Beschlussvorlage - BV/12157/25

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Betriebsabrechnung 2024 für das Friedhofs- und Bestattungswesen wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Gebührenbedarfsberechnung 2026 wird zugestimmt. Die Friedhofs- und Bestattungsgebühren werden nicht angepasst.

Reduzieren

Sachverhalt

Betriebsabrechnung 2024 und Gebührenbedarfsberechnung 2026

 

Die vorliegende Betriebsabrechnung 2024 (Anlagen 1 bis 3) weist als jahresbezogenes Ergebnis eine Kostenunterdeckung von rd. 370,2 T€ aus. Nach Einbeziehung des Ergebnisvortrages aus dem Jahr 2022 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein negatives Gesamtergebnis von rd. 1,7 Mio. €.

 

Die derzeit gültige Gebühr wurde durch eine Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2024 auf Basis der Betriebsabrechnung 2023 für das Jahr 2025 festgesetzt.

Gemäß § 5 des Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) soll das Gebührenaufkommen die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht übersteigen. Die Kosten der Einrichtung sind nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln. Weichen am Ende des Kalkulationszeitraums die tatsächlichen Kosten ab, so ist eine Kostenüberdeckung innerhalb von drei Jahren auszugleichen. Eine Kostenunterdeckung soll innerhalb von drei Jahren ausgeglichen werden.

 

Die Entwicklung der Beisetzungen gestaltet sich wie folgt:

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

2024

2025

(Stand 22.10.2025)

Beisetzungen

480

451

452

473

470

512

515

530

537

445

 

 

 

Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung 2026 wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 4) erwartet:

 

Produkt 553001 Friedhofs- und Bestattungswesen

 

 

Gebührenbedarfsberechnung

 

 

Beträge in €

Herkunft der Vorträge

BAB

Prognose

Kalk.

Jahr

2022

2023

2024

2025

2026

Erlöse

1.775.626

1.811.439

1.794.960

1.696.800

1.718.100

Kosten

1.899.424

2.124.664

2.165.153

2.138.000

2.292.800

Jahresbezogenes Ergebnis

-123.798

-313.225

-370.193

-441.200

-574.700

Vortrag aus Vorvorjahr

-1.110.870

-793.888

-1.235.779

-1.115.052

-1.650.782

Ergebnisverzinsung

-1.111

-7.939

-44.810

-64.456

-103.935

Gesamtergebnis

-1.235.779

-1.115.052

-1.650.782

-1.620.708

-2.329.417

 

Das Friedhof- und Bestattungswesen wird jährlich in Rahmen einer einjährigen Gebührenkalkulationsperiode beschlossen. Zum Ende der Gebührenkalkulationsperiode 2026 (2,32 Mio.€) wird unter Hinzuziehung der vorangegangenen Gebührenkalkulationsperiode 2025 (1.62 Mio.€) ein Gesamtergebnis in Höhe von
rd. -3,94 Mio.€ prognostiziert. Dieses negative Gesamtergebnis hat sich über mehrere Jahre aufsummiert. Die öffentlich-rechtliche Einrichtung sollte grundsätzlich kostendeckend betrieben werden. Festzuhalten ist, dass das defizitäre Friedhof- und Bestattungswesen durch den Gesamthaushalt finanziert wird.

 

Die Beisetzungszahlen sind nach Aussage des Friedhofsleiters zuletzt nahezu identisch (von 530 in 2023 auf 537 in 2024). 2025 könnten vergleichbare Beisetzungszahlen erreicht werden, ggfs. sogar leicht steigen. Dies ist jedoch nicht kalkulierbar, da die Zahlen den natürlichen Gegebenheiten durch schwankende Sterbezahlen unterliegen und es lediglich eine Prognose darstellt. Die Urnenbestattung bleibt mit rund 68 % die Hauptbestattungsart. Die Anzahl der Urnenbeisetzungen bleibt stabil. Die Bestattung am Baum ist weiterhin die attraktivste Grabart und wird gut angenommen, so dass dort 2025 bis Ende Oktober 114 Beisetzungen verzeichnet werden konnten. Dies spiegelt den Trend der derzeitigen Bestattungskultur mit stetig wachsender Nachfrage nach pflegeleichten Gräbern wider.

 

Die Hansestadt Lüneburg hat im Rahmen der Friedhofsentwicklung vorhandene pflegeleichte Grabarten wie Baumgräber und Gemeinschaftsgrabanlagen auch auf andere Friedhöfe ausgeweitet. So finden Baumbestattungen seit 2024 auf dem Waldfriedhof, dem Zentralfriedhof, dem Michaelisfriedhof, in Oedeme und in Häcklingen statt. Seit September 2025 finden auch Sargbeisetzungen am Baum auf dem Waldfriedhof statt. Die im November 2023 neu geschaffene Gemeinschaftsgrabanlage für Urnen und Särge auf dem Michaelisfriedhof hat mittlerweile die Aufmerksamkeit der Menschen erreicht. So konnten bis Ende Oktober 2025 im „Himmelsgarten“ 15 Beisetzungen durchgeführt werden. Den Nutzern wird so ein bedarfsgerechtes Angebot ermöglicht. 2026 möchten wir das Angebot der Gemeinschaftsgrabanlage auf dem Zentralfriedhof ergänzen und mehr Angebote für Erdbeisetzungen an Bäumen auf dem Waldfriedhof zur Verfügung stellen. Zudem soll endlich eine Baumgrabanlage auf dem Nord-West-Friedhof nahe der dortigen Streuobstwiese entstehen. Die Planungen laufen dafür bereits.

 

Die Friedhofssatzung und die Friedhofsgebührensatzung befinden sich derzeit in der Bearbeitung und sollten bis Ende 2025 aktualisiert werden. Z. B. muss die Richtlinie für Grabmalaufstellungen als Rechtsgrundlage ergänzt werden und Erweiterungen der Gebühren, z. B. Baumgrab für Sargbeisetzung sowie Anpassungen der Entgelte erfolgen, hier des Stundenlohns für Gärtner und Maschinen. Andere Gebühren müssen überprüft werden – Baumgräber für Urnen.

Zudem sind diverse redaktionelle Änderungen in der Friedhofssatzung notwendig, die nicht gebührenrelevant sind.

Aus organisatorischen Gründen musste diese Aufgabe im Bereich 73 zurückgestellt werden und wird nun erst 2026 erfolgen können. Die überarbeiteten Satzungen werden dem Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten vorgestellt und müssen anschließend vom Rat genehmigt werden.

Die Überarbeitung der Friedhofs- und die Friedhofsgebührensatzung erfolgt in 2026 und soll im Rahmen der Gebührenkalkulation 2027 zum Beschluss vorgelegt werden.

 

Reduzieren

Finanzielle und personelle Auswirkungen

 

 

Finanzielle Auswirkungen:  

  ja

 

Pflichtaufgabe mit rechtlicher Verpflichtung für den Zeitraum 2026ff.

 

Ausgaben / Einnahmen:

 

Gesamtkosten laut Gebührenbedarfsberechnung 2026

2.292.800 €

Gesamterlöse laut Gebührenbedarfsberechnung 2026

1.718.100 €

 

(Gebühren für Gräber u. Bestattungen im Haushalt i. H. v. 1.156.000 €)

 

Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert:  ja

 

sofern ja:

Haushaltsjahr:

2026

Mittelherkunft:

laufender Ansatz

Teilhaushalt:

73000

Produkt:

553001

 

Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung:  nein

 

Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt:  nein

 

Personelle Auswirkungen:

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:  nein

Reduzieren

Anlagen

Loading...