Beschlussvorlage - VO/8183/18
Grunddaten
- Betreff:
-
86. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Sportpark Ochtmissen" Aufstellungsbeschluss Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Anja Klang
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
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Vorberatung
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21.01.2019
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt:
- Für den in der Anlage dargestellten Bereich wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur 86. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Bezeichnung „Sportpark Ochtmissen“ eingeleitet. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
- Ziel der Planung ist die Darstellung vorhandener Sport- und Grünflächen als „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“.
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die planungsrechtliche Sicherung und Entwicklung von Sportflächen für den Ortsteil Ochtmissen.
Die Flächendarstellung erweitert ostseitig bereits dargestellte Grünflächen mit der Zweckbestimmung "Sport" auf bisher als Flächen für die Landwirtschaft dargestellter Fläche.
Westlich angrenzend sind Pool-Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen, für die ein separates Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt wird.
Die 86. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Sportpark Ochtmissen“ ist auf dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 3,4 ha.
Die Planzeichnung und die Begründung werden durch die Verwaltung erstellt. Der bisher ausgearbeitete Entwurf und seine planerischen Grundlagen werden in der Sitzung vorgestellt.
Das Grundstück gehört der Hansestadt Lüneburg. Anfallende Kosten für die Planung, Begleitung und erforderliche Gutachten sind durch die Hansestadt Lüneburg zu tragen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist im Rahmen des Planverfahrens eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch Aushang durchzuführen.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a)für die Erarbeitung der Vorlage:130,00 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b)für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d)Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Teilhaushalt / Kostenstelle: 4271400/ KS 61040
Produkt / Kostenträger: 51100104
Haushaltsjahr: 2019
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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148,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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12,7 kB
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