Beschlussvorlage - BV/12248/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildungspakt Lüneburg
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Beschlussorgan:
- RAT
- Bearbeitung:
- Gabriele Scholz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Schulausschuss
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Vorberatung
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28.01.2026
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Geplant
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Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
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Vorberatung
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28.01.2026
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen und Interne Services
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Vorberatung
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28.01.2026
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Geplant
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Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen
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Vorberatung
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Geplant
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Ortsrat der Ortschaft Oedeme
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Vorberatung
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Bereit
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Bereit
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt:
- Investitionen in Bildung haben in der Hansestadt Lüneburg einen besonders hohen Stellenwert. Der Rat erkennt diese Investitionen zur Zeit und für die nächsten Jahre als vordringlich an. Die Bildungsinfrastruktur der Hansestadt Lüneburg wird fortlaufend bedarfsgerecht ausgebaut und/oder erneuert. Die dazu notwendigen Mittel werden in den jeweiligen Haushalt und die mittelfristige Finanzplanung eingestellt. Verpflichtungsermächtigungen sind entsprechend zu bilden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die für den Ausbau und die Modernisierung der Bildungsinfrastruktur in der Hansestadt Lüneburg erforderlichen Pläne zu erstellen, in den Ausschüssen vorzustellen und vom Rat beschließen zu lassen. Hierzu sind mit allen zu beteiligenden Akteuren, insbesondere dem Landkreis Lüneburg und dem Innenministerium des Landes Niedersachsen, die zur Umsetzung erforderlichen Abstimmungsgespräche zu führen.
- Der Großteil der Bundes-Fördermittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität in Höhe von 20 Mio. Euro soll für die bauliche Infrastruktur von Bildung eingesetzt werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, ab 2027 ausreichend personelle Ressourcen in der Bau- und Schulverwaltung für die Umsetzung der in den noch zu erarbeitenden und zu beschließenden Standort-Masterplänen genannten Maßnahmen bereitzustellen.
Sachverhalt
Aktualisierung vom 28.01.2026 in Rot markiert (siehe Punkt 2)
1. Bildung als zentrales Ziel
Bildung ist von elementarer Bedeutung – für den einzelnen und die Gesellschaft. Bildung entscheidet über Lebenschancen, indem sie Menschen befähigt, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Zugleich haben entsprechend gebildete und qualifizierte Bürgerinnen und Bürger eine zentrale Bedeutung für das demokratische Zusammenleben und die örtliche Struktur- und Wirtschaftsentwicklung.
Die Hansestadt Lüneburg verfolgt deshalb das Ziel, Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem sozialen Umfeld und ihrem Unterstützungsbedarf die bestmögliche Entfaltung ihrer Potenziale zu ermöglichen.
2. Die Hansestadt Lüneburg als Schul- und Jugendhilfeträgerin
Als Schul- und Jugendhilfeträgerin nimmt die Hansestadt Lüneburg eine zentrale Aufgabe zukunftsorientierter Gemeinwesenpolitik und kommunaler Selbstverwaltung wahr, die ihr zugleich ein erhebliches Gestaltungspotenzial bietet. Dieses nutzt sie mit einem ausdifferenzierten Angebot an frühkindlicher, schulischer und außerschulischer Bildung in städtischer und freier Trägerschaft. Die enge Verzahnung dieser Bildungsangebote mit den Angeboten der Jugendhilfe trägt wesentlich zur Attraktivität des Standortes Lüneburg bei.
Im Bereich der frühkindlichen und schulischen Bildung sind dies insbesondere:
In städtischer Trägerschaft
- 16 Kindertagesstätten (inklusive 3 Einrichtungen nachschulischer Betreuung)
- 11 Grundschulen
- 1 Förderschule mit Schwerpunkt „Lernen“ (gesetzlich vorgesehenes Auslaufen 2028)
- 1 Oberschule
- 2 Integrierte Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe, davon eine im Aufbau
- 3 Gymnasien
In freier Trägerschaft
- 45 Kindertagesstätten (inklusive 9 nachschulische Betreuungseinrichtungen), darunter 8 Kindertagesstätten in kommunalen Gebäuden
- 2 Grundschulen
- 51 Kindertagespflegestellen
Insgesamt besuchen 3.840 Kinder die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, inklusive nachschulischer Betreuung und Kindertagespflege (Stand: 01.10.2025).
