Beschlussvorlage - VO/11872/25-6

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Jahr 2027 insgesamt 300.000 Euro für die Beschaffung und den Einbau weiterer drei versenkbarer Polleranlagen anzumelden, um die geltenden Zufahrtsbeschränkungen in der Lüneburger Innenstadt effektiv durchzusetzen und einen Beitrag zur Erhöhung der subjektiven wie objektiven Sicherheit zu leisten.

 

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Sachverhalt

 

Hintergrund

 

Der Nachhaltige Urbane Mobilitätsplan (NUMP) beschreibt Maßnahmen zur schrittweisen Verbesserung der Mobilität in Lüneburg bis 2040 und legt empfohlene Umsetzungszeiträume fest. Dabei wurden Prioritäten, Zusammenhänge und sinnvolle Verknüpfungen zwischen verschiedenen Handlungsfeldern berücksichtigt.

 

Auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 28.11.2024 (siehe hierzu VO/11412/24-5) ist vor der Umsetzung einzelner Maßnahmen die Zustimmung des Rates notwendig, sofern es sich nicht um Maßnahmen handelt, die als Geschäft der laufenden Verwaltung einzuordnen sind. Auf Grundlage des vorgenannten Ratsbeschlusses wurde zudem das Format „NUMP-Umsetzungsdialog“ installiert, das in 2026 ebenfalls durchgeführt wurde und in dessen Rahmen vier Maßnahmen mit relevanten Akteur:innen der Stadtgesellschaft diskutiert wurden. Auf Basis dieser Diskussionen und der gutachterlichen Analysen aus dem NUMP hat die Verwaltung Beschlussvorschläge zu den Maßnahmen „F2 Maßnahmenprogramm öffentlicher Raum“, „M4 Wirksame Modalfilter in der Innenstadt“, „R1 Netzkonzeption Rad“ sowie „S3 Lebenswerte Quartiere“ erarbeitet, die der Vorbereitung dieser Maßnahmen dienen und für das Haushaltsaufstellungsverfahren für die Jahre 2027 und 2028 den finanziellen Handlungsrahmen der Verwaltung vorgeben.

 

Zur Haushaltsberatung ab dem vierten Quartal 2026 sollen die Maßnahmen weiter konkretisiert werden. Die Umsetzung erfolgt bei Maßnahmen und infrastrukturellen Planungen, die nicht als Geschäft der laufenden Verwaltung zu betrachten sind, weiterhin unter Einbindung des Arbeitskreises Verkehr, ggf. weiterer Stakeholder und der politischen Gremien. Zudem steht die Nutzung der Haushaltsmittel unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Freigabe und verfügbarer Personalressourcen.

 

Inhalte und Ziele des Maßnahmensteckbriefs M4:

 

Ziel des Maßnahmensteckbriefs M4 ist es, die bestehenden verkehrsrechtlichen Zufahrtsbeschränkungen für den Kfz-Verkehr in der Lüneburger Innenstadt durchzusetzen. Diese sind lediglich durch Verkehrszeichen angeordnet und werden regelmäßig missachtet. Durch den Einsatz von versenkbaren Pollern als physische Barriere kann der unerlaubte Durchgangsverkehr effektiv unterbunden und damit das ordnungsrechtliche Vollzugsdefizit behoben werden, während die Poller über verschiedene Medien und ein intelligentes Steuerungssystem von allen berechtigten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern automatisch angesteuert werden können.

 

Dadurch werden Verkehrssicherheit, Aufenthaltsqualität und Flächengerechtigkeit in der Innenstadt erhöht sowie Emissionen reduziert. Gleichzeitig unterstützt die Maßnahme die Förderung nachhaltiger Mobilität, indem der motorisierte (Individual-)Verkehr im sensiblen Innenstadtbereich begrenzt und der öffentliche Raum stärker für den Fuß- und Radverkehr sowie für Aufenthalt und städtisches Leben geöffnet wird. Notwendige bzw. berechtigte Zufahrten – etwa für den ÖPNV, Anwohnende, Gewerbetreibende, Lieferverkehre zu bestimmten Zeiten oder Einsatzfahrzeuge – werden aber weiterhin sichergestellt. Ziel ist also die effektive Durchsetzung bereits vorhandener verkehrsrechtlicher Regelungen, die z.B. ein Befahren der Fußgängerzonen grundsätzlich verbieten.

 

Die Verwaltung strebt an, in einem ersten Schritt die Polleranlagen an den Standorten Bardowicker Straße, Rote Straße, Bei der St. Johanniskirche/Am Sande sowie Am Berge zu installieren und perspektivisch weitere Standorte zu prüfen.

