Beschlussvorlage - VO/9515/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Richtlinie zur Förderung des stationären Einzelhandels und des Handwerks zur Erstausstattung oder Grundsanierung von Geschäftsräumen und zur Umsetzung von Digitalisierungsprojekten wird beschlossen.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Schritte zur Umsetzung der Richtlinie

umzusetzen.

 

In diesem Zusammenhang wird der außerplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 100.000 € gem. § 117 NKomVG zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 25.03.2021 u.a. über Maßnahmen zur Entwicklung der Lüneburger Innenstadt beraten und dem Vorschlag der Verwaltung, dem stationären Einzelhandel für die

 

  1. Erstausstattung oder Grundsanierung von Geschäftsräumen sowie für
  2. Digitalisierungsprojekte

 

Zuschüsse zu gewähren, zugestimmt. Dem Verwaltungsausschuss wurden in seiner Sitzung am 22.04.2021 (VO/9490/21) die Rahmendaten vorgestellt.

 

  1. Mit der Förderrichtlinie (siehe Anlage) soll dem stationären Einzelhandel eine finanzielle Hilfestellung und ein Anreiz geboten werden, unter erschwerten Bedingungen, verursacht durch die Corona-Pandemie, in den Aufbau und die Modernisierung ihrer Geschäftsräume zu investieren. Vorgesehen ist, stationären Einzelhändler*innen im Stadtgebiet Lüneburgs mit 30% der förderfähigen Investitionskosten zu unterstützen, höchstens aber bis zu 5.000 € je Antragsteller*in.

 

Gefördert werden investive Maßnahmen für

-          die Erstausstattung von Geschäftsräumen (Neueröffnungen),

-          die Erweiterung von Geschäftsausstattung im Zuge einer Modernisierung von Geschäftsräumen

-          die (bauliche) Grundsanierung von Geschäftsräumen, welche von den Einzelhändlern durchgeführt werden.

 

  1. Weiterhin können Digitalisierungsprojekte gefördert werden, welche darauf abzielen, die Internetpräsenz des Betriebes nachhaltig zu verbessern und zusätzliche Chancen auf dem Online-Markt zu generieren.

 

Für die Umsetzung der Förderrichtlinie sind im Haushalt 100.000 € außerplanmäßig bereitzustellen. Hierfür kann der im Rahmen der Aktualisierung des Haushaltsplans 2020 veranschlagte und als sog. „weitere Corona-Maßnahmen – u.a. für Zuschüsse“ begründete Ansatz zur Deckung genutzt werden.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 100.000,-  

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja x, sofern der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung zugestimmt wird

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: TeilHH 20000 / KS 20020 

 Produkt / Kostenträger: Produkt 111009 / KT 11100903

 Haushaltsjahr: 2021 (HAR aus 2020) 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

 

Richtlinie zur Förderung des stationären Einzelhandels zur Erstausstattung oder Grundsanierung von Geschäftsräumen und zur Umsetzung von Digitalisierungsprojekten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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