Beschlussvorlage - BV/12157/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Friedhofs- und Bestattungswesen - Betriebsabrechnung 2024 - Gebührenbedarfsberechnung 2026
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Beschlussorgan:
- RAT
- Bearbeitung:
- Miriam Bauch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung
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Vorberatung
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04.12.2025
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●
Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Geplant
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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Sachverhalt
Betriebsabrechnung 2024 und Gebührenbedarfsberechnung 2026
Die vorliegende Betriebsabrechnung 2024 (Anlagen 1 bis 3) weist als jahresbezogenes Ergebnis eine Kostenunterdeckung von rd. 370,2 T€ aus. Nach Einbeziehung des Ergebnisvortrages aus dem Jahr 2022 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein negatives Gesamtergebnis von rd. 1,7 Mio. €.
Die derzeit gültige Gebühr wurde durch eine Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2024 auf Basis der Betriebsabrechnung 2023 für das Jahr 2025 festgesetzt.
Gemäß § 5 des Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) soll das Gebührenaufkommen die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht übersteigen. Die Kosten der Einrichtung sind nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln. Weichen am Ende des Kalkulationszeitraums die tatsächlichen Kosten ab, so ist eine Kostenüberdeckung innerhalb von drei Jahren auszugleichen. Eine Kostenunterdeckung soll innerhalb von drei Jahren ausgeglichen werden.
Die Entwicklung der Beisetzungen gestaltet sich wie folgt:
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2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 (Stand 22.10.2025) |
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Beisetzungen |
480 |
451 |
452 |
473 |
470 |
512 |
515 |
530 |
537 |
445 |
Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung 2026 wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 4) erwartet:
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Produkt 553001 Friedhofs- und Bestattungswesen |
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Gebührenbedarfsberechnung |
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Beträge in € |
Herkunft der Vorträge |
BAB |
Prognose |
Kalk. |
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Jahr |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
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Erlöse |
1.775.626 |
1.811.439 |
1.794.960 |
1.696.800 |
1.718.100 |
|
Kosten |
1.899.424 |
2.124.664 |
2.165.153 |
2.138.000 |
2.292.800 |
|
Jahresbezogenes Ergebnis |
-123.798 |
-313.225 |
-370.193 |
-441.200 |
-574.700 |
|
Vortrag aus Vorvorjahr |
-1.110.870 |
-793.888 |
-1.235.779 |
-1.115.052 |
-1.650.782 |
|
Ergebnisverzinsung |
-1.111 |
-7.939 |
-44.810 |
-64.456 |
-103.935 |
|
Gesamtergebnis |
-1.235.779 |
-1.115.052 |
-1.650.782 |
-1.620.708 |
-2.329.417 |
Das Friedhof- und Bestattungswesen wird jährlich in Rahmen einer einjährigen Gebührenkalkulationsperiode beschlossen. Zum Ende der Gebührenkalkulationsperiode 2026 (‑2,32 Mio.€) wird unter Hinzuziehung der vorangegangenen Gebührenkalkulationsperiode 2025 (‑1.62 Mio.€) ein Gesamtergebnis in Höhe von
rd. -3,94 Mio.€ prognostiziert. Dieses negative Gesamtergebnis hat sich über mehrere Jahre aufsummiert. Die öffentlich-rechtliche Einrichtung sollte grundsätzlich kostendeckend betrieben werden. Festzuhalten ist, dass das defizitäre Friedhof- und Bestattungswesen durch den Gesamthaushalt finanziert wird.
Die Beisetzungszahlen sind nach Aussage des Friedhofsleiters zuletzt nahezu identisch (von 530 in 2023 auf 537 in 2024). 2025 könnten vergleichbare Beisetzungszahlen erreicht werden, ggfs. sogar leicht steigen. Dies ist jedoch nicht kalkulierbar, da die Zahlen den natürlichen Gegebenheiten durch schwankende Sterbezahlen unterliegen und es lediglich eine Prognose darstellt. Die Urnenbestattung bleibt mit rund 68 % die Hauptbestattungsart. Die Anzahl der Urnenbeisetzungen bleibt stabil. Die Bestattung am Baum ist weiterhin die attraktivste Grabart und wird gut angenommen, so dass dort 2025 bis Ende Oktober 114 Beisetzungen verzeichnet werden konnten. Dies spiegelt den Trend der derzeitigen Bestattungskultur mit stetig wachsender Nachfrage nach pflegeleichten Gräbern wider.
Die Hansestadt Lüneburg hat im Rahmen der Friedhofsentwicklung vorhandene pflegeleichte Grabarten wie Baumgräber und Gemeinschaftsgrabanlagen auch auf andere Friedhöfe ausgeweitet. So finden Baumbestattungen seit 2024 auf dem Waldfriedhof, dem Zentralfriedhof, dem Michaelisfriedhof, in Oedeme und in Häcklingen statt. Seit September 2025 finden auch Sargbeisetzungen am Baum auf dem Waldfriedhof statt. Die im November 2023 neu geschaffene Gemeinschaftsgrabanlage für Urnen und Särge auf dem Michaelisfriedhof hat mittlerweile die Aufmerksamkeit der Menschen erreicht. So konnten bis Ende Oktober 2025 im „Himmelsgarten“ 15 Beisetzungen durchgeführt werden. Den Nutzern wird so ein bedarfsgerechtes Angebot ermöglicht. 2026 möchten wir das Angebot der Gemeinschaftsgrabanlage auf dem Zentralfriedhof ergänzen und mehr Angebote für Erdbeisetzungen an Bäumen auf dem Waldfriedhof zur Verfügung stellen. Zudem soll endlich eine Baumgrabanlage auf dem Nord-West-Friedhof nahe der dortigen Streuobstwiese entstehen. Die Planungen laufen dafür bereits.
Die Friedhofssatzung und die Friedhofsgebührensatzung befinden sich derzeit in der Bearbeitung und sollten bis Ende 2025 aktualisiert werden. Z. B. muss die Richtlinie für Grabmalaufstellungen als Rechtsgrundlage ergänzt werden und Erweiterungen der Gebühren, z. B. Baumgrab für Sargbeisetzung sowie Anpassungen der Entgelte erfolgen, hier des Stundenlohns für Gärtner und Maschinen. Andere Gebühren müssen überprüft werden – Baumgräber für Urnen.
Zudem sind diverse redaktionelle Änderungen in der Friedhofssatzung notwendig, die nicht gebührenrelevant sind.
Aus organisatorischen Gründen musste diese Aufgabe im Bereich 73 zurückgestellt werden und wird nun erst 2026 erfolgen können. Die überarbeiteten Satzungen werden dem Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten vorgestellt und müssen anschließend vom Rat genehmigt werden.
Die Überarbeitung der Friedhofs- und die Friedhofsgebührensatzung erfolgt in 2026 und soll im Rahmen der Gebührenkalkulation 2027 zum Beschluss vorgelegt werden.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
ja
Pflichtaufgabe mit rechtlicher Verpflichtung für den Zeitraum 2026ff.
Ausgaben / Einnahmen:
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Gesamtkosten laut Gebührenbedarfsberechnung 2026 |
2.292.800 € |
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Gesamterlöse laut Gebührenbedarfsberechnung 2026 |
1.718.100 € |
(Gebühren für Gräber u. Bestattungen im Haushalt i. H. v. 1.156.000 €)
Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert: ja
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sofern ja: |
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Haushaltsjahr: |
2026 |
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Mittelherkunft: |
laufender Ansatz |
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Teilhaushalt: |
73000 |
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Produkt: |
553001 |
Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung: nein
Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt: nein
Personelle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan: nein
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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105,2 kB
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2
|
(wie Dokument)
|
117,3 kB
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|
3
|
(wie Dokument)
|
116,2 kB
|
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|
4
|
(wie Dokument)
|
106 kB
|