8.522 Schülerinnen und Schüler besuchen die städtischen Schulen (Stand: 28.08.2025).
Als „Sachaufwandsträgerin“ ist die Hansestadt Lüneburg insbesondere für den Betrieb und die Ausstattung der städtischen Einrichtungen zuständig, d.h.
• den (Um-, Neu-, Erweiterungs-) Bau von Kindertagesstätten und Schulen
• die bauliche Unterhaltung der Gebäude
• die funktions- und bedarfsgerechte Ausstattung mit
- Mobiliar, Einbauten und Unterrichtsmaterialien
- IT sowie
- entsprechend qualifiziertem Personal.
In Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und mit dem Anspruch einheitlicher qualitativer Standards, unterstützt die Hansestadt Lüneburg alle Träger sowohl mit finanziellen als auch personellen Ressourcen. Und sie beteiligt sich aktiv an der Qualifizierung des in ihrer Zuständigkeit liegenden Personals.
In diesem Rahmen reagiert die Hansestadt kontinuierlich auf sich wandelnde gesetzliche Vorgaben und Rahmenbedingungen, wie den Ausbau der Ganztagsbetreuung, fortschreitende Inklusion und eine zunehmend diverse Zusammensetzung der Gruppe von Kindern und Jugendlichen. Sie unterstützt den sich zunehmend abzeichnenden Wandel der Bildungseinrichtungen vom Lern- zum Lebensraum, indem sie bestehende Gebäude umbaut (Aufenthalts-, Differenzierungsräume, Fahrstühle) und neue Gebäude auf den zur Verfügung stehenden Flächen errichtet (Mensen etc.).
Mit dem Ziel, die Bildungslandschaft zukunftsfähig aufzustellen, hat die Hansestadt Lüneburg in den letzten Jahren umfangreich in Kindertagesbetreuung und Schulen investiert. Zahlreiche Projekte wurden erfolgreich umgesetzt bzw. wurde deren Umsetzung begonnen. Allein in den Jahren 2025 und 2026 investiert die Hansestadt Lüneburg rund
31 Mio. Euro in Schulen und Kindertagesstätten. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus stellt sie im Rahmen freiwilliger Leistungen zusätzliche Mittel zur Verfügung und füllt dadurch die Lücken zwischen gesetzlichen Vorgaben und realen Bedarfen. Exemplarisch genannt seien die Absenkung des Betreuungsschlüssels in der Kindertagesbetreuung und die Beschäftigung von Ganztags- und Schul-IT-Koordinatoren.
Im Bereich der frühkindlichen Bildung sind die im Rahmen der Kita-Bedarfsplanung festgestellten Bedarfe mit dem Neubau der Kita Neu Hagen gedeckt. Sanierungsbedarfe werden im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt.
3. Bildungspakt zur Gewährleistung des bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Ausbaus der Bildungslandschaft
Trotz dieser Maßnahmen bestehen vor allem im Schulbau teils große Investitionsrückstände, sowohl bei der Sanierung, als auch der Umsetzung neuer Vorhaben. Ursächlich dafür sind - neben der deutlichen Unterfinanzierung durch Bund und Land - die mangelnde Einbettung der Schulbaumaßnahmen in eine verlässliche Planung. Zudem fehlt eine adäquate personelle Ausstattung der dafür maßgeblich verantwortlichen Verwaltungseinheiten (Schule und Bau).
So haben die bestehenden bzw. sich abzeichnenden Bedarfe ein Ausmaß erreicht, das mit den bisherigen punktuellen Maßnahmen und dem vorhandenen Personal nicht erfüllt werden kann.
