Beschlussvorlage - VO/0291/02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Es wird empfohlen, zu beschließen, die Fortführung der Vollen Halbtagsschulen Anne-Frank-Schule bis zur vollständigen Umwandlung zur Ganztagsschule und der GS Am Sandberg bis zum 31.07.2006 zu beantragen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Für die in Trägerschaft der Stadt Lüneburg stehenden beiden Vollen Halbtagsschulen, die Anne-Frank-Schule und die Grundschule Am Sandberg (Ochtmissen) war im Zusammenhang mit der Einführung der Verlässlichen Grundschule (VGS) die Umwandlung dieser beiden Schulen zum spätest möglichen Termin beschlossen worden.

Der Rat hat in seiner Sitzung am 20.01.2000 die stufenweise Einführung der VGS beschlossen, wobei beschlossen wurde, die beiden Vollen Halbtagsschulen zum 01.08.2003 umzuwandeln.

Diese stufenweise Einführung wurde vom Land genehmigt.

 

Aufgrund des geänderten Schulgesetzes (§189 NSchG) können die noch bestehenden Vollen Halbtagsschulen durch die neu geschaffene Übergangsfrist bis zum 31.07.2006 fortgeführt werden. Der dazu ergangene Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 09.09.2002 (Anlage) räumt auch Schulträgern, die wie die Stadt Lüneburg im Rahmen der stufenweisen Einführung der VGS schon die Umwandlung der Vollen Halbtagsschulen beantragt haben, die Möglichkeit ein, einen Antrag auf Aufhebung des Bescheides zur Aufhebung der Vollen Halbtagsschulen stellen.

Nach Widerruf des Bescheides kann die Volle Halbtagsschule bis 31.07.2006 fortgeführt werden.

 

Für die Anne-Frank-Schule wurde zwischenzeitlich auch ein Antrag auf Einführung der Ganztagsschule gestellt, so dass hier vorgeschlagen wird, die Verlängerung der Vollen Halbtagsschule bis zur vollständigen Einrichtung der beantragten Ganztagsschule (d.h. in allen 4 Jahrgängen zu stellen.

Für die GS Am Sandberg wird die vollständige Ausschöpfung der Übergangsfrist vorgeschlagen.

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      15,00 EUR

 

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

 

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

 

c)   an Folgekosten:

 

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja       

            Nein    

 

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

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Anlagen:

 

Erlass des MK vom 09.09.2002 (Fortführung der Vollen Halbtagsschule)

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Anlagen

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