Beschlussvorlage - BV/12284/26
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses im Rahmen der Sozialfondsrichtlinie
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Beschlussorgan:
- RAT
- Bearbeitung:
- Daniela Krüger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt
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Vorberatung
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22.01.2026
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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Sachverhalt
Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 28.11.2024 (VO/11594/24) die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Vereine, Verbände und sonstige Organisationen (Sozialfondsrichtlinie-SozFRL) beschlossen.
Der Umfang der Fördermittel aus dieser Förderrichtlinie ist auf die im Haushalt festgeschriebene Summe begrenzt und beträgt mindestens 70.000 €. Sie zielt darauf ab, dass die Förderung primär denjenigen Vereinen, Verbänden und Organisation zugutekommt, die auf diese Mittel angewiesen sind, um ihre sozialen Projekte und Maßnahmen erfolgreich durchzuführen.
Die Richtlinie bestimmt, dass Anträge im Rahmen dieser Förderrichtlinie bis zum 31.08. des Vorjahres gestellt werden müssen. Nachträglich eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.
Der Antrag von Blist e.V. ist am 01.12.2025 bei der Hansestadt Lüneburg eingegangen. Beantragt für das Jahr 2026 ein Betrag in Höhe von 1.300 €.
Der Antrag von Blist e.V. auf eine Förderung nach der Sozialfondsrichtlinie für das Jahr 2026 ist am 01.12.2025 und damit verspätet eingereicht worden. Aufgrund der Vorgaben der Richtlinie kann der Antrag damit nicht im regulären Verfahren berücksichtigt werden. Eine Abweichung zur Förderrichtlinie ist durch den Rat zu beschließen.
Bereits in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt am 18.11.2025 wurde über einen verfristeten Antrag beraten und eine Empfehlung zur Auszahlung ausgesprochen (BV/12164/25); der zur Verfügung stehende Mittelansatz ist vollständig ausgeschöpft. Der Rat hat am 11.12.2025 zudem eine Ausnahme sowohl hinsichtlich der Antragsfrist als auch des Fördervolumens beschlossen. Der Mittelansatz der Sozialfondrichtlinie ist bereits um 5.762,40 € überschritten.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Ausgaben / Einnahmen:
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Zur Umsetzung der Maßnahme |
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Aktuelles HH-Jahr |
HH-Jahr + 1 |
HH-Jahr + 2 |
HH-Jahr + 3 |
HH-Jahr + 4 |
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Auszahlungen/ Aufwendungen |
Investiv |
HH-Plan |
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Lt. Vorlage |
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Ergebnis-haushalt |
HH-Plan |
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- 70.000 |
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Lt. Vorlage |
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Folgekosten (ERGHH) |
Sachaufwand |
HH-Plan |
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Lt. Vorlage |
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Personal-aufwand |
HH-Plan |
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Lt. Vorlage |
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Einzahlungen/ Erträge |
Investiv |
HH-Plan |
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Lt. Vorlage |
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Ergebnis-haushalt |
HH-Plan |
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Lt. Vorlage |
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Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert: nein
Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung: nein
Personelle Auswirkungen / Auswirkungen auf Stellenplan: nein
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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298 kB
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