Es droht vielmehr ein immerwährender „Teufelskreis“ aus Bau- und Instandsetzungsmaßnahmen, in dem vordringlich auf akute Bedarfe reagiert wird und in dem man, kaum fertig, wieder von vorne beginnen muss. Dies geht zu Lasten der Qualität von Bildung und damit zu Lasten der Kinder und Jugendlichen und des Standortes Lüneburg. Dieses Risiko besteht gleichermaßen in finanzieller Hinsicht:
Nach ersten Schätzungen sind zuzüglich zu den jährlich rund 3,5 Mio. Euro für laufende Instandhaltung und den in den laufenden Haushalt eingestellten Mitteln überschlägig ca. 230 Mio. Euro für investive Maßnahmen im Bereich Bildung erforderlich, die bis 2040 in die Bildungsinfrastruktur investiert werden müssen.
Es besteht damit das Risiko einer sich über die kommenden Jahre aufbauenden finanziellen Bugwelle, die massive Gefahren für die Leistungsfähigkeit der Stadt bedeutet.
Mit dem Ziel größtmöglicher Verlässlichkeit und Planbarkeit für alle Beteiligten ist es deshalb erforderlich, die kommunale Bildungslandschaft künftig auf Grundlage einer soliden und datenbasierten (Finanz-)Planung weiterzuentwickeln.
Voraussetzung dafür ist ein Pakt aller Akteure, insbesondere aus Politik und Verwaltung, der ein klares Signal in die Gesellschaft, an Schulen, Eltern und Schülerinnen bzw. Schüler sendet:
Bildung und insbesondere der Ausbau der kommunalen Bildungslandschaft haben in Lüneburg einen besonderen Stellenwert. Ein Großteil der verfügbaren Infrastrukturmittel soll für den Ausbau der Bildungslandschaft in Lüneburg eingesetzt werden.
Im Einzelnen verständigen sich Politik und Verwaltung auf Folgendes:
a. Die strategische und nachhaltige Steuerung des Schulbaus auf Grundlage der Schulentwicklungsplanung
Verlässliche Daten sind eine unverzichtbare Grundlage für verantwortungsvolles und wirtschaftliches Verwaltungshandeln und damit auch für die Weiterentwicklung der Bildungslandschaft in der Hansestadt. Wie bei der gesetzlich vorgeschriebenen Kita-Bedarfsplanung soll künftig eine datenbasierte Schulentwicklungsplanung als Grundlage für schulorganisatorische Maßnahmen dienen. Mit den Ergebnissen der Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen, die gemeinsam mit dem Landkreis erfolgt, ist voraussichtlich zum Ende des Jahres 2026 zu rechnen. Parallel befindet sich eine datenbasierte Schulentwicklungsplanung für die Grundschulen durch die Verwaltung der Hansestadt im Aufbau. Eine unterstützende Software wurde Ende des Jahres 2024 angeschafft. Analysiert werden insbesondere die demografischen Entwicklungen in den Stadtteilen, die Geburtenzahlen sowie die Auswirkungen auf die bestehenden Schulbezirke.
b. Eine umfassende, mit den Schulen erstellte Bestandsaufnahme
Bereits gegenwärtig erarbeitet die Verwaltung dynamische Masterpläne für ausgewählte Schul- und Kitastandorte, die im Laufe des Jahres 2026 in den Fachausschüssen vorgestellt werden. Diese Standort-Masterpläne entstehen in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Einrichtungen, der Politik und allen relevanten Akteuren und werden regelmäßig fortgeschrieben. Sie bilden die Grundlage für künftige Beschlussfassungen, Finanzierungsentscheidungen und Prioritätensetzungen. Die Ergebnisse der Schulentwicklungsplanung, die durch die Schulen erarbeiteten pädagogischen Konzepte und weitere inhaltliche Erkenntnisse (Rahmenkonzepte, Bildungskonferenz) werden dynamisch in diese Masterpläne integriert.
c. Die Priorisierung von Vorhaben
Für die Priorisierung von Vorhaben werden transparente Kriterien vereinbart. Mögliche Kriterien sind schwere bauliche Mängel eines Gebäudes, akute Neubau- oder Erweiterungsbedarfe und der Bedarf nach mehr Raum für den Ganztag.
