Beschlussvorlage - VO/10419/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Positionierung des Rates der Hansestadt Lüneburg zur Trassendiskussion Alpha-E
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Katrin Schütte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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08.12.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Hansestadt Lüneburg erkennt die übergeordnete Zielsetzung und Notwendigkeit zur Verbesserung der Schieneninfrastruktur an, die für den norddeutschen Raum zusätzliche Güterverkehrskapazitäten mit sich bringen und – speziell für die Achse Hamburg – Hannover – mit Verbesserungen für den schnellen Personenfernverkehr und den Schienenpersonennahverkehr verbunden sein muss. Für ein solches Infrastrukturvorhaben ist ein ergebnisoffenes, aber auf anerkannten technischen und wissenschaftlichen Methoden beruhendes Verfahren durchzuführen, weil nur so Rechtssicherheit und Akzeptanz zu erzielen sind.
- Der Rat der Hansestadt Lüneburg äußert auf Grundlage des jetzigen Kenntnisstandes erhebliche Bedenken gegen die derzeit in der Vorplanung befindlichen Trassenvarianten „Bestandsausbau“ und „Bestandsausbau mit bestandsnahen Ortsumfahrungen“ zur Umsetzung des optimierten Alpha-E plus Bremen gemäß Bundesverkehrswegeplan. Er befürchtet unter anderem erhebliche Eingriffe in Lüneburger Bausubstanz, eine Zunahme der Lärmimmissionen, den Eingriff in die kommunale Planungshoheit sowie die Verfehlung des Ziels, eine nachhaltige und zukunftsorientierte Schieneninfrastruktur im norddeutschen Raum zu entwickeln.
- Der Rat der Hansestadt Lüneburg fordert daher erneut das Land Niedersachsen, Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, auf, ein Raumordnungsverfahren einzuleiten bzw. ein solches zu veranlassen, um für den norddeutschen Raum Alternativen zum Ausbau der Bestandsstrecke und zum bestandsnahen Ausbau zu prüfen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, diese Beschlussfassung in geeigneter Form in Richtung des Landes Niedersachsen zu kommunizieren.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach Abschluss des „Dialogforum Schiene Nord“ (DSN) im November 2015 wurde die DB-Netz AG nach verschiedenen Zwischenschritten vom Bund zur Erstellung von Vorplanungen für das „Optimierte Alpha-E plus Bremen“ beauftragt. Auf die als Anlage beigefügten Vorlagen VO/6418/15, VO/6676/16 und VO/9412/21 wird zunächst verwiesen.
Bei den Vorplanungen unterliegt die Deutsche Bahn den Vorgaben des Bundesverkehrswegeplanes (BVWP) und den entsprechenden Ausbaugesetzen. Um den Anforderungen an ein rechtssicheres Verfahren zu genügen, untersucht die Deutsche Bahn dabei alle verkehrlich, betrieblich, wirtschaftlich, umweltfachlich und raumordnerisch in Betracht kommenden Varianten, zu denen bestandsnahe und bestandsferne Trassenverläufe gehören. Die Deutsche Bahn geht davon aus, die Vorplanungen zu den untersuchten Varianten Ende 2022 abgeschlossen und dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als Planfeststellungsbehörde übergeben zu haben. Über das Bundesverkehrsministerium (BMDV) soll dann eine abschließende Entscheidung des Bundestages über die Umsetzung und Finanzierung einer Vorzugsvariante vorbereitet werden. Die Entscheidung des Bundestages wird nach Angaben der Deutschen Bahn bis Mitte 2023 erwartet. Im Anschluss wird der Bund die Deutsche Bahn mit der sogenannten Genehmigungs- und Entwurfsplanung zu der vorher festgelegten Vorzugsvariante beauftragen.
Seitens der Verwaltung war beabsichtigt – rechtzeitig vor der Befassung des Bundestages im kommenden Jahr – nach Vorlage der Ergebnisse der Vorplanung, eine Beschlussfassung des Rates zur Positionierung in Bezug auf die Trassenvarianten herbeizuführen.
Angesichts der aktuellen öffentlichen Diskussion und der verschiedenen politischen
(Vor-)Festlegungen zu den im Rahmen der Vorplanung untersuchten vier Trassenvarianten erscheint es dringend notwendig, eine Positionierung des Rates sowie eine entsprechende Beschlussfassung vorzuziehen.
