Mitteilungsvorlage - VO/9477/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorstellung Bauvorhaben Dahlenburger Landstraße - Gesamtprojekt
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Bearbeitung:
- Alexandra Moser
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
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Kenntnisnahme
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26.04.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Ab dem Haushaltsjahr 2021 ff. soll in der Dahlenburger Landstraße die Neugestaltung des Straßenquerschnitts einschl. der Radwege erfolgen.
Um einen effizienten und effektiven Projektablauf der Gesamtmaßnahme rund um die Dahlenburger Landstraße zu gewährleisten, ist die Zusammenlegung mehrerer Projekte erfolgt.
- Erschließung Lucia 01-541-111
- Radweg Dahlenburger Landstraße 01-541-507
- Bildungs- und Infrastrukturfonds Dahlenburger Landstraße 01-541-060
Im Rahmen der Finanzplanung 2021 ff. wurde der angepasste Mittelbedarf und die Einnahmeerwartung der Einzelmaßnahmen bereits berücksichtigt und bei der INV 01-541-060 Dahlenburger Landstraße veranschlagt.
Ferner wurde für den noch vorhandenen Haushaltsausgaberest auf der INV
01-541-111 Erschließung Lucia in Höhe von rd. 600.000 Euro und den Haushaltseinnahmerest in Höhe von 204.000 Euro im März 2021 eine Budgetverschiebung zu INV 01-541-060 Dahlenburger Landstraße beantragt, damit die zur Verfügung stehenden Mittel vollumfänglich über eine Investition abgebildet werden können.
Weitere Einzelheiten zum Gesamtprojekt werden anhand einer Powerpoint Präsentation vorgestellt.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 79 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen: Gesamtprojekt 4,6 Mio. €
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Teilhaushalt / Kostenstelle: 72000INV / 72120
Produkt / Kostenträger: 541001 / 54100107
Haushaltsjahr: 2021 ff.
e) mögliche Einnahmen:
- Die Maßnahme befindet sich teilweise im Bildungsfonds- und Infrastrukturfonds II
- Die Maßnahme wird teilweise mit Finanzhilfen des Landes zur Verbesserung der Verkehrs-
verhältnisse in den Gemeinden mit 60% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert.
- Einnahmen aus städtebaulichen Vertrag
