Beschlussvorlage - BV/12376/26
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung- hier: Informationen zum Angebot von Randzeitenbetreuung vor und nach der achtstündigen Grundschulzeit und zur Ferienbetreuung sowie Erlass einer neuen Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg für die Einrichtungen der nachschulischen Betreuung an den Lüneburger Grundschulen vom 01.08.2026
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Beschlussorgan:
- RAT
- Bearbeitung:
- EDV Administrator
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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04.05.2026
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
- Die Ausführungen zur Randzeiten- und Ferienbetreuung werden zur Kenntnis genommen. Die hierfür notwendigen zusätzlichen Mittel i.H.v. voraussichtlich 200.000 € (2026) und in Höhe von voraussichtlich rd. 958.000 € (2027) werden für den Haushalt 2026 bereitgestellt und die Verwaltung beauftragt, die für den Haushalt 2027 notwendigen Mittel in den Haushalt einzuplanen.
- Die Neufassung der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg für die Einrichtungen der nachschulischen Betreuung an den Lüneburger Grundschulen wird durch die dieser Vorlage als Anlage beigefügte Änderungsordnung nebst Anlagen zum 01.08.2026 beschlossen.
Sachverhalt
Durch die Änderung des § 24 SGB VIII erhalten alle Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/27 aufwachsend mit Klasse 1 einen Anspruch auf schulische Ganztagsbetreuung sowie Betreuung in den Schulferien. Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 13.11.2025 (BV/12106/25) beschlossen, das Angebot des Landes Niedersachsen anzunehmen und den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an allen elf städtischen Grundschulen flächendeckend durch die Ganztagsschule umzusetzen.
Die Umsetzung erfolgt an den städtischen Grundschulen ab dem 01.08.2026 bereits für alle 4 Jahrgänge. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung umfasst auch eine Betreuung in den Schulferien mit Ausnahme von vier Wochen Schließzeit. Auf Randzeitenbetreuung vor und nach der achtstündigen Ganztagsschulzeit besteht kein Rechtsanspruch. Gleichwohl gibt es an den meisten Schulen in städtischer Trägerschaft einen Bedarf an einer Randzeitenbetreuung, insbesondere am Nachmittag. Die Hansestadt Lüneburg wird daher eine Randzeitenbetreuung anbieten bzw. finanziell unterstützen, wenn die in der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung genannten Voraussetzungen (mind. 3 Kinder pro Schule) erfüllt sind.
Die Ferien- und Randzeitenbetreuung wird nicht von der Ganztagsgrundschule angeboten, sondern liegt in der Verantwortung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Mit dem inzwischen beschlossenen „Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien“ wurde der § 24 Absatz 4 SGB VIII um einen weiteren Satz ergänzt, wonach der Anspruch auf Ganztagsförderung in den Schulferien auch dann als erfüllt gilt, wenn Angebote der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII von öffentlichen und anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe bereitgestellt werden. Auf diese Weise soll den Kommunen mehr Handlungsspielraum gegeben werden, da so während der Ferien neben den Angeboten öffentlicher Träger auch die ebenfalls bewährten Angebote anerkannter freier Träger (z.B. Ferienfreizeiten, Angebote von Jugendverbänden) als rechtsanspruchserfüllend gelten. Die Ergänzung des § 24 Abs. 4 tritt zum 1. August 2026 im Zuge der stufenweisen Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung in Kraft. Diese Ausführungen dienen dazu aufzuzeigen, wie die Ferienbetreuung rechtlich und tatsächlich umgesetzt werden kann. Wie die Ferienbetreuung für die Schulstandorte in städtischer Trägerschaft ab dem Schuljahr 2026/2027 zunächst vorgesehen ist, ist den nachfolgenden Ausführungen zu entnehmen. Alles Weitere wird im Zuge der Arbeiten an dem Rahmenkonzept geklärt.
Der Ganztagsschulbetrieb erfolgt grundsätzlich durch den Einsatz von Lehrkräften und pädagogisch Mitarbeitenden der jeweiligen Grundschule. Die Ganztagsgrundschulen haben jedoch die Möglichkeit, die außerunterrichtlichen Angebote mit einem Kooperationspartner, wie unter anderem den nachschulischen Betreuungseinrichtungen der Hansestadt Lüneburg, zu gestalten.
Mit Ausnahme der Grundschule St. Ursula werden alle Grundschulen in städtischer Trägerschaft mit einem sogenannten primären Kooperationspartner zusammenarbeiten. Diese Kooperationspartner werden auch die nachschulische Randzeiten- und die Ferienbetreuung anbieten. Sie beabsichtigen in der Randzeiten- und Ferienbetreuung mit demselben Betreuungsschlüssel zu arbeiten wie bei den außerschulischen Angeboten im Ganztag (siehe auch BV/12334/26).
