Antrag - AT/12375/26

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Regelmäßige psychiatrische Hilfe direkt in der Unterkunft

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Landkreis Lüneburg dafür zu sorgen, dass regelmäßig fachkundige Hilfe für psychische Krisen in der Unterkunft Rettmer angeboten wird (z. B. durch den Sozialpsychiatrischen Dienst oder eine Fachärztin/einen Facharzt für Psychiatrie, ein- bis zweimal pro Woche). Ziel ist, Probleme früh zu erkennen und zu behandeln, bevor es zu gefährlichen Situationen kommt. Gleichzeitig sollen die Mitarbeitenden vor Ort entlastet werden. Nach sechs Monaten soll berichtet werden, wie das Angebot angenommen wurde und ob sich die Lage in der Unterkunft verbessert hat.

 

2. Klare Regeln für den Umgang mit Krisen und Gewalt

Die Verwaltung wird beauftragt, feste Abläufe festzulegen, wie bei schweren Konflikten oder auffälligem Verhalten vorzugehen ist. Dazu gehören regelmäßige Besprechungen zu besonders schwierigen Fällen, klare Zuständigkeiten sowie einfache und verständliche Notfallwege.

 

3. Trennung von Familien mit Kindern und alleinstehenden Erwachsenen

Familien mit Kindern sollen räumlich klar von alleinstehenden Erwachsenen untergebracht werden. Die derzeitige Situation mit gemeinsamem Eingang und nur einem Zaun dazwischen ist für Kinder nicht geeignet und erhöht das Konflikt- und Sicherheitsrisiko. Die Verwaltung soll darlegen, wie eine bessere Trennung umgesetzt werden kann und welche Schritte dafür nötig sind.

 

4. Keine gemeinsamen Zimmer für psychisch stark belastete Personen

Menschen mit schweren psychischen Problemen sollen möglichst nicht in Zweibettzimmern untergebracht werden. Gemeinsame Zimmer erhöhen das Risiko von Streit und Gewalt. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie mehr Einzelzimmer ermöglicht werden können und welche Übergangslösungen bis dahin möglich sind.

 

5. Bessere Schulung und Unterstützung für das Personal

Mitarbeitende in der Unterkunft (Sozialarbeit und Sicherheitsdienst) sollen gezielt geschult werden, z. B. im Umgang mit psychischen Krisen, Suchtproblemen und aggressivem Verhalten. Ziel ist, Konflikte früh zu erkennen und zu entschärfen, bevor sie eskalieren.

 

6. Sinnvoller Einsatz von Geld: Prävention statt nur Sicherheit

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie wirksam der derzeitige Sicherheitsdienst ist und ob ein Teil der Mittel sinnvoller in vorbeugende soziale und psychologische Betreuung investiert werden kann. Ziel ist mehr Sicherheit durch bessere Betreuung – nicht nur durch Präsenz von Sicherheitspersonal.

 

7. Mehr dezentrale Unterbringung statt großer Sammelunterkünfte

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept vorzulegen, wie künftig mehr Menschen in kleineren Einheiten oder Wohnungen untergebracht werden können. Große Gemeinschaftsunterkünfte sollen langfristig entlastet werden, da sie Konflikte begünstigen – besonders für psychisch erkrankte Menschen und für Familien mit Kindern.

 

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Sachverhalt

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Die beantragten Maßnahmen bedürfen wahlweise keiner Umsetzung, sind nicht umsetzbar oder werden bereits durchgeführt.

 

Die Organzuständigkeit für dieses Anliegen liegt gem. § 76 NKomVG beim Verwaltungausschuss.

