Beschlussvorlage - VO/11938/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Regelungen aus Anlage 1 „Vergabekriterien für die Vergabe von Grundstücken“

  1. Vergabekriterien für Grundstücke für Einzelhäuser und Doppelhaushälften
  2. Vergabekriterien für die Vergabe von Reihenhausgrundstücken
  3. Vergabekriterien für den Geschoßwohnungsbau
  4. Preisanpassung
  5. Vertragliche Regelungen für die Baugrundstücke
  6. Vergabekommision

sowie die damit verbunden Abänderung der Beschlüsse VO/9510/21 und VO/9518/21 werden beschlossen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt.

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Sachverhalt

Mit Beschluss VO/9510/21 wurden die Vergabekriterien für den Verkauf von Baugrundstücken „Am Wienebütteler Weg“ festgelegt. Um diese Vergabekriterien an die aktuelle (Markt-) Situation anzupassen, sind neue Vergabekriterien unter Berücksichtigung der spezifischen (Einzel-/Doppelhaus, Reihenhaus, Geschoßwohnungsbau) Grundstücksmerkmale erarbeitet.

 

  1. Baugrundstücke für Einzelhäuser und Doppelhaushälften

Für die Baugrundstücke für Einzelhäuser und Doppelhaushälften wurde 2021 ein Vergabeverfahren festgelegt und durchgeführt. Aus diesem Vergabeverfahren sind von ehemals 316 Bewerbern nur noch 51 Bewerber übrig, von denen der überwiegende Anteil ausschließlich an einem Grundstück für ein Einzelhaus interessiert ist.

Um zukünftig evtl. freiwerdende Baugrundstücke (insbesondere Doppelhaushälften-Grundstücke) vergeben zu können, sind, in Anlehnung an das ursprüngliche Vergabeverfahren, (neue) Kriterien zur Vergabe an Bewerber aus einer Warteliste bzw. neuen Anfragen festzulegen.

 

  1. Baugrundstücke für Reihenhäuser

Nach den Erfahrungen aus der Bildung von Paarungen für die Doppelhaushälften, ist für die Vergabe der Reihenhäuser eine Einzelvergabe der Grundstücke nur bedingt sinnvoll, da es für die Hansestadt Lüneburg kaum möglich sein wird, die einzelnen Bewerbungen zu organisieren und zu einer Baugemeinschaft, die sich dann einen gemeinsamen Bauträger sucht, zusammen zu führen.

Deshalb soll die Vergabe der noch freien Baufelder für Reihenhäuser an einen oder mehrere Bauträger erfolgen, der/die die Reihenhäuser in eigener Verantwortung errichtet/errichten lässt. Für die Auswahl des/der Bauträger wurden Vergabekriterien erarbeitet.

Der Verkauf der Reihenhäuser soll dann durch den jeweiligen Bauträger unter Beachtung von Vorgaben der Hansestadt Lüneburg erfolgen. Die Vergabekriterien für den Verkauf orientieren sich eng an den bisherigen Kriterien aus der Vorlage VO/9510/21.

 

  1. Geschoßwohnungsbau

Für den Geschoßwohnungsbau waren in der Vorlage VO/9510/21 Rahmenbedingungen für die Vergabe festgelegt worden, die vor der eigentlichen Vergabe zu konkretisieren sind. Für diese anstehenden Vergaben wurden konkrete Vergabekriterien erarbeitet.

 

  1. Anpassung der Kaufpreise

In der Vorlage VO/9518/21 wurden die Kaufpreise für das Baugebiet „Am Wienebütteler Weg“ auf Basis der damaligen Bodenrichtwerte festgelegt. Aufgrund der aktuellen Marktsituation bei Baugrundstücken, den extrem gestiegenen Erschließungskosten sowie der Finanzlage der Hansestadt Lüneburg sollte eine Preisanpassung für den Verkauf der Baugrundstücke vorgenommen werden.

 

Siehe auch Anlage 5 „Bodenrichtwert_Auskunft_11-08-2025“ 
Bodenrichtwert 2021              370,00 €/m²             
Bodenrichtwert 2025              470,00 €/m²
Erschließungskosten 06.2021              183,16 €/m² Baulandfläche inkl. AGL geplant
Erschließungskosten 06.2025              258,32 €/m² Baulandfläche inkl. AGL geplant

 

Für Bewerber des Vergabeverfahrens aus dem Jahr 2021 sowie die Baufelder 5, 10, 11 und 20, die für Wohnprojekte (VO/11668/24) reserviert wurden, bleiben die Preise aus vergaberechtlichen Gründen unverändert.

 

Für die Vergaben aus vorhandenen und zukünftigen Interessenten(listen) im Bereich der Einzelhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser und des Geschosswohnungsbaus der Baufelder 1 bis 3, 6 bis 8, 12, 13, 18 und 19, werden die Preise erhöht. (siehe Anlage 1, Nr. 4)

 

  1. Vertragliche Regelungen für die Baugrundstücke

In der Vorlage VO/9510/21 wurden vertragliche Regelungen für die Kaufverträge getroffen. Diese Regelungen müssen angepasst werden, da diese teilweise technisch nicht umsetzbar sind bzw. die Planung für die Wärmeversorgung geändert wurde. Insbesondere gilt dies für:

  • Zeitliche Vorgabe für die Bebauung
  • Photovoltaikanlage
  • Kaltes Nahwärmenetz anstelle der zentralen Wärmeversorgung

 

  1. Vergabekommission

In der Vorlage VO/9510/21 waren die Kommissionsmitglieder der Vergabekommission festgelegt worden, diese wurden in diese Vorlage unverändert übernommen.

 

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Klima und Nachhaltigkeit

 

Ziel

Unterziel

Bewertung

Klimaschutz

++

+

-

--

 

Ausbau erneuerbarer Energien

++

 

 

 

Sicherstellung eines allgemeinen Zugangs zu bezahlbarer, verlässlicher und sauberer Energiedienstleistungen

 

+

 

 

Klimaanpassung

++

+

-

--

 

Förderung des Stadtgrüns (z.B. Dach-/Fassaden-begrünung; Schutz von Baumstandorten, Neuanpflanzungen)

 

+

 

 

Erhaltung der Kaltluftschneisen/Förderung eines gesunden Stadtklimas

 

+

 

 

Nachhaltige Städte und Gemeinden

++

+

-

--

 

Klimagerechte und sozialverträgliche Siedlungsplanung  (z.B. Nachverdichtung, bezahlbareres Wohnen)

 

+

 

 

Förderung klimafreundlicher Bauvorhaben

 

+

 

 

 

(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

Die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen können erst in der Nachkalkulation beziffert werden, da derzeit nicht abgeschätzt werden kann, wie viele Grundstücke tatsächlich zum angepassten Preis verkauft werden.

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:  nein

 

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Anlagen

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