 

In seiner Sitzung vom 19.12.2024 hat der Rat der Hansestadt Lüneburg Haushaltsmittel in Höhe von 100.000,00 € für 2025 und 100.000,00 € für 2026 (Invest.-Nr. 122-001) für die Umsetzung von Polleranlagen an den Standorten Neue Sülze sowie Bardowicker Straße bereitgestellt. Die Polleranlage am Standort Neue Sülze befindet sich unmittelbar vor der Umsetzung und die in der Bardowicker Straße in der planerischen Vorbereitung durch den Bereich Ordnung und Verkehr.

 

Wie bereits dem Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr mit der Vorlage VO/11696/25 mitgeteilt, stellt die Installation versenkbarer Polleranlagen aber auch ein realistisches Element zur Erhöhung der objektiven und subjektiven Sicherheit im Stadtzentrum dar. Auch wenn der mobilitätsbezogene Fokus der Maßnahme auf der effektiven Verkehrslenkung liegt, dienen diese Anlagen auch der allgemeinen Gefahrenabwehr. Denn Befahrungen von hochfrequentierten Plätzen und Fußgängerzonen  werden erschwert und so die Hürden für potenzielle Anschlagsszenarien erhöht, bei denen Fahrzeuge gezielt als Waffe zum Einsatz kommen. Dabei muss aber klargestellt werden, dass die beschriebenen Polleranlagen keinen lückenlosen Schutz bieten können. Da nicht alle denkbaren Zugangswege vollständig abgeriegelt werden können, bleibt ein absoluter Schutz trotz aller Sicherheitsanstrengungen technisch nicht realisierbar. Idealerweise kann bei Ausbau des Systems aber ein Sicherheitsraum geschaffen werden.

 

Ergebnisse aus dem NUMP-Umsetzungsdialog 2026

 

Im Umsetzungsdialog 2026 bestand eine deutliche Zustimmung zur Einrichtung der versenkbaren Poller an den vorgesehenen Standorten. Die unveränderte Aufrechterhaltung bisheriger Zufahrtsberechtigungen wurde von den Teilnehmenden begrüßt. Betont wurde die Relevanz einer unkomplizierten Genehmigung und Zufahrt für Berechtigte, insbesondere für Einsatzfahrzeuge, Busse und Handwerksbetriebe. Zu diesem Zweck wurde eine Kameraerkennung befürwortet.

 

Zudem wurde angeregt, die Vereinbarkeit der Polleranlagen an den Standorten Am Sande/Johanniskirche und Rote Straße mit dem Busverkehr zu prüfen.

 

Bezüglich der Akzeptanz der Modalfilter in der Bevölkerung bestanden bei den Teilnehmenden keine grundsätzlichen Bedenken. Dennoch wird eine Begleitung der Einführung mit kommunikativen Maßnahmen empfohlen, wobei besonders der Sicherheitsaspekt herausgestellt werden sollte. Weiterhin angeregt wird die Prüfung einer schrittweisen Einführung der Modalfilter.

 

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Klima und Nachhaltigkeit

 

Ziel

Unterziel

Bewertung

Mobilität

++

+

-

--

 

Sichere Mobilität

++

 

 

 

Bezahlbare Mobilität

 

+

 

 

Barrierefreie Mobilität

 

+

 

 

Stadt der kurzen Wege

 

+

 

 

Klimagerechte Verkehrsmittelwahl

++

 

 

 

Gesundheit und Wohlergehen

++

+

-

--

 

Erhöhung der objektiven Verkehrssicherheit

++

 

 

 

 

(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen:   ja

 

Freiwillige Aufgabe

 

 

Ausgaben / Einnahmen:

 

Zur Umsetzung der Maßnahme

 

Aktuelles HH-Jahr

HH-Jahr + 1

HH-Jahr + 2

HH-Jahr + 3

HH-Jahr + 4

Auszahlungen/ Aufwendungen

Investiv

HH-Plan

 

300.000

 

 

 

Lt. Vorlage

 

 

 

 

 

Ergebnis-haushalt

HH-Plan

 

 

 

 

 

Lt. Vorlage

 

 

 

 

 

Folgekosten (ERGHH)

Sachaufwand

HH-Plan

 

Wartungskosten

Lt. Vorlage

 

 

 

 

 

Personal-aufwand

HH-Plan

 

 

 

 

 

Lt. Vorlage

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert:  nein

 

Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung:  ja

 

Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt:  ja

 

Personelle Auswirkungen / Auswirkungen auf Stellenplan:  nein

 

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Anlagen

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