Beschlussvorlage - VO/0573/03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung der Stadt Lüneburg über die endgültige Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Nr. 2 “ Westliche Altstadt” wird beschlossen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg hat am 22.09.1977 die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Nr. 2 “ Westliche Altstadt” beschlossen.

Mit einer ersten Teilaufhebungssatzung ( Beschluss des Rates vom 23.02.1995 ) wurde für einen Teil des Gebietes die förmliche Festlegung der Sanierung aufgehoben.

In der Sitzung des Rates am 25.03.1999 wurde eine zweite Teilaufhebungssatzung beschlossen. Einige Grundstücke wurden ausgenommen, da die Sanierung noch nicht abgeschlossen war.

Zwischenzeitlich ist die Sanierung in der gesamten westlichen Altstadt abgeschlossen und die förmliche Aufhebung der Sanierung für die übrigen Grundstücke erforderlich.

 

Es ist eine 3. Teilaufhebungssatzung für nachfolgende Grundstücke zu erlassen:

-          Bei der St. Lambertikirche 6

-          Am Sülzwall 1-3/ Salzbrückerstr. 30

-          Beim Benedikt 3

-          Eckgrundstück In der Techt/ Salzbrückerstr/ Beim Benedikt

-          Neue Str. 5

-          Untere Ohlingerstr. 8

-          Untere Ohlingerstr. 28

-          Auf dem Meere 6

-          Auf dem Meere 17

 

Nach Aufhebung der Sanierungssatzung sind die nach den §§ 154, 155 BauGB vom Eigentümer zu entrichtenden Ausgleichsbeträge festzusetzen und zu erheben.

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:20,00€

 

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

 

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

 

c)   an Folgekosten:

 

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja             x

            Nein    

 

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

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Anlagen:

Satzungstext

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Anlagen

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