Beschlussvorlage - VO/0291/02
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortführung der Vollen Halbtagsschule
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Imke Bergmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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14.10.2002
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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26.11.2002
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Für die in Trägerschaft der Stadt
Lüneburg stehenden beiden Vollen Halbtagsschulen, die Anne-Frank-Schule und die
Grundschule Am Sandberg (Ochtmissen) war im Zusammenhang mit der Einführung der
Verlässlichen Grundschule (VGS) die Umwandlung dieser beiden Schulen zum
spätest möglichen Termin beschlossen worden.
Der Rat hat in seiner Sitzung am
20.01.2000 die stufenweise Einführung der VGS beschlossen, wobei beschlossen
wurde, die beiden Vollen Halbtagsschulen zum 01.08.2003 umzuwandeln.
Diese stufenweise Einführung wurde vom
Land genehmigt.
Aufgrund des geänderten Schulgesetzes
(§189 NSchG) können die noch bestehenden Vollen Halbtagsschulen durch die neu
geschaffene Übergangsfrist bis zum 31.07.2006 fortgeführt werden. Der dazu
ergangene Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 09.09.2002
(Anlage) räumt auch Schulträgern, die wie die Stadt Lüneburg im Rahmen der
stufenweisen Einführung der VGS schon die Umwandlung der Vollen Halbtagsschulen
beantragt haben, die Möglichkeit ein, einen Antrag auf Aufhebung des Bescheides
zur Aufhebung der Vollen Halbtagsschulen stellen.
Nach Widerruf des Bescheides kann die
Volle Halbtagsschule bis 31.07.2006 fortgeführt werden.
Für die Anne-Frank-Schule wurde
zwischenzeitlich auch ein Antrag auf Einführung der Ganztagsschule gestellt, so
dass hier vorgeschlagen wird, die Verlängerung der Vollen Halbtagsschule bis
zur vollständigen Einrichtung der beantragten Ganztagsschule (d.h. in allen
4 Jahrgängen zu stellen.
Für die GS Am Sandberg wird die
vollständige Ausschöpfung der Übergangsfrist vorgeschlagen.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in )
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 15,00 EUR
aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
