Beschlussvorlage - BV/12186/25

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, dem Wirtschaftsplan 2026 der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH inklusive einer Kreditaufnahme für Investitionen von bis zu 10.000.000 €, die mit Grundschulden verbürgt werden und Kassenkredite von bis zu 15.000.000 € zuzustimmen. Zudem dürfen die Investitionen aus dem genehmigten Wirtschaftsplan 2025, die aufgrund von zeitlichen Verzögerungen bisher noch nicht umgesetzt werden konnten, getätigt werden. Die Gesellschafter werden aufgefordert die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, damit eine drohende Insolvenz, wie es die Kapitalflussrechnung beschreibt, abgewendet wird.

Reduzieren

Sachverhalt

Der Aufsichtsrat der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH (SKL) hat am 05.11.2025 den von der Geschäftsführung aufgestellten Entwurf des Wirtschaftsplanes 2026 beraten und der Gesellschafterversammlung die Genehmigung empfohlen. Gleichzeitig fordert er die Gesellschafter auf, die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, damit eine drohende Insolvenz, wie es die Kapitalflussrechnung beschreibt, abgewendet wird.

 

Diesbezüglich stehen die Gesellschafter und die Gesellschaft im engen Austausch um geeignete finanzielle Liquiditätsmaßnahmen abzustimmen und einzuleiten. Die Liquiditätssituation wird aktiv durch eine unterjährige und fortlaufend aktualisierte Liquiditätsplanung gesteuert und dadurch Liquiditätsengpässe frühzeitig erkannt. Um die Liquidität stabil zu halten und drohenden Engpässen vorzubeugen, besteht die Möglichkeit bestehende Kreditlinien zu erweitern oder neue kommunal verbürgerte Darlehen aufzunehmen.

 

In der nächsten Gesellschafterversammlung der SKL wird der Wirtschaftsplan 2026 behandelt. Hierzu ist es erforderlich, die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der SKL mit Weisungen zu versehen.

 

Die SKL plant für das Geschäftsjahr 2026 mit einem Jahresfehlbetrag von 6.813 T€ bei Gesamterlösen von 224.181 T€ und Gesamtaufwendungen von 230.994 T€.

 

Die geplanten Investitionen belaufen sich auf 25.665 T€. Darüber hinaus können die Investitionen aus dem genehmigten Wirtschaftsplan 2025, welche aufgrund von zeitlichen Verzögerungen noch nicht umgesetzt werden konnten, getätigt werden. Für Investitionen können langfristige Kredite in Höhe von 10.000 T€ aufgenommen und mit Grundschulden verbürgt werden.

 

Der Höchstbetrag für die Kassenkredite wird auf 15.000 T€ gesetzt. Eine Weisung muss diesbezüglich erfolgen, da gemäß § 3 Abs.  7 Nr. 12 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates der SKL die Gesellschafterversammlung für die Aufnahme von Krediten ab 300 T€ zuständig ist.

Reduzieren

Finanzielle und personelle Auswirkungen

 Finanzielle Auswirkungen:  nein

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:  nein

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...