04.05.2026 - 7 Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetre...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig, folgenden geänderten Beschluss zu fassen: 

 

  1. Die Ausführungen zur Randzeiten- und Ferienbetreuung werden zur Kenntnis genommen. Die hierfür notwendigen zusätzlichen Mittel i.H.v. voraussichtlich 200.000 € (2026) und in Höhe von voraussichtlich rd. 958.000 € (2027) werden für den Haushalt 2026 bereitgestellt und die Verwaltung beauftragt, die für den Haushalt 2027 notwendigen Mittel in den Haushalt einzuplanen.

 

  1. Die Neufassung der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg für die Einrichtungen der nachschulischen Betreuung an den Lüneburger Grundschulen wird durch die dieser Vorlage als Anlage beigefügten Änderungsordnung nebst Anlagen mit der Ergänzung – den ursprünglichen § 8 Geschwisterermäßigung der derzeit geltenden Fassung der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg für die Kindertagesstätten Horte, nachschulische Betreuung und sonstige Einrichtungen vom 29.02.2024 in analoger Anwendung für die neue Benutzungs- und Elternbeitragsordnung anzuwenden - zum 01.08.2026 beschlossen.

 

 

  1. Die Verwaltung schlägt folgende Formulierung zum § 8 Geschwisterermäßigung vor:

§ 8

Geschwisterermäßigung

Nehmen in einem Haushalt mehrere Grundschulkinder zur gleichen Zeit die Ferienbetreuung in Anspruch, ermäßigt sich das Entgelt gemäß § 6 Absatz 3 für das zweite betreute Kind um 50 %, für jedes weitere betreute Kind entfällt die Entgeltpflicht vollständig. 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 8

Ablehnung: 0

Enthaltung: 0