Beschlussvorlage - VO/2026/06

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 26.10.2004 gemäß § 2 Abs. 1 i. V. mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BGB) beschlossen, den Flächennutzungsplan in einem 55. Änderungsverfahren für den Teilbereich "Schlieffen-Park" zu ändern. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BGB) hat der Verwaltungsausschuss am 26.10.2004 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 129 "Schlieffen-Park" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung aufzustellen. Ziel ist es, durch entsprechende Darstellungen und Festsetzungen die planungsrechtlichen Voraussetzungen insbesondere für die Wohn- und nicht störende gewerbliche Nutzung sowie Grün- und Ausgleichsflächen zu begründen.

 

Inzwischen liegt die gutachterliche Untersuchung der Oberflächenentwässerung und Regenwasserbehandlung sowie die Bilanzierung des naturschutzrechtlichen Eingriffes und Ausgleiches vor. Die Ergebnisse führten jeweils zu Ergänzungen des Bebauungsplanes und der Begründung. Die Angaben zur Entwässerung und zum Ausgleich sind Voraussetzungen zur Durchführung der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Die Untersuchungsergebnisse und die veränderten Inhalte werden in der Sitzung vorgestellt und die Planentwürfe werden von den Mitgliedern des Bauausschusses zur Kenntnis genommen. Es gibt keinen Beschlussvorschlag und keine finanziellen Auswirkungen.

 

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