Beschlussvorlage - VO/7101/17
Grunddaten
- Betreff:
-
Ratsbücherei der Hansestadt Lüneburg / Änderung der Benutzungsordnung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Anke Plett
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften
|
Vorberatung
|
|
|
10.02.2017
| |||
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Hansestadt Lüneburg
|
Entscheidung
|
|
|
02.03.2017
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die z. Z. geltende und im Ortsrecht unter der lfd. Nummer 41-02 verankerte Benutzungsordnung der Ratsbücherei der Hansestadt Lüneburg stammt aus dem Jahre 2005 und entspricht sowohl in systematischer als auch in technischer Hinsicht nicht mehr dem aktuellen Stand des Tagesgeschäftes. So gibt es beispielsweise keine Video-Kassetten mehr, die zurückgespult werden müssten.
Der in der Anlage vorgelegte Entwurf der Neufassung geht auf aktuelle Benutzungsordnungen anderer Stadtbibliotheken wie die der der Stadtbibliothek Celle zurück, die seit Dezember 2015 in Kraft ist und von der Büchereizentrale als Vorbild für Bibliotheken der sog. „Funktionsstufe 3“ aufgeführt wird. Die Ratsbücherei entspricht sowohl mit ihrem Medienbestand, ihrer personellen und materiellen Ausstattung als auch was die Benutzeranzahl betrifft im Wesentlichen dieser Funktionsstufe.
Die alte und der Entwurf einer neuen Benutzungsordnung sind als Anlage beigefügt.
Bei der neuen Benutzungsordnung wurde insgesamt eine systematischere Untergliederung gewählt, wobei insbesondere folgende Punkte geändert bzw. präzisiert wurden (Die Paragraphen in Klammern beziehen sich auf die z.Zt. geltende Benutzungsordnung):
§ 1 | Allgemeines | Neueinfügung |
§ 2 (§ 1) | Anmeldung, Bibliotheksausweis | Die formalen Bedingungen und Voraussetzungen wurden präzisiert; Regelung für Kinder und Jugendliche wurde aufgenommen |
§ 3 (§ 4) | Ausleihe | die Ausleihfrist von drei Wochen und die Regelungen für Verlängerungen bleiben unverändert bestehen |
§ 4 (§ 5) | Haftung, Urheberrecht | die Haftungsregelung wurde präzisiert und erweitert (Missbrauch des Bibliotheksausweises) und die Verpflichtung zur Einhaltung des Urheberrechts aufgenommen |
§ 5 | Benutzung externer elektronischer Dienste | Neueinfügung erforderliche Aufnahme für die Computernutzung/Internet, Hinweis auf das Urheberrecht, Untersagung der Installation von Software |
§ 6 | Medienrückgabe außerhalb der Öffnungszeiten | Neueinfügung Regelung zur Benutzung der „Rückgabebox“ |
§ 7 (§ 2) | Kosten
| keine Gebührenänderung |
§ 8 (§ 3) | Allgemeine Ordnung |
|
§ 9 (§ 7) | Benutzungsbeschränkung und Ausschluss von der Benutzung | Regelung bei Verstößen |
§ 10 | Ausnahmen | Neueinfügung |
§ 11 (§ 8) | Inkrafttreten |
|
Die sich aus der geltenden Verwaltungskostensatzung ergebenden Gebühren werden wie folgt geändert:
Tarif 27.1Lesegebühren (Lesefrist 3 Wochen)
Tarif 27.1.1jährlich ab 01.04.2018: 22,00 €
Tarif 27.1.1halbjährlich ab 01.04.2018: 17,00 €
Tarif 27.1.2für Personen, die sich in der Schul, Hochschul- oder Berufsausbildung
befinden, eine gültige Hanse-Card, einen Seniorenpass oder Schwerbehindertenausweis besitzen, […]
[….]
Tarif 27.4Benutzung der Altbestände für Recherchen schwieriger Art […]
ab 01.04.2018: 18,00 €
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a)für die Erarbeitung der Vorlage: 50 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b)für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d)Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja X
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
185,8 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
228,8 kB
|
