Mitteilungsvorlage - VO/3035/08

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt die Übersicht über die Projekte der Hansestadt Lüneburg im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit zur Kenntnis.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit dem Niedersächsischen Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) sind vielfältige organisatorische Möglichkeiten der – freiwilligen – Zusammenarbeit eröffnet worden. Mittels Zweckvereinbarungen können Aufgaben des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises von beteiligten Körperschaften, aber auch von kommunalen Anstalten oder Zweckverbänden übernommen werden.

 

Bei knapper finanzieller Ausstattung ist die interkommunale Zusammenarbeit  ein Instrument, Interessen zu bündeln, Aufgaben wirtschaftlicher zu erfüllen und gleichzeitig den Service für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Durch eine verstärkte freiwillige Zusammenarbeit kann dem auf dem Haushalt der Stadt lastenden Druck wirksam begegnet und Synergieeffekte erzielt werden. Die beigefügte Anlage verdeutlicht, auf welchen Aufgabengebieten die Hansestadt Lüneburg interkommunale Zusammenarbeit mit anderen Kommunen, insbesondere mit dem Landkreis Lüneburg, vereinbart hat, bzw. zukünftig vereinbaren will.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         20 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

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Anlagen:

 

Übersicht über die Interkommunale Zusammenarbeit der Hansestadt Lüneburg

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Anlagen

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