22.07.2021 - 23 Veränderungssperre Nr. 2 - 2021 für den Geltung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig mit 2 Enthaltungen folgenden Beschluss:

 

Die Veränderungssperre Nr. 02-2021 für den Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129 „Schlieffen-Park“ wird gemäß § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung der Hansestadt Lüneburg erlassen.

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Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 32

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 2

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Anlagen zur Vorlage