Beschlussvorlage - BV/12162/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Satzung über die Unterbringung obdachloser und geflüchteter Personen in der Hansestadt Lüneburg (Anlage 1) und die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung obdachloser und geflüchteter Personen in den Unterkünften der Hansestadt Lüneburg (Anlage 2) werden beschlossen.

 

Die Hausordnung für die Benutzung der öffentlichen Einrichtung „Obdachlosigkeit und Schutzsuchende“ (Anlage 3) wird zur Kenntnis genommen.

 

Das Betriebsergebnis 2024 für die öffentliche Einrichtung „Obdachlosigkeit und Schutzsuchende“ in Höhe von -6.733.039,44 Euro wird festgestellt. Der Betriebsabrechnung 2024 wird zugestimmt.

 

Der Gebührenbedarfsberechnung für 2026 wird zugestimmt. Die Gebühren werden entsprechend der Anlage 7 geändert.

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Sachverhalt

Änderung Unterbringungssatzung und Hausordnung

 

Die Hansestadt Lüneburg hat die Aufgabe, schutzbedürftigen Menschen eine Unterkunft zu gewähren. Geflüchtete Menschen und Menschen, die ihren Wohnraum in Lüneburg verloren haben, werden vorläufig sowohl in Gemeinschaftsunterkünften als auch in Notunterkünften untergebracht und erhalten damit einen Lebens- und Aufenthaltsort, von dem aus sie sich neu orientieren und Zukunftsperspektiven entwickeln können. In den Unterkünften ist eine