Beschlussvorlage - BV/12148/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Fortschreibung der Radverkehrsstrategie 2025 für den Zeitraum bis 2035 wird als strategischer Handlungsrahmen und Grundlage für die weitere Planung und Priorisierung von Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs in der Hansestadt Lüneburg beschlossen.

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Sachverhalt

 

1. Rückblick & Einordnung der Radverkehrsstrategie 2025

Im Jahr 2018 hat die Hansestadt Lüneburg den Beschluss zur Radverkehrsstrategie 2025 gefasst und durch die Befassungen im Verkehrsausschuss zu den Vorlagen VO/7906/18, VO/8218/19 und VO/8218/19-1 die Grundlage geschaffen, auf Basis der Leitbilder „Radverkehrspolitik Hansestadt Lüneburg 2030+“ anhand von konkreten Maßnahmenempfehlungen den Radverkehr weiterzuentwickeln. Verwiesen wird hierbei auf die Anlagen der Vorlage VO/7906/18.

 

Die Radverkehrsstrategie (RVS) betrachtete einen Zeitraum von 2016 bis 2025 und diente als Handlungsrahmen für die städtischen Planungen. In diesem Betrachtungszeitraum konnte eine große Anzahl von Empfehlungen geprüft, abgewogen und zu einem Anteil auch in die Umsetzung gelangen. Einige Empfehlungen der RVS sind weiterhin für eine weitergehende Planung und Umsetzung vorgesehen und werden durch den Bereich Mobilität verfolgt.

 

2. Begründung der Fortschreibung

Das Vorhandensein eines politisch verabschiedeten Konzeptes bzw. eines Handlungsrahmens ist in vielen Förderprogrammen für die Förderung des Radverkehrs fester Bestandteil der Förderbedingungen. Vor diesem Hintergrund hat die Hansestadt Lüneburg die RVS mit dem dieser Vorlage beigefügten Dokument fortgeschrieben und schafft damit eine transparente und aktuelle Grundlage für die zukünftige Planung von Radverkehrsmaßnahmen sowie die formale Voraussetzung für die Teilnahme an einschlägigen Förderprogrammen.

 

In diese Fortschreibung eingeflossen sind Maßnahmen, die im Rahmen der RVS 2025 noch nicht realisiert werden konnten bzw. die aufgrund neuer verkehrlicher und baulicher Anforderungen seit der Bestandsaufnahme für die RVS in 2016 hinzugekommen sind.

 

3. Bearbeitungsstand der Radverkehrsstrategie 2025

Von den insgesamt 105 Handlungsempfehlungen der Radverkehrsstrategie 2025 konnten bis Ende des Betrachtungszeitraums 63 Maßnahmen bearbeitet oder umgesetzt werden. Hierzu zählen sowohl bauliche Umsetzungen als auch verkehrsrechtliche Anordnungen. Weitere 20 Maßnahmen erwiesen sich nach fachlicher Prüfung als rechtlich, baulich oder wirtschaftlich nicht umsetzbar. Damit verblieben 38 Maßnahmen, die als fachlich weiterhin sinnvoll bewertet werden und in die Fortschreibung der Strategie übernommen wurden.

 

Ergänzende Auflistung:

  • 18 bauliche Maßnahmen und 16 verkehrsrechtliche Prüfungen wurden umgesetzt,
  • 13 Maßnahmen befinden sich noch in der Umsetzung.
  • 20 Maßnahmen haben einer verkehrsrechtlichen Prüfung nicht standgehalten, sich als baulich nicht umsetzbar oder aufgrund des damit verbundenen finanziellen Aufwandes, bei zum Teil vorhandenen alternativen Streckenführungen, als nicht realistisch umsetzbar herausgestellt.

 

Somit sind aus der RVS 2025 insgesamt 38 Maßnahmen verblieben (davon 31 baulich und 7 verkehrsrechtlich), die in die Fortschreibung der RVS einfließen.

Die 42 Maßnahmen wurden durch bauliche Notwendigkeiten, die sich seit 2016 zusätzlich ergeben haben, Anregungen aus dem NUMP-Prozess und verkehrsrechtlichen Optionen, die sich aus der Novellierung der Straßenverkehrsordnung ergeben haben, ergänzt und - soweit im Zusammenhang stehend - zu Projekten zusammengefasst.

 

Mit den o.g. 38 Maßnahmen und 21 Ergänzungen umfasst der Handlungsrahmen der Fortschreibung der RVS 2025 insgesamt 59 Empfehlungen zur Förderung des Radverkehrs, von denen 44 meist umfangreichere bauliche Maßnahmenempfehlungen beinhalten und 15 einer verkehrsrechtlichen Prüfung zu unterziehen sind. Da die verkehrsrechtliche Prüfung z.B. zur Einrichtung von Fahrradstraßen oder Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr als laufendes Geschäft der Verwaltung zu betrachten sind, liegt in der Fortschreibung der RVS der Fokus auf den 44 baulichen Maßnahmen an den vorhandenen Haupt- und Nebenrouten.

 

Da aus den Erfahrungen der RVS 2025 nicht alle 44 baulichen Maßnahmen in dem für die Fortschreibung angedachten Zeitraum von 10 Jahren umzusetzen sind, wurde auf Basis eines Punktesystems eine Prioritätenreihenfolge für deren Umsetzung abgeleitet. Priorisiert wurden die Maßnahmen anhand der fünf Kriterien Haushaltsplanung, Planungsstand, Entfernung von der Innenstadt, Routentyp und Unfallhäufung. Die Priorisierung stellt ausdrücklich keine verbindliche Umsetzungsreihenfolge dar, sondern dient als fachliche Entscheidungs- und Orientierungshilfe für die mittelfristige Haushalts- und Maßnahmenplanung.

 

Die Fortschreibung der Radverkehrsstrategie greift den Beteiligungs- und Entscheidungsprozessen im Rahmen des NUMP, des Arbeitskreises Verkehr sowie der politischen Gremien nicht vor. Sie dient vielmehr als fachlicher Orientierungsrahmen und bestätigt die kontinuierliche Zielverfolgung der Hansestadt Lüneburg im Sinne der Leitbilder der Radverkehrspolitik 2030+.

 

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Klima und Nachhaltigkeit

 

Die Fortschreibung der Radverkehrsstrategie entfaltet insbesondere positive Wirkungen in den folgenden Zielbereichen:

Ziel

Unterziel

Bewertung

Mobilität

++

+

-

--

 

Sichere Mobilität

X

 

 

 

Bezahlbare Mobilität

 

X

 

 

Barrierefreie Mobilität

 

X

 

 

Stadt der kurzen Wege

X

 

 

 

Klimagerechte Verkehrsmittelwahl

X

 

 

 

Gesundheit und Wohlergehen

++

+

-

--

 

Verringerung der Zahl von Todesfällen und Erkrankungen aufgrund von Verkehrsunfällen

 

X

 

 

 

(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Ausfüllen der Tabelle:

 

Finanzielle Auswirkungen:  nein, es handelt sich nur um den Beschluss für einen strategischen Handlungsrahmen.

 

Personelle Auswirkungen:

 

Auswirkungen auf den Stellenplan: nein

 

 

 

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Anlagen

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