Beschlussvorlage - VO/9648/21-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Sofortprogramm "Perspektive Innenstadt!" im Rahmen von REACT EU
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Melissa Duda
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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13.10.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Beantragung der in der Anlage 1 dargestellten Projekte mit einem Umfang von insgesamt 2.290.000,- €. Der Eigenanteil der Hansestadt für die Umsetzung der Maßnahmen vom 17.06.2021 bis 31.03.2023 beträgt insgesamt 485.000,- €. Der Eigenanteil wird anteilig gem. § 117 NKomVG in Höhe von 425.000,- € außerplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung der investiven Maßnahmen erfolgt zu Lasten der Investitionsmaßnahmen „Sanierung städtische Liegenschaften“, „Grundvermögen“, „Grundstückserwerb Gemeindestraßen“, „Uelzener Straße“ und „Radwege“. Die Deckung der Maßnahmen aus dem Ergebnishaushalt erfolgt aus den Produkten „Internes Nachhaltigkeitsmanagement“ und „Nachhaltige Stadtentwicklung“.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Hansestadt Lüneburg hat am 15.07.2021 beim Niedersächsischen Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung einen Antrag auf Bewilligung eines virtuellen Fördermittel-Budgets in Höhe von 1,5 Mio. € aus dem Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ im Rahmen von REACT EU gestellt. Bei der Antragstellung wurde dem Fördermittelgeber auch das geplante Maßnahmenportfolio aus den 6 Handlungsfeldern des Förderprogramms zur Verfügung gestellt. Aus dem unverbindlichen Maßnahmenportfolio gingen die insgesamt kalkulierten Projektkosten in Höhe von rund 2,3 Mio. € hervor (geplante Finanzierung des Differenzbetrages aus Eigenmitteln).
Aufgrund der Einwohnerzahl wurde die Hansestadt dem Cluster 1 zugeordnet und hat mit Bescheid vom 07.09.2021 ein virtuelles Budget in Höhe von 1,8 Mio. € gewährt bekommen. Ab dem 18.10.2021 sind bei der NBank die Einzelprojekte zu beantragen. Die eingereichten Projektanträge werden geprüft, anschließend beschieden und auf das oben genannte virtuelle Budget angerechnet. Die Frist zur Antragstellung läuft am 30.06.2022 ab. Die bewilligten Maßnahmen sind bis zum 31.03.2023 umzusetzen und anschließend abzurechnen. Der vom Fördermittelgeber festgesetzte vorzeitige Maßnahmenbeginn ist der 17.06.2021, sodass einzelne Projekte bereits begonnen wurden (Einzelbeschlüsse des Rates).
Zudem wurden einzelne Maßnahmen bereits in Fachausschüssen bzw. Gremien vorgetragen: am 06.07.2021 im Kultur- und Partnerschaftsausschuss, am 13.07.2021 im Beirat Innenstadt und am 19.07.2021 im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung. In der Sitzung des Verwaltungsausschusses wurden am 20.07.2021 alle 12 angedachten Einzelprojekte in der Gesamtschau vorgestellt, die für die Förderung aus dem Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ vorgesehen sind. Aufgrund der weiteren Förderkulissen (Bund „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ VO/9733/21 und dem mittelfristig angelegten Landesprogramm „Resiliente Innenstädte“ VO/9659/21) wurden kleinere Veränderungen am Projektportfolio vorgenommen. Die Maßnahme Strategiekonzept zur Bewerbung für das EFRE-Programm "Resiliente Innenstädte" wurde ergänzt sowie der konzeptionelle Anteil für das Projekt „Reaktivierung des Glockenhauses“ und die Förderung der „Innenstadt-Kultur“ in die Interessenbekundung für die Bundesförderung übertragen.
