebensraum Diakonie e.V. hat für das Projekt „Respektvolle Häuser Wohnungsbau für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen“ über die Hansestadt Lüneburg, Dezernat Bildung, Jugend, Soziales und Kultur, mit Schreiben vom 23.03.2023 und 09.08.2023 einen Antrag auf Investitionskostenzuschuss i.H.v. €600.000,--gestellt.

 

here Angaben zum Vorhaben ergeben sich aus dem als Anlage beigefügten Förderantrag. Der Stiftungsrat hatte ebenfalls in seiner Sitzung vom 25.09.2023 einstimmig eine Absichtserklärung gefasst, das Projekt in der genannten Größenordnung unterstützen zu wollen vorbehaltlich der noch zu fassenden Beschlüsse (s. Beratungsfolge).

 

Mit dem Neubau eines Wohn- und Arbeitsstättengebäudes will der Lebensraum Diakonie barrierefreien, zeitgemäßen und bezahlbaren Wohnraum schaffen. Die Wohnungen werden für wohnungslose Menschen oder von Wohnungslosigkeit bedrohte, insbesondere Menschen im höheren Alter und / oder mit einer Behinderung gebaut.

 

Das Projekt entspricht somit den Zielen der Hospitalstiftungen gemäß §2 Abs. 1 i.V.m. §4 S. 2 der Stiftungssatzung, indem Wohnraum für ältere Menschen bereitgestellt wird und die Förderung des Lebensraums Diakonie e.V. mit der Hospitalstiftung vergleichbaren Zwecken erfolgen kann.

 

Die Stiftungsverwaltung hat sich vor Ort „Beim Benedikt“ von der Geschäftsleitung des Lebensraumes Diakonie e.V. das Projekt erläutern lassen, zusätzlich zu den vorliegenden umfangreichen Projektunterlagen.

 

Der Betrag von €600.000,-- wird im Investitionshaushalt des Hospitals zum Großen Heiligen Geist bereitgestellt, davon €300.000,-- für das Jahr 2025 und €300.000,-- für das Jahr 2026. Eine verbindliche Förderzusage wird nach Inkrafttreten des Haushaltsbeschlusses 2024 erfolgen.

 

r den Investitionszuschuss gelten für die Hansestadt Lüneburg und den Lebensraum Diakonie e.V. die einschlägigen Vorschriften, insbesondere die §§23 und 44 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung (LHO) und die Verwaltungsvorschriften zur LHO (VV-LHO).heres wird den Beteiligten im Zuwendungsbescheid mitgeteilt, der im Haushaltsjahr 2024 erstellt werden wird.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Der Investitionszuschuss kommt der bedürftigen älteren Bevölkerungsgruppe zu Gute.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

Der Investitionszuschuss kommt der bedürftigen älteren Bevölkerungsgruppe zu Gute.

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

+

Es werden 36 Wohneinheiten für Bedürftige erstellt.

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: €132,--

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X, nach Inkrafttreten Haushaltsbeschluss 2024

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: VE 2024 mit Wirkung für 2025 und 2026 zu je €300.000,-- investiv 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

rderantrag

 

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Anlagen

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