04.05.2026 - 7 Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetre...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Zusätze:
- Vorlage wird nachversandt
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mo., 04.05.2026
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- EDV Administrator
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
- Die Ausführungen zur Randzeiten- und Ferienbetreuung werden zur Kenntnis genommen. Die hierfür notwendigen zusätzlichen Mittel i.H.v. voraussichtlich 200.000 € (2026) und in Höhe von voraussichtlich rd. 958.000 € (2027) werden für den Haushalt 2026 bereitgestellt und die Verwaltung beauftragt, die für den Haushalt 2027 notwendigen Mittel in den Haushalt einzuplanen.
- Die Neufassung der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg für die Einrichtungen der nachschulischen Betreuung an den Lüneburger Grundschulen wird durch die dieser Vorlage als Anlage beigefügten Änderungsordnung nebst Anlagen mit der Ergänzung – den ursprünglichen § 8 Geschwisterermäßigung der derzeit geltenden Fassung der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg für die Kindertagesstätten Horte, nachschulische Betreuung und sonstige Einrichtungen vom 29.02.2024 in analoger Anwendung für die neue Benutzungs- und Elternbeitragsordnung anzuwenden - zum 01.08.2026 beschlossen.
- Die Verwaltung schlägt folgende Formulierung zum § 8 Geschwisterermäßigung vor:
§ 8
Geschwisterermäßigung
Nehmen in einem Haushalt mehrere Grundschulkinder zur gleichen Zeit die Ferienbetreuung in Anspruch, ermäßigt sich das Entgelt gemäß § 6 Absatz 3 für das zweite betreute Kind um 50 %, für jedes weitere betreute Kind entfällt die Entgeltpflicht vollständig.
Anlagen zur Vorlage
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243,6 kB
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