Der als Anlage 1 beigefügten Übersicht ist zu entnehmen, mit welchen Kooperations-partnern die Schulen zusammenarbeiten werden und mit welchen Kosten die Träger aufgrund ihrer bisherigen Erfahrungen für die Randzeiten- und Ferienbetreuung rechnen.
Für die St. Ursula Grundschule wurde bei verschiedenen Trägern angefragt, ob sie eine Ferienbetreuung für die Schüler:innen dieser Schule anbieten können. Zwei Angebote sind eingegangen, die sich in der Prüfung befinden. Hinsichtlich der Randzeitenbetreuung laufen Gespräche mit der Schule, ob diese über pädagogisch Mitarbeitende der Schule mit abgedeckt werden können.
Die Betreuung im Rahmen der Ganztagsschule ist mit Ausnahme der Mittagsverpflegung kostenlos. Ausgenommen von der Beitragsfreiheit sind außerdem die Ferienbetreuung in den Schulferien und die Randzeiten vor und nach der achtstündigen Ganztagsschulzeit.
Der Rechtsanspruch auf schulische Ganztagsbetreuung für acht Stunden am Tag macht es erforderlich, die Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg für die Kindertagesstätten Horte, nachschulische Betreuung und sonstige Einrichtungen zu überarbeiten und anzupassen. Diese wurde in ihrer aktuellen Fassung zuletzt durch Beschluss des Rates vom 29.02.2024 (VO/11135/24) beschlossen. Die bestehenden städtischen Horte ((H)Ort Kaltenmoor und Hort Hermann Löns) werden zum 01.08.2026 in Einrichtungen der nachschulischen Betreuung umgewandelt. Damit unterliegen diese Einrichtungen nicht mehr den engen Regularien des Niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes (NKiTaG) und haben somit mehr Betreuungsflexibilität und mehr Betreuungskapazitäten (zu den Gründen im Einzelnen siehe auch BV/12106/25).
Mit der Umwandlung der städtischen Horte in Einrichtungen der nachschulischen Betreuung verbleiben die Dienst- und Fachaufsicht, die Personalsachbearbeitung sowie die Organisation und Umsetzung von Randzeiten außerhalb der achtstündigen Schulbetreuung und der Ferienbetreuung einschließlich der anzubietenden Randzeiten in der Zuständigkeit des Bereiches Frühkindliche Bildung und Betreuung der Hansestadt Lüneburg.
Der Elternbeitrag für die Randzeitbetreuung in der Schulzeit wird in unveränderter Höhe und weiterhin einkommensunabhängig erhoben. Aus Gründen der Gleichbehandlung zu den Randzeitenregelungen für die Kindertagesstätten erfolgt keine Anpassung des Beitrages.
Bei den bisherigen städtischen Horten haben die Eltern bislang keinen zusätzlichen Beitrag für die Ferienbetreuung gezahlt. Grund dafür war, dass der reguläre Beitrag ganzjährig erhoben wurde. Eine Ausnahme bildete nur die nachschulische Betreuung Hasenburger Berg. Hier wurde ein zusätzlicher Elternbeitrag für die Ferienbetreuung erhoben. Dieser beträgt 35,00 € je Woche pro Kind, das auch regulär in der nachschulischen Betreuung Hasenburger Berg betreut wird und 50,00 € je Woche pro Kind, das nicht regulär in der nachschulischen Betreuung Hasenburger Berg betreut wird.
Ab dem Schuljahr 2026/2027 erhöht sich der Elternbeitrag auf 24,00 € pro Ferienbetreuungstag, zusätzlich wird die Randzeit in der Ferienbetreuung mit 3,00 € je angefangene Stunde berechnet. Das Entgelt für die Ferienbetreuung und deren Randzeitbetreuung entfällt, wenn das bereinigte Bruttoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen 30.000,00 €/Jahr nicht übersteigt.
Zur Festsetzung des Elternbeitrages für die Ferienbetreuung und dessen Randzeit wurde die Beitragsfestsetzung umliegender Gemeinden betrachtet. In der Samtgemeinde Gellersen wird je Betreuungstag ein Elternbeitrag in Höhe von 16,00 € (80,00 € pro Ferienwoche) - ohne Mittagessen – erhoben, die Samtgemeinde Bardowick erhebt je Betreuungswoche einen Elternbeitrag in Höhe von 170,00 € einschließlich Mittagessen und Materialkosten. Neufestsetzungen durch die Hansestadt Lüneburg, wonach eine Ferienwoche 120,00 € ohne Mittagessen und Materialkosten betragen würde, bewegen sich somit im vergleichbaren Rahmen wie bei der Samtgemeinde Bardowick.
Aufgrund des Erfordernisses, den Prozess in kurzer Zeit umzusetzen mit dem Ziel des Inkraftretens einer neuen Benutzungs- und Elternbeitragsordnung bis zum 01.08.2026 war der vorgesehene – und wie in der Vergangenheit erfolgreich durchgeführte gemeinsame Prozess zur Anpassung der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung unter Einbindung Vertreter:innen aller Fraktionen leider nicht realisierbar.