Jenseits der erforderlichen und angestoßenen Planungen gibt es Vorhaben, die keinen Aufschub dulden und die es zeitnah umzusetzen gilt. Diese sind:
-Grundschule Hermann-Löns
• Maßnahmen zur Sicherung der Bausubstanz und zur Behebung bestehender baualtersbedingter Defizite
• Bauliche Erweiterungen in Folge des Ganztagskonzeptes sowie der Entwicklung der Schülerzahlen
-IGS Kreideberg
• Modernisierungs- und Erweiterungsbedarf aufgrund baulicher Defizite des Bestands und der Umwandlung zur IGS mit Oberstufe
• Schaffung zusätzlicher Fachräume, insbesondere im naturwissenschaftlichen Bereich
• Notwendige Anpassung der Infrastruktur an erhöhte Schülerzahlen und pädagogische Anforderungen.
-Oberschule Am Wasserturm
• Sicherung des Schulstandortes für eine 4- bis 5-zügige Oberschule
• Maßnahmen zur Sicherung der Bausubstanz des Hauptgebäudes sowie zur Behebung bestehender baulicher Defizite
• Erweiterungsbau zur Unterbringung von Fachunterrichtsräumen, insbesondere für naturwissenschaftliche Bereiche, sowie von Mensa- und Aufenthaltsräumen zur Sicherstellung der Morgen- und Übermittagsverpflegung
• Schaffung adäquater Außenflächen unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen der Schülerschaft.
-Gymnasium Herderschule
• Sanierung oder Neubau der Aula zur funktionalen Neuordnung und zur Deckung des bestehenden Flächenbedarfs der Schule
-Gymnasium Johanneum
• Erweiterung des Schulstandortes durch den Neubau eines Fachunterrichtsgebäudes
• Sanierung des Bestandsgebäudes zur nachhaltigen Sicherung der baulichen und technischen Qualität
Zur Erläuterung der aktuellen Vorplanungen werden in 2026 Masterpläne vorgestellt, die bis zur finalen Planung/ Projektumsetzung unter Mitwirkung aller Akteure dynamisch angepasst werden können.
d. Die Bewilligung zusätzlicher Stellen in der Verwaltung sowie die Beteiligung externer Partner (Generalplaner)
Voraussetzung für eine transparente, zügige und verlässliche Auflösung des Investitionsstaus und eine wirkungsvolle Ausübung der bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten ist eine organisatorisch gut aufgestellte Stadtverwaltung. Dies erfordert zusätzliches Personal im Schulamt und in der Bauverwaltung, das derzeit fehlt. Die Aufgaben der Schulentwicklungsplanung übernimmt im Schulamt aktuell die mit weiteren Aufgaben (Personalverantwortung, Umsetzung des Ganztagsanspruchs etc.) betraute Bereichsleitung. Auch in der Bauverwaltung besteht eine deutliche Diskrepanz zwischen den vielfältigen Anforderungen und dem zur Verfügung stehenden Personal. Die Verwaltung hat dem Rechnung getragen und jeweils zwei Stellen im Schulamt und in der Bauverwaltung aus dem bestehenden Personalpool übergangsweise eingesetzt. Diese Interimslösungen decken den akuten Bedarf bis einschließlich 2026 ab.
Der strukturelle Personalbedarf ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2027 ff. zu bewerten und gesondert zu beschließen. Dies wird Aufgabe des neuen Rates sein. Die Verwaltung wird bis zur Genehmigung des Haushaltes 2027 mit Übergangslösungen arbeiten und den Rat dazu informieren.
Zu einer Effizienzsteigerung bei Planung, Bau und Betrieb führt darüber hinaus die Einbindung externer Projektpartner (Generalplaner/Projektsteuerer), die die Verwaltung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützen.
e. Ein Finanzierungskonzept, welches durch Förderungen von Bund und Land, Beteiligungen des Landkreises und städtische Eigenmittel langfristig zu sichern ist
Die Finanzierung der jeweiligen Maßnahmen soll anteilig durch Mittel der Kreisschulbaukasse sowie im Rahmen des mit dem Landkreis Lüneburg geschlossenen Finanzvertrages erfolgen. Eine angemessene finanzielle Unterstützung seitens des Landkreises ist für die Umsetzung des Bildungspaktes zwingend erforderlich.