 

Vorbemerkung:

 

Die Hansestadt Lüneburg unterhält 9 Unterkünfte: 7 Gemeinschaftsunterkünfte für geflüchtete Menschen, 1 Notunterkunft im Wilschenbrucher Weg und 1 Unterkunft zur Unterbringung wohnungsloser Menschen nach Gefahrenabwehr. Hinzu kommen mehrere BIMA-Immobilien, in der nach Auskunft des Bundes ausschließlich geflüchtete Menschen untergebracht werden dürfen. Die Hansestadt Lüneburg, finanziert zudem die Unterbringung wohnungsloser Menschen in der „Herberge“, getragen vom Lebensraum Diakonie e.V.

 

Die Hansestadt Lüneburg unterstützt Menschen in besonderen sozialen Notlagen kontinuierlich bei der Suche nach eigenem Wohnraum. Neben der Präventionsstelle Wohnraumsicherung und dem sog. Basisangebot seien exemplarisch genannt das in Zusammenarbeit mit dem Verein „frauen helfen frauen“ durchgeführte Projekt „second stage“ und das geplante Projekt in der Schießgrabenstraße 17. Der Grundsatz der Privatautonomie und der insgesamt angespannte Wohnungsmarkt setzen dem indes Grenzen. Gleiches gilt für die Schaffung weiterer, kleinerer Gemeinschaftsunterkünfte, deren Errichtung nicht nur an baurechtliche Vorgaben gebunden und mit zusätzlichen hohen Kosten verbunden ist, sondern - dies zeigt jüngst das Beispiel Kaltenmoor – die auf teils massiven Widerspruch von Anwohnenden und Teilen der Politik stoßen.

 

Die Sicherheit von Bewohnenden, Mitarbeitenden und Anwohnenden der Unterkünfte, und damit auch in Rettmer, ist ein zentrales Anliegen der Verwaltung. Ein wesentliches Augenmerk ist deshalb darauf gerichtet, Gewaltvorfälle soweit wie möglich zu vermeiden, psychische Probleme der Bewohnenden frühzeitig zu erkennen und die Menschen zu aktivieren, ihre Probleme zu bearbeiten.

 

Aus diesem Grund sind auch in der GU Rettmer ein Wachdienst sowie gut ausgebildete und im Bereich Wohnungslosenhilfe erfahrene Fachkräfte tätig, die sich regelmäßig weiterbilden.

 

Diese Fachkräfte sind in regelmäßigem Austausch mit den Bewohnenden, und zugleich in ein umfassendes Netzwerk eingebunden, dem insbesondere das Gesundheitsamt, der Checkpoint Queer, die drobs, ehrenamtlich tätige Ärzte/Krankenschwester, die aufsuchende Sozialarbeit, die PKL, die Polizei und der sozialpsychiatrische Dienst des Landkreises (SpDi) angehören. Sie alle bieten in der Unterkunft Unterstützung und Beratung an, auch zum Thema Gewaltprävention. Mit Polizei, PKL und SpDi finden alle 14 Tage Fallbesprechungen zu herausfordernden Bewohnenden statt, in denen weiterführende Maßnahmen für diese erörtert werden. Supervisionen sowie turnusmäßige Dienst- und Fallbesprechungen sind selbstverständlicher Teil des Alltags.

 

Trotz vielfältiger Aufgaben und begrenzter Ressourcen bietet der SpDi voraussichtlich ab dem Sommer 2026 regelmäßige Sprechzeiten in der Unterkunft an. Die Fachkräfte führen im 3. und 4. Quartal das von Prof. Dr. Niebauer, Universität Augsburg, entwickelte und speziell auf wohnungslose Menschen zugeschnittene Projekt „gesund sein“ als niedrigschwelliges Gruppenangebot durch. Ziel beider Angebote ist es, durch den Abbau von Zugangshemmnissen die medizinische und psychiatrische Anbindung wohnungsloser Menschen an die jeweiligen Institutionen zu verbessern.

 

In den vergangenen Jahren ist es den Fachkräften so unter großem Einsatz gelungen, die Situation in der GU Rettmer nachhaltig zu stabilisieren. Dies bestätigt auch die Polizei Lüneburg. 

 

Bei aller Vorsorge lassen sich Gewaltereignisse wie jener tragische Einzelfall im März 2026 gleichwohl nicht gänzlich vermeiden. Seelische Ausnahmezustände zeichnen sich nicht in jedem Fall erkennbar ab, Fachkräfte und Sicherheitsdienst haben die Privatsphäre der Bewohnenden zu respektieren und leisten keine Rundum-Überwachung. Wie an anderen Orten, an denen Menschen zusammenleben (Studenten- und Altenwohnheimen, Schulen, Einfamilienhaussiedlungen etc.) verbleibt deshalb auch in der GU in Rettmer immer ein Restrisiko. Eine Stigmatisierung der Bewohnenden der GU in Rettmer sollte deshalb vermieden werden, auch um bestehenden Vorurteilen nicht weiter Vorschub zu leisten. Gleiches gilt für die Mitarbeitenden, die sich täglich engagiert für die Bewohnenden einsetzen.

 

Im Einzelnen:

 

  1. Regelmäßige psychiatrische Hilfe direkt in der Unterkunft

 

Siehe Vorbemerkung. Die geforderte Frequenz ist angesichts begrenzter personeller Ressourcen bei den Anbietern nicht möglich und fachlich nicht angezeigt. Ziel der Fachkräfte muss es sein und ist es, Menschen durch entsprechende Angebote bei der Inanspruchnahme von Hilfen zu unterstützen und ihnen insbesondere Wege zur Institutsambulanz des PKL und Facharztpraxen zu bahnen. Die Verwaltung bittet um Auskunft, was die Antragstellenden mit einer Verbesserung der Lage in der Unterkunft meinen.

 

  1. Klare Regeln für den Umgang mit Krisen und Gewalt

 

Der beantragten Maßnahmen bedarf es nicht. Es existieren Gefährdungsbeurteilungen für die Unterkünfte, das Sicherheitskonzept der Hansestadt Lüneburg, in dem allgemeine Regeln zum Umgang mit Gewalt, Gewalttaten und Strafanträgen festgelegt sind,

Besprechungen finden regelmäßig statt, Zuständigkeiten ergeben sich aus den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben und die Fluchtwege sind ausreichend gekennzeichnet. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

 

  1. Trennung von Familien mit Kindern und alleinstehenden Erwachsenen

 

Die Aufenthalts- und Wohnbereiche von untergebrachten Familien mit Fluchterfahrungen sind räumlich deutlich von den Bereichen alleinstehender obdachloser Erwachsener getrennt. Dazu trägt insbesondere der, bislang auch von Vertreterinnen und Vertretern der Politik gewünschte und als hinreichend erachtete Zaun bei, der eine unmittelbare Kontaktaufnahme zwischen den Bewohnenden der Einrichtungen verhindert. Er wirkt damit ebenso präventiv wie der Wachdienst. Eine noch deutlichere Trennung der Bewohnenden ist aus fachlicher Sicht nicht erforderlich, der Bau weiterer Einrichtungen u.a. mangels Akzeptanz nicht möglich, siehe Vorbemerkung.

 

Die Ausführungen zu einem erhöhten Konflikt- und Sicherheitsrisiko kann die Verwaltung nicht nachvollziehen. Kindeswohlgefährdendes Handeln alleinstehender Erwachsener ist der Verwaltung und insbesondere den in beiden Einrichtungen tätigen Fachkräften nicht bekannt; gleiches gilt für vermehrte Konflikte zwischen den Bewohnenden der beiden Einrichtungen. Eine Stigmatisierung der Bewohnenden der Notunterkunft sollte auch hier vermieden werden.

 

  1. Keine gemeinsamen Zimmer für psychisch stark belastete Personen

 

Zur Gefährdungseinschätzung werden neu ankommende Bewohnerinnen und Bewohner zunächst in Notfallzimmern untergebracht. In Clearing-Gesprächen wird die Konstitution der Menschen soweit wie möglich festgestellt, erkennbar psychisch stark belastete Personen, d.h. Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen, Gewaltpotential, starkem Drogenkonsum sowie mangelnder Hygiene werden soweit möglich nicht in Doppelzimmern untergebracht.

 

Soweit möglich berücksichtigt der Sozialdienst schließlich individuelle Wünsche und soziale Aspekte der untergebrachten Personen hinsichtlich einer gemeinsamen Unterbringung im Doppelzimmer.

 

  1. Bessere Schulung und Unterstützung für das Personal

 

Siehe Vorbemerkung. Aufgabe von Wachdiensten ist es, Personen, Objekte und Werte vor Sicherheitsrisiken wie Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und anderen Gefahren zu schützen. Sie agieren präventiv, um Gefahren abzuwehren, und intervenieren bei Zwischenfällen. Zu diesem Zweck müssen Mitarbeitende des Wachdienstes regelmäßige psychologische Schulungen in Deeskalation wahrnehmen.

 

Die Verwaltung bittet die Antragsteller um Erläuterung, was sie unter „bessere Schulung der Mitarbeitenden“ verstehen und wo sie Weiterentwicklungsbedarfe sehen.

 

  1. Sinnvoller Einsatz von Geld: Prävention statt nur Sicherheit

 

Die im Antrag insinuierte Einseitigkeit zu Gunsten der Sicherheit gibt es nicht. Die Fachkräfte befürworten den Einsatz des Sicherheitsdienstes, der nicht durch präventive Maßnahmen ersetzt werden kann. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

 

  1. Mehr dezentrale Unterbringung statt großer Sammelunterkünfte

 

Siehe Vorbemerkung.

 

Nach Einschätzung der Verwaltung besteht zudem überwiegend der Bedarf nach regelhafter Versorgung in fachspezifischen Einrichtungen für Menschen in besonderen sozialen Notlagen. Hauptsächlich fehlen Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit offenem Konsum sowie für Menschen mit psychiatrischen Doppel-Diagnosen, herausforderndem Verhalten und Fremdaggression. Des Weiteren fehlt es an Einrichtungen der Eingliederungshilfe, die Personen aufnehmen, die auf einen Behandlungsplatz nach der Entgiftung warten.

 

Diese Einrichtungen zu schaffen liegt nicht im Einfluss- und Zuständigkeitsbereich der Hansestadt Lüneburg. Die Hansestadt Lüneburg wirkt jedoch kontinuierlich auf die Schaffung dieser Einrichtungen hin.

 

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Klima und Nachhaltigkeit

 

Ziel

Unterziel

Bewertung

Klimaanpassung

++

+

-

--

 

Förderung des Hitzeschutzes

 

+

 

 

Nachhaltige Städte und Gemeinden

++

+

-

--

 

Klimagerechte und sozialverträgliche Siedlungsplanung  (z.B. Nachverdichtung, bezahlbareres Wohnen)

 

+

 

 

Sporteinrichtungen, gemeinnützige Einrichtungen, öffentliche (Frei-) Räume mit Erholungsmöglichkeiten

 

+

 

 

Gesundheit und Wohlergehen

++

+

-

--

 

Gewährleistung hochwertiger Gesundheitsdienste für alle

 

+

 

 

Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten

 

+

 

 

Gesundheitsförderung und Prävention

 

+

 

 

Verringerung aller Formen der Armut

 

+

 

 

Weniger Ungleichheiten

++

+

-

--

 

Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Mädchen

 

+

 

 

Nachhaltiges Wirtschaftswachstum

++

+

-

--

 

Schaffung von Arbeitsplätzen

 

+

 

 

 

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen:    ja, die Umsetzungen der zusätzlich geforderten Maßnahmen können finanzielle Auswirkungen haben, die nicht beziffert werden können.

 

Pflichtaufgabe mit Gestaltungsspielraum / ohne Gestaltungsspielraum

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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