Es ist eine Förderung von bis zu 90 % möglich, mindestens 10% der förderfähigen Projektkosten müssen aus Eigenmitteln finanziert werden. Das Gesamtprojektvolumen der 12 Projekte liegt bei 2.290.000,- € und übersteigt somit das virtuelle Förderbudget zzgl. Mindest-Eigenanteil von 180.000,- € um 310.000,- €. Das dargestellte Projekt der VHS wird durch diese finanziert (inkl. Eigenanteil in Höhe von 5.000,- €) und wird vom virtuellen Budget der Hansestadt abgezogen. Die verbleibende Differenz in Höhe von 305.000,- € wird aus Eigenmitteln finanziert und erhöht den Eigenanteil der Hansestadt auf 21,18% (Vorlage VO/9648/21: 35%). Dieser Eigenanteil konnte aufgrund des erhöhten virtuellen Budgets im Vergleich zur Verwaltungsausschusssitzung am 20.07.21 um 13,82% reduziert werden. Um diesen Eigenanteil im städtischen Haushalt abzubilden, wurden die Förderquoten bei einzelnen Projekten reduziert. Die Auflistung der einzelnen Projekte sowie die Kosten sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Für die Beantragung der Einzelprojekte bei der NBank wird ein Ratsbeschluss zum Maßnahmenportfolio benötigt.
Vor dem Hintergrund der Umsetzung der Maßnahmen bis Ende März 2023 sind die erforderlichen Haushaltsmittel bereits im aktuellen Haushaltsjahr außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Andernfalls könnte eine fristgerechte Umsetzung der Maßnahmen und damit die Einhaltung der Förderbestimmungen nicht gewährleistet werden.
Zur Sicherstellung der Finanzierung werden die Fördermittel in Höhe von 1,8 Mio. € nach Vorliegen der jeweiligen Fördermittelbescheide bereitgestellt. Die außerplanmäßige Bereitstellung des Eigenanteils erfolgt gem. nachfolgender Aufstellung:
Maßnahmenbezeichnung (Angaben in €) | Gesamt- aufwand/ | Eigen- | Eigen- anteil | Deckung erfolgt aus |
Personalkosten Innenstadtentwicklung (01S) | 157.000 |
| 40.000 | Stellenbesetzung erfolgt in 2021, daher Deckung aus laufendem Ansatz 2022 |
Erstellung eines nachhaltigen urbanen Mobilitätsplans (NUMP) | 100.000 |
| 10.000 | Minderaufwendungen im Produkt "Nachhaltige Stadtentwicklungen" |
Anmietung von Leerständen für Pop-up-Stores | 200.000 |
| 20.000 | Maßnahme bereits begonnen, daher Deckung aus laufendem Ansatz 2022 |
Glockenhaus: Reaktivierung einer städtischen Leerstands-Immobilie und vorbereitende Kleinsanierungen | 115.000 | 12.000 |
| Minderauszahlungen bei Investitionsnr. 01-111-023 "Sanierung städtische Liegenschaften" |
Umgestaltung des Glockenhofs | 405.000 | 100.000 |
| Minderauszahlungen bei 01-541-126 "Uelzener Straße" |
Reichenbachplatz: Neubau einer selbstreinigenden Toilette | 230.000 | 50.000 |
| Minderauszahlungen bei Investitionsnr. 01-111-023 "Sanierung städtische Liegenschaften" |
Digitales Wege- und Beschilderungssystem Innenstadt | 350.000 | 80.000 |
| Minderauszahlungen bei 01-111-012 "Grundvermögen" |
Umgestaltung Clamart-Park und anliegender Parkplatz | 485.000 | 140.000 |
| Minderauszahlung bei 01-541-501 "Radwege" durch Umsetzung der Maßnahme Radweg Häcklingen in 2022 |
Strategiekonzept zur Bewerbung für das EFRE-Programm "Resiliente Innenstädte" | 30.000 |
| 3.000 | Minderaufwendungen im Produkt "internes Nachhaltigkeitsmanagement" |
Stadtmobiliar Innenstadt | 50.000 | 5.000 |
| Minderauszahlungen bei 01-541-001 „Grundstückserwerb Gemeindestraßen“ |
Radfrequenzmessung an den Hauptverkehrsknotenpunkten in der Innenstadt | 118.000
| 25.000
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| Minderauszahlungen bei 01-111-012 "Grundvermögen" |
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage:
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 2.290.000,- € / 2.240.000,- € (ohne Projekt VHS)
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja X (Bei Zustimmung zur außerplanmäßigen Mittelbereitstellung)
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle: diverse
Produkt / Kostenträger: diverse
Haushaltsjahr: 2021/2022
e) mögliche Einnahmen: 1.800.000,- € aus dem Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt“
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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272,6 kB
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