Beschlussvorlage - VO/9628/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Veränderungssperre Nr. 2 - 2021 für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 129, 3. Änderung "Schlieffen-Park"
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Björn Kern
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
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Vorberatung
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19.07.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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22.07.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Dem Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg liegt ein Beschlussvorschlag (VO/9609/21) über die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 129 „Schlieffen-Park“ vor.
Die Änderung des Bebauungsplans wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Um zwischenzeitlich zu verhindern, dass Tatsachen geschaffen werden, die negativen Einfluss auf die vorhandene oder benachbarte Bebauung nehmen, soll die anliegende Satzung über die Veränderungssperre Nr. 02-2021 beschlossen werden. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre stimmt mit dem Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129 „Schlieffen-Park“ überein.
Die gesetzlich geregelte Geltungsdauer der Veränderungssperre beträgt zwei Jahre. Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf dieser Frist gemäß § 17 Abs. 1 BauGB automatisch außer Kraft. Es besteht die Möglichkeit, diese Frist um ein Jahr zu verlängern.
Der Satzungsentwurf über die Veränderungssperre mit der zeichnerischen Darstellung des Geltungsbereiches ist als Anlage beigefügt und Bestandteil der Sitzungsvorlage.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 75,00
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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300,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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297,4 kB
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