Beschlussvorlage - VO/11776/25-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Anlagerichtlinie für die Hospitalstiftungen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Beschlussorgan:
- RAT
- Bearbeitung:
- Lars Tammen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stiftungsrat der Stiftung Hospital St. Nikolaihof
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Vorberatung
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Erledigt
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Stiftungsrat der Stiftung Hospital zum Graal
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Vorberatung
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Erledigt
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Stiftungsrat der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist
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Vorberatung
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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12.02.2026
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die „Vermögens- und Anlagerichtlinie für die Verwaltung des Vermögens der Stiftungen ‚Hospital zum Graal‘, ‚Hospital zum Großen Heiligen Geist‘ und ‚Hospital St. Nikolaihof‘“ gemäß dem anliegenden Vorschlag zu ändern. Die Änderung wird wirksam ab 01.01.2026.
Die Änderung wird wirksam ab 12.02.2026.
Sachverhalt
Die „Vermögens- und Anlagerichtlinie für die Verwaltung des Vermögens der Stiftungen ‚Hospital zum Graal‘, ‚Hospital zum Großen Heiligen Geist‘ und ‚Hospital St. Nikolaihof‘“ wurde in den vergangenen Jahren stetig weiterentwickelt:
Im Rahmen der Neuausrichtung der Hospitäler wurde bereits zwischen 2012 und 2015 intensiv über eine Strategie zur Anlage der liquiden Vermögenswerte des Anlagevermögens der Hospitalstiftungen beraten. Es wurde schließlich eine sichere und Ertrag bringende Anlage der liquiden Mittel mittels einer breiten Streuung in verschiedenen Anlageformen beschlossen. Die effektive Umsetzung durch den Erwerb von Wertpapieren erfolgte ab dem Jahr 2015 (Basis: „Vermögens- und Anlagerichtlinie für die Verwaltung des Vermögens der Stiftungen Hospital zum Graal, Hospital zum Großen Heiligen Geist, Hospital St. Nikolaihof, Stand: 12.08.2015“).
Anlagekonzepte der in Lüneburg ansässigen Kreditinstitute wurden verglichen und die Depotbanken wie folgt beauftragt:
- Stiftung Hospital zum Graal: Commerzbank AG
- Stiftung Hospital St. Nikolaihof: Sparkasse Lüneburg
- Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist: Sparkasse Lüneburg
Per 08.08.2019 wurde die Richtlinie in §2 „Vermögensanlage“ um soziale, ökologische und ethische Grundsätze ergänzt.
Aufgrund der langfristigen Ausrichtung der gewählten Strategien sollte spätestens nach 10 Jahren (2025) eine Neubewertung erfolgen.
Die seit dem 01.10.2019 bestehende Anlagerichtlinie ist von der Stiftungsverwaltung/Kämmerei umfassend überarbeitet worden.
Das in der Verwaltung vorhandene Spezialwissen zum Themenbereich „Anlage von liquidem Stiftungsvermögen“ und „Erstellung von Anlagerichtlinien“ in Theorie und Praxis wurde durch folgende weitere Quellen ergänzt: Leitfaden des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen „Anlagerichtlinien für Stiftungen – Grundlagen und Praxistipps“ inkl. Best-Practice-Beispielen anderer Stiftungen. Dazu kommen Anmerkungen von DZ Bank (Volksbank Lüneburg) und DKB zur bestehenden Richtlinie. Musterportfolios von namhaften Vermögensverwaltern zur grundsätzlichen Gewichtung der Felder Liquidität, Festverzinsliche, Aktien, Immobilien und Alternative Investments bei gemeinnützigen Anlegern wurden ebenfalls genutzt.
Angefügt sind die bestehende Anlagerichtlinie (gültig seit 01.10.2019) sowie der Entwurf zur Neufassung der „Vermögens- und Anlagerichtlinie für die Verwaltung des Vermögens der Stiftungen ‚Hospital zum Graal‘, ‚Hospital zum Großen Heiligen Geist‘ und ‚Hospital St. Nikolaihof‘“.
Die umfassenden Änderungen werden in der anliegenden Präsentation dargestellt und in der Stiftungsratssitzung am 01.12.2025 von der Stiftungsverwaltung/Kämmerei erläutert.
Klima und Nachhaltigkeit
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Ziel |
Unterziel |
Bewertung |
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Klimaschutz |
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+ |
- |
-- |
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Ausbau erneuerbarer Energien |
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+ |
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Reduzierung der CO2-Emissionen z.B. durch Senkung des Energieverbrauchs oder Erhöhung der Energieeffizienz |
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+ |
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Effizienter Umgang mit natürlichen Ressourcen und Rohstoffen (z.B. Einsatz von recycelfähigen Baustoffen, Berücksichtigung von Lebenszykluskosten) |
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+ |
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Umwelt- und Naturschutz |
++ |
+ |
- |
-- |
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Verringerung der Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung; Reduzierung der Lärmbelastung |
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+ |
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Erhaltung und Förderung der Biodiversität (Artenvielfalt, Vielfalt der Ökosysteme) |
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+ |
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Mobilität |
++ |
+ |
- |
-- |
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Klimagerechte Verkehrsmittelwahl |
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+ |
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Gesundheit und Wohlergehen |
++ |
+ |
- |
-- |
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Gesundheitsförderung und Prävention |
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+ |
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Weniger Ungleichheiten |
++ |
+ |
- |
-- |
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Förderung der Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit |
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+ |
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Stärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie |
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+ |
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Förderung von Führung in Teilzeit |
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+ |
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Nachhaltiges Wirtschaftswachstum |
++ |
+ |
- |
-- |
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Verbesserung der Ressourceneffizienz |
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+ |
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Förderung einer Kreislaufwirtschaft |
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+ |
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Schaffung von Arbeitsplätzen |
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+ |
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Ergänzungen |
++ |
+ |
- |
-- |
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Es handelt sich in erster Linie um überregionale bis globale Effekte aus einer nachhaltigen, internationalen Vermögensanlage |
++ |
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(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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3
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(wie Dokument)
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264,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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316,1 kB
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5
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(wie Dokument)
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761,5 kB
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