Beschlussvorlage - VO/11593/24-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der vorhandenen visuellen Darstellungsvarianten, der Stellungnahmen vom „Arbeitskreis Lüneburger Altstadt e.V.“ und „Forum Baukultur Lüneburg e.V.“, sowie den Ergebnissen aus dem interfraktionellen Arbeitstreffen die weiterführende Entwurfs- und Ausführungsplanung vom Planungsbüro LILASp ausarbeiten zu lassen und in der Folge die Umgestaltung des Marienplatzes baulich umzusetzen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur (Teil-)Einziehung des Marienplatzes als öffentlichen Parkplatz einzuleiten.

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Sachverhalt

Aus den zwei unterschiedlichen Nutzungsvarianten wurden vom Landschaftsarchitektur- und Stadtplanungsbüro LILASp zwei Visualisierungen erstellt, die am 25.11.2024 im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung ergänzend zu den Draufsichten eingebracht wurden. Der Ausschuss hat in seiner Sitzung die Nutzungsvarianten ausgiebig diskutiert, im Ergebnis aber nur zur Kenntnis genommen.

 

Der Verwaltungsausschuss empfahl daher am 26.11.2024, die Beschlussvorlage für den Rat dahingehend anzupassen, dass eine interfraktionelle Arbeitsgruppe eingerichtet wird, die einen Vorschlag zur Gestaltung des Marienplatzes erarbeitet.

 

In der Ratssitzung am 28.11.2024 stand die Beschlussvorlage auf der Tagesordnung (VO/11593/24), die Entscheidung wurde aber vertagt und kam bis dato nicht zur Abstimmung.

 

In Erwartung eines positiven Votums des Rates traf sich am 29.01.2025 eine interfraktionelle Arbeitsgruppe zur Umgestaltung des Marienplatzes. Hier wurden erneut die vorliegenden Vorentwürfe vorgestellt, außerdem die Mehrkosten aufgrund der bei Niveau-Erhalt notwendigen Asphalt- und Bodenentsorgung in Höhe von ca. 250.000,- EUR thematisiert.

Unter den Teilnehmern gab es keine Mehrheiten für eine Variante, aber einige gemeinsame Standpunkte, z.B. im Hinblick auf ausreichend Sitzmobiliar für Jung und Alt und Pflegeleichtigkeit. Einigkeit herrschte zudem darüber, dass nicht ausreichend Mittel für die Umgestaltung zur Verfügung ständen.

 

Die Verwaltung hat im Februar 2025 eine positive Rückmeldung zur anteiligen Übernahme der Mehrkosten aufgrund der Asphalt-/ Bodenentsorgung von der N-Bank erhalten.

Außerdem hat sie für eine weitere städtbaulich-denkmalpflegerische Einordnung Stellungnahmen zu den Vorentwürfen vom ALA und dem Forum Baukultur eingeholt.

 

Das Forum Baukultur Lüneburg erklärt am 15.09.2025 seine positive Haltung zur Umgestaltung des Marienplatzes – bei Erhalt des Baumbestandes und notwendiger Stellplätze. Zudem wird im weiterführenden Planungsprozess ein Workshop mit den Projektbeteiligten angeregt.

Der ALA favorisiert gemäß seiner Stellungnahme vom 03.04.2025 den Vorentwurf „Auszeit“ mit dem Wunsch, die Linde im Süden sowie die Stellplätze am Rande des Platzes zu erhalten.

Die Verwaltung hat zudem am 08.04.2025 die beabsichtigte (Teil-)Einziehung von Straßenverkehrsflächen bekannt gegeben und damit das der tatsächlichen (Teil-)Einziehung vorgeschaltete Verfahren zur Beteiligung gestartet. Die eingegangenen Anregungen und Bedenken bezüglich der neuen Widmungsart, Beschilderungen und Feuerwehraufstellflächen wurden ausgewertet und geprüft, so dass das tatsächliche Entwidmungsverfahren bei einem Beschluss über die Umsetzung der Neugestaltung jederzeit gestartet werden könnte. Dieses Verfahren dauert etwa ein halbes Jahr und müsste daher parallel zur Fortführung der Planung gestartet werden.

Mit Schreiben vom 22.04.2026 leitet nun die N-Bank eine Anhörung zum Projekt „Umgestaltung des Marienplatzes“ ein, da sie mangels verbindlicher Erklärung über die Projektumsetzung nunmehr die Ablehnung des Förderantrages beabsichtigt.

Sie setzt eine Frist bis zum 21.05.2026, zu der eine verbindliche Erklärung abgegeben werden muss, ob das Projektes weiterverfolgt werden soll oder nicht. Erfolgt bis zu diesem Datum keine Erklärung, wird das Projekt abgelehnt.

Auf Nachfrage der Verwaltung, ob eine Erklärung bis zum 29.05.2026 ausreichend sei, da der Rat genau am 21.05. tage, erklärt die N-Bank:

„(…) im Rahmen der Anhörung nehmen wir Ihre Mitteilung zur Kenntnis.

Über eine Berücksichtigung der Stellungnahme nach Fristende kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht entschieden werden. Reichen Sie die Stellungnahme bitte schnellstmöglich ein, sobald sie vorliegt.“

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Klima und Nachhaltigkeit

 

 

Ziel

Unterziel

Bewertung

Klimaanpassung

++

+

-

--

 

Förderung des Stadtgrüns (z.B. Dach-/Fassaden-begrünung; Schutz von Baumstandorten, Neuan-pflanzungen)

 

+

 

 

Erhaltung der Kaltluftschneisen/Förderung eines gesunden Stadtklimas

+

 

 

 

Förderung des Hitzeschutzes

+

 

 

 

Verringerung der Auswirkungen von Starkregen-ereignissen (z.B. Verringerung der Bodenversiege-lung)

 

+

 

 

Umwelt- und Naturschutz

++

+

-

--

 

Verringerung der Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung; Reduzierung der Lärmbelastung

 

+

 

 

Erhaltung und Förderung der Biodiversität (Artenvielfalt, Vielfalt der Ökosysteme)

 

+

 

 

Nachhaltige Städte und Gemeinden

++

+

-

--

 

Klimagerechte und sozialverträgliche Siedlungsplanung  (z.B. Nachverdichtung, bezahlbareres Wohnen)

 

+

 

 

Förderung klimafreundlicher Bauvorhaben

 

+

 

 

Sporteinrichtungen, gemeinnützige Einrichtungen, öffentliche (Frei-) Räume mit Erholungsmöglichkeiten

+

 

 

 

Hochwertige Bildung

++

+

-

--

 

Freizeitangebote für Jugendliche

+

 

 

 

Verbreitung von Informationen/Schaffung von Bewusstsein für eine nachhaltige Lebensweise (Klimaschutz, Klimaanpassung, Ernährung usw.)

 

+

 

 

Kulturförderung

 

+

 

 

 

(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:   ja

 

Freiwillige Aufgabe

 

Ausgaben / Einnahmen:

 

Zur Umsetzung der Maßnahme

 

Aktuelles HH-Jahr

HH-Jahr + 1

HH-Jahr + 2

HH-Jahr + 3

HH-Jahr + 4

Auszahlungen

Investiv

HH-Plan

275.000 €

308.500 € HAR aus 2024 + 2025, dieser wurde zum JA 2025 fallengelassen und wird in die Finanzplanung 2027ff. neu eingebracht

 

 

 

Lt. Vorlage

275.000€

308.500 € HAR +

250.000 € für eventuelle Mehrkosten

 

 

 

Einzahlungen

Investiv

HH-Plan

165.000 €

195.000 €

 

 

 

Lt. Vorlage

165.00 €

195.000 € +

150.000 € für eventuelle Mehrkosten

 

 

 

 

Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert:  teilweise

Die Mehrkosten in Höhe von 250.000 € sind haushaltsrechtlich nicht gesichert und müssen im Rahmen der Finanzplanung 2027ff. zusätzlich angemeldet werden. Laut Fördermittelgeber sind die Mehrkosten förderfähig.

 

Investitionsnummer:

551-035

Teilhaushalt:            

74750INV

Produkt:

551001

sofern ja (*wenn zutreffend, bitte diese Zeile löschen / wenn nicht zutreffend Zeile + Absatz darunter löschen):

Haushaltsjahr:

2024 - 2027

Mittelherkunft:

laufender Ansatz

 

sofern nein (*wenn zutreffend, bitte diese Zeile löschen / wenn nicht zutreffend Zeile + Absatz darunter löschen):

Mehrkosten siehe oben

 

 

Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung:  ja

 

Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt:  ja

 

Bezeichnung der Drittmittel:

NBank – Förderprogramm Resiliente Innenstädte

Antrag gestellt:

ja

Antrag bewilligt:

nein

Höhe beantragter / bewilligter Drittmittel: 60 %

Förderbewilligung steht noch aus

 

Personelle Auswirkungen / Auswirkungen auf Stellenplan:  nein

 

 

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