11.12.2025 - 37 Grundstücksangelegenheiten: Am Wienebütteler We...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die Regelungen aus Anlage 1 „Vergabekriterien für die Vergabe von Grundstücken“

1. Vergabekriterien für Grundstücke für Einzelhäuser und Doppelhaushälften

2. Vergabekriterien für die Vergabe von Reihenhausgrundstücken

3. Vergabekriterien für den Geschoßwohnungsbau

4. Preisanpassung

5. Vertragliche Regelungen für die Baugrundstücke

6. Vergabekommission, wie durch VO/9510/21 eingerichtet. Sofern die Vergabekommission auch in der neuen Ratswahlperiode eingesetzt ist, wird die Zusammensetzung ggf. angepasst. Ziel soll es sein, dass die drei stärksten Fraktionen/Gruppen in der Auswahlkommission vertreten sind.

 

sowie die damit verbunden Abänderung der Beschlüsse VO/9510/21 und VO/9518/21 werden beschlossen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, ein für eine Pflegewohngemeinschaft geeignetes Grundstück zu identifizieren. Die Größe der Grundstückfläche soll anhand vergleichbarer Projekte, z. B. in der Stadt Braunschweig, ermittelt werden. Sollte sich sechs Monate nach Beginn des Ausschreibungsverfahrens kein Interessent gefunden haben, wird das Grundstück entsprechend der bislang vorgesehenen Nutzung ausgeschrieben.

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 36

Ablehnung: 0

Enthaltung: 1

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Beratungsinhalt:

 

Ratsherr Kohlstedt geht auf die Preisentwicklung im Baugebiet ein. Den neuen Kaufpreis könne sich nicht jeder leisten, so dass er sich frage, wer sich für ein Grundstück bewerben solle. Er habe das Gefühl, dass das Baugebiet über die neuen Preise verhindert werden solle. Es sei wichtig, ins Bauen zu kommen. Mit dem Baugebiet habe man die Chance sozialverträglich Wohnraum zu schaffen. Er lehne Ziffer 4 der Vorlage ab und beantragt eine Abstimmung nach Einzelpunkten.

 

Oberbürgermeisterin Kalisch macht deutlich, dass das Baugebiet ohne Verzögerung erschlossen werden konnte. Es sei das Ansinnen der Verwaltung, das Gebiet nun einer Bebauung zuzuführen.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass zum Bodenrichtwert ausgeschrieben werden solle, um keine Gewinnabschöpfung durch Dritte zu ermöglichen. Im Übrigen seien die Erschließungskosten bereits im Bodenrichtwert enthalten.

 

Ratsherr Feldhaus erklärt, dass das Baugebiet in seiner Entstehung keine Begeisterung ausgelöst habe, das Thema sei aber inzwischen erledigt. Man sei eher auf Nachhaltigkeit in der Siedlungsentwicklung und der Entwicklung von Wohnraum aus. Der Anstieg der Bodenrichtwerte sei in der gesamten Stadt sichtbar, so seien die Rahmenbedingungen des Marktes. Er würde sich freuen, wenn sich die Konzentration stärker auf die Entwicklung von Wohnraum im Bestand richten würde.

 

Ratsherr Kohlstedt zieht nach der Erklärung von Stadtbaurätin Gundermann seinen Antrag auf Abstimmung der Einzelpunkte zurück.

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Anlagen zur Vorlage