Aus den öffentlich zugänglichen Dokumenten der Deutschen Bahn (www.hamburg-bremen-hannover.de Mediathek Dokumente & Downloads) geht hervor, das Gegenstand der Vorplanung vier Trassenvarianten sind:
1. Ausbau der Bestandstrasse
2. Ausbau der Bestandstrasse mit bestandsnahen Ortsumfahrungen
3. A7-Variante mit Abzweig in Soltau im Korridor der Bundesstraße 3 über Celle nach Hannover
4. A7-Variante mit Abzweig in der Wedemark in Richtung Hannover
Ziele der Vorplanung sind nach Angaben der Deutschen Bahn:
Sicherstellung der Pünktlichkeit des Bahnbetriebs
Bedarfsgerechter und engpassfreier Aus-/Neubau
Positives Nutzen-Kosten-Verhältnis der Trassenvariante
Berücksichtigung der zeitlichen Vorgaben des Deutschlandtaktes
Die Hansestadt Lüneburg ist dem Abschlussdokument des DSN nicht beigetreten, weil die seinerzeit seitens des Verwaltungsausschusses formulierten Bedingungen keinen Eingang in das Abschlussdokument erhalten haben (vgl. VO/6418/15).
In der Folgezeit hat die Hansestadt Lüneburg auf Grundlage des Beschlusses des Rates vom 23.06.2016 vom Land Niedersachsen die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens mit dem Ziel gefordert, im norddeutschen Raum Alternativen zum Ausbau des Alpha-E zu prüfen (vgl. VO/6676/16).
Im Rahmen der verschiedenen Veranstaltungen, die die Deutsche Bahn anlässlich des Vorplanungsprozesses durchgeführt hat, ist deutlich geworden, dass der Ausbau der Bestandsstrecke (s.o. Nr. 1) und der Bestandsausbau mit bestandsnahen Ortsumfahrungen (s.o. Nr. 2) mit massiven Eingriffen und Beeinträchtigungen für Lüneburg verbunden wären. Das betrifft u.a. Eingriffe in die Bausubstanz, zunehmende Immissionen, Eingriffe in Natur und Landschaft. Zudem würden diese Ausbauvarianten den Bau „unter rollendem Rad“ bedeuten und von daher mit jahrelangen erheblichen Eingriffen in den Bahnbetrieb verbunden sein. Weiterer Kritikpunkt der Trassenvarianten 1 und 2 ist deren negatives Kosten-Nutzungsverhältnis. Angesichts der übergeordneten Zielsetzung für den Ausbau einer zukunftsorientierten Bahnverbindung auf der Hauptstrecke Hamburg-Hannover hat die Hansestadt Lüneburg in der Vergangenheit daher zurecht erhebliche Bedenken – auch zum Schutz der Einwohnerinnen und Einwohner Lüneburgs – geäußert und die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens vom Land Niedersachsen gefordert, da es sich um das gesetzlich grundsätzlich vorgesehene Verfahren bei infrastrukturellen Großvorhaben handelt. Dies gilt aus Sicht der Verwaltung umso mehr, als dass das Dialogforum Schiene Nord, dessen demokratische Legitimation in Frage gestellt werden muss, nicht wie regelmäßig bemüht, einen „regionalen Konsens“ zu Tage gefördert hat.
Auf dieser Grundlage empfiehlt die Verwaltung für eine klare und verbindliche Kommunikation im Rahmen der aktuellen Diskussion die nachfolgende Beschlussfassung. Die Oberbürgermeisterin beabsichtigt bis zur Sitzung des Rates eine schriftliche Bestätigung der Deutschen Bahn einzuholen, die die bisherigen öffentlich zugänglichen Quellen zum Deutschland-Takt bestätigt. Hiernach soll auch mit dem Zielfahrplan zum Deutschlandtakt eine Anbindung Lüneburgs an den schnellen Personenfernverkehr alle 2 Stunden gewährleistet bleiben.
Darüber hinaus beabsichtigt die Verwaltung, Ende Januar/Anfang Februar 2023 eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Thema Alpha-E durchzuführen.
In der Sitzung erfolgt weiterer Vortrag.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
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2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
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8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
□ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 132,00 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
- VO/6418/15
- VO/6676/16
- VO/9412/21
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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92,1 kB
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74,6 kB
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218,8 kB
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