Darüber hinaus beabsichtigt die Stadt, Zuwendungen aus einschlägigen Investitionsprogrammen für die bereits jetzt zu priorisierenden Maßnahmen einzusetzen.
Daher schlägt die Verwaltung dem Rat mit dieser Vorlage auch einen Beschluss über die anteilige Verwendung der Bundes-Fördermittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität vor.
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Förderprogramm |
Förderanteil für die HLG |
geplant für |
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Ganztagsausbau (Land) |
2,98 Mio. € |
GS Lüne |
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Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (Bund) |
anteilig 20 Mio. € |
baul. Infrastruktur von Bildungseinrichtungen in Trägerschaft der Hansestadt |
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Startchancenprogramm |
5,42 Mio. € |
Igelschule Anne-Frank-Schule Heiligengeistschule Hermann-Löns-Schule GS Am Sandberg OBS Am Wasserturm |
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gesamt |
28,4 Mio. € |
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(Die Verwaltung schlägt zudem vor, Bundes-Fördermittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität in Höhe von 2,4 Mio. Euro für Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Krisenvorsorge einzusetzen. Hierzu soll in Kürze im zuständigen Fachausschuss beraten werden.
Weiterhin schlägt die Verwaltung vor, Landes-Fördermittel für Kommunalinvestitionen für den weiteren Ausbau von Sportstätten einzusetzen. Auch hierzu soll in Kürze im zuständigen Fachausschuss beraten werden.)
Zusätzlich wird die Stadt weitere Bundes- und Landesmittel in Anspruch nehmen, mit denen weitere Maßnahmen durchgeführt und Folgekosten zu kompensiert werden sollen (insbesondere Digitalpakt 2.0, Finanzhilfe Kindertagesstätten).
Die durch Bund, Land und Landkreis zur Verfügung gestellten Mittel werden angesichts des Finanzvolumens nicht ausreichen, die bestehenden investiven Bedarfe zu decken und Gestaltungsspielräume wirkungsvoll zu nutzen. Hier wird die Unterfinanzierung der kommunalen Ebene einmal mehr sehr deutlich.
Wenngleich für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 nach derzeitigem Stand ein ausreichend investiver Spielraum besteht, ohne dass zusätzliche Kreditermächtigungen erforderlich sein werden, bedarf es künftig eines langfristigen Finanzierungskonzeptes, das ab 2027 ff. voraussichtlich auch die Aufnahme von Krediten erfordern wird.
Dieses Finanzierungskonzept kann deshalb nur in enger Abstimmung mit dem Niedersächsischen Innenministerium und dem Landkreis Lüneburg aufgestellt werden, um die Genehmigungsfähigkeit des städtischen Haushalts nicht zu gefährden.
Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass mit der vorliegenden Beschlussvorlage keine zusätzlichen investiven oder konsumtiven Haushaltsmittel für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 benötigt werden. Die dargestellten Maßnahmen werden – soweit sie in diesen Jahren zur Umsetzung kommen – innerhalb der bereits beschlossenen Haushaltsansätze, Haushaltsreste sowie vorhandener personeller und finanzieller Spielräume abgewickelt.
Klima und Nachhaltigkeit
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Ziel |
Unterziel |
Bewertung |
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Hochwertige Bildung |
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Angebot von Bildungseinrichtungen, die kinder-, behinderten- und geschlechtergerecht sind |
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Zugang zu hochwertiger fachlicher und beruflicher Bildung für alle |
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Verbreitung von Informationen/Schaffung von Bewusstsein für eine nachhaltige Lebensweise (Klimaschutz, Klimaanpassung, Ernährung usw.) |
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Weniger Ungleichheiten |
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Förderung der Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit |
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(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung
