Beschlussvorlage - VO/10770/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan 174, 1. Änderung "Am Wienebüttler Weg" Auslegungsbeschluss Beschluss über die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Kristin Hauschild
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
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Vorberatung
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09.10.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 174 „Am Wienebütteler Weg“ und der Entwurf der Begründung werden beschlossen. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
- Die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird beschlossen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel förmlich beteiligt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.06.2023 gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 174 „Am Wienebütteler Weg“ einzuleiten.
Die Änderung betrifft ausschließlich die textlichen Festsetzungen 1.2, 2.9 (Satz 2), 4 und 14.1 bis 14.4 und Teile der zugehörigen Planzeichen. Die Festsetzungen sollen klarstellend geändert werden, sodass die im Normenkontrollverfahren zum Ursprungsplan deutlich gewordenen Unklarheiten für die Zukunft geklärt sind.
Die geänderten Planzeichen und die geänderten textlichen Festsetzungen sind in der Legende und in den textlichen Festsetzungen (Anlage 2 und Anlage 7) gelb hinterlegt.
Dies gilt nicht für die textliche Festsetzung 2.9 Satz 2
„… Sofern ein Gebäude mehr als 20 m Länge aufweist, ist die Höhenlage der Oberkante des Fertigfußbodens im Erdgeschoss mit der Hansestadt Lüneburg abzustimmen.“.
Diese wird gestrichen. Hier ist die Nummer 2.9 gelb hinterlegt (Anlage 2 und Anlage 7).
Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.
Die Änderung erfolgt gemäß § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren mit nur einem Beteiligungsschritt (ohne frühzeitige Beteiligung), der auf die betroffene Öffentlichkeit und die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange beschränkt wird. Außerdem sind eine Umweltprüfung, ein Umweltbericht, eine Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie eine zusammenfassende Erklärung nicht erforderlich.
Vor der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit ist eine fachgutachterliche Überprüfung der Empfehlungen der dem Ursprungsplan zugrunde gelegten schalltechnischen Untersuchung (Anlage 5 und Anlage 6) erfolgt. Die Überprüfung ist als Anlage beigefügt (Anlage 4).
Der Geltungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Er umfasst eine Fläche von ca. 11 ha (Anlage 1).
Als nächster Verfahrensschritt soll über den Auslegungs- und Begründungsentwurf sowie über die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 BauGB entschieden werden. Im Rahmen der Beteiligung wird der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange werden parallel förmlich beteiligt.
Der Geltungsbereich, der Entwurf des Bebauungsplans und der Begründung sind als Anlagen beigefügt und Bestandteile der Beschlussvorlage.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) | +/- | Ziel ist ein zukunftsfähiges, klimafreundliches Quartier (z.B. Wärmeversorgung durch Erdwärme/kalte Nahwärme) Jede Bebauung bringt Versiegelung mit sich, bei Bauvorhaben fallen grundsätzlich Emissionen durch den Transport von Baustoffen etc. an.
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2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) | + | Energiekonzept für ein in hohem Maße selbstversorgendes, CO2-neutrales Wohngebiet
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) | + | Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum |
8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
x Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
x Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
x Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/10703/23 geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 63,00
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Anlage 1 Geltungsbereich
Anlage 2 Planzeichnung A 0
Anlage 3 Begründung Entwurf
Anlage 4 Stellungnahme Schall
Anlage 5 Klarstellung LTU 2020
Anlage 6 Lärmtechnische Untersuchung 2019
Anlage 7 Planzeichnung A4
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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488,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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7,9 MB
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3
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(wie Dokument)
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1.002,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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808,4 kB
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5
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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6
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(wie Dokument)
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5,7 MB
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7
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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