Nächste Schritte:
Nach erfolgtem Ratsbeschluss werden mit den freien Trägern, die als Kooperationspartner für die Randzeiten- und Ferienbetreuung tätig werden, Gespräche zu Inhalt und Ausgestaltung der Verträge mit der Hansestadt Lüneburg für die Randzeiten- und Ferienbetreuung geführt. Gegenstand der Verträge soll hierbei auch die analoge Anwendung der neuen Benutzungs- und Elternbeitragsordnung sein.
Über den weiteren Prozess der Ausgestaltung der Randzeiten- und Ferienbetreuung wird weiterhin fortlaufend im Jugendhilfeausschuss informiert.
Klima und Nachhaltigkeit
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Ziel |
Unterziel |
Bewertung |
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Hochwertige Bildung |
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Angebot von Bildungseinrichtungen, die kinder-, behinderten- und geschlechtergerecht sind |
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Zugang zu hochwertiger fachlicher und beruflicher Bildung für alle |
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Freizeitangebote für Jugendliche |
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Verbreitung von Informationen/Schaffung von Bewusstsein für eine nachhaltige Lebensweise (Klimaschutz, Klimaanpassung, Ernährung usw.) |
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+ |
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Kulturförderung |
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+ |
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Weniger Ungleichheiten |
++ |
+ |
- |
-- |
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Förderung der Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit |
++ |
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Stärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie |
++ |
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Finanzielle Auswirkungen:
Der Finanzierungsbedarf für die Ferien- und Randzeitenbetreuung (siehe Anlage) stellt sich für das Schuljahr 2026/2027 nach derzeitigem Stand der Kalkulation voraussichtlich wie folgt dar:
Ferienbetreuung:
Aufwand: 889.900 €
Ertrag (Elternbeiträge): 308.000 €
Eigenanteil HLG: 581.900 €
Randzeitenbetreuung:
Aufwand: 68.000 €
Ertrag: 25.500 €
Eigenanteil HLG: 42.000 €
In dieser vorläufigen Kalkulation sind noch nicht die Kosten für eine Randzeiten- und Ferienbetreuung an der St. Ursula Schule enthalten. Für den Zeitraum 07-12/2026, in den nur die Herbstferien fallen, wird der Aufwand auf rd. 200.000 € geschätzt.
Da ein Rechtsanspruch auf die Ferienbetreuung besteht und ein kostendeckender Elternbeitrag aufgrund der Einkommenssituation einiger Eltern dessen Inanspruchnahme unmöglich machen würde, wird der voraussichtliche Eigenanteil der Hansestadt Lüneburg nicht als freiwillige Leistung definiert.
Die für den Zeitraum 08-12/2026 benötigten Mittel können aus einem im Deckungskreis gebildeten Haushaltsausgaberest im Teilhaushalt 53000/ Produkt 365001/365002 bereitgestellt werden.
Der kalkulatorische Finanzbedarf für 2027 (Monate 01-07/2027) sowie das beginnende Schuljahr 2027/2028 wird in den Haushaltsberatungen 2027 angemeldet.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: ja
Freiwillige Aufgabe vertraglich befristet bis: ja in Bezug auf Randzeitenbetreuung / unbefristet
Pflichtaufgabe : ja in Bezug auf Ferienbetreuung mit Gestaltungsspielraum
Ausgaben / Einnahmen:
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Zur Umsetzung der Maßnahme |
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Aktuelles HH-Jahr |
HH-Jahr + 1 |
HH-Jahr + 2 |
HH-Jahr + 3 |
HH-Jahr + 4 |
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Auszahlungen/ Aufwendungen |
Investiv |
HH-Plan |
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Lt. Vorlage |
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Ergebnis-haushalt |
HH-Plan |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Lt. Vorlage |
200.000 |
958.000 |
958.000 |
958.000 |
958.000 |
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Einzahlungen/ Erträge |
Investiv |
HH-Plan |
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Lt. Vorlage |
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Ergebnis-haushalt |
HH-Plan |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Lt. Vorlage |
10.000 |
334.000 |
334.000 |
334.000 |
334.000 |
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Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert: für 2026 ja
für 2027: in den Haushalt einzuplanen.
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Investitionsnummer: |
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Teilhaushalt: |
53000 |
Produkt: |
365001 |
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sofern ja (*wenn zutreffend, bitte diese Zeile löschen / wenn nicht zutreffend Zeile + Absatz darunter löschen): |
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Haushaltsjahr: |
2026 ff. |
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Mittelherkunft: |
2026: HAR aus Deckungskreis 2027 ff: einzuplanen
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Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung: ja
Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt: nein
Personelle Auswirkungen / Auswirkungen auf Stellenplan: nein
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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243,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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77,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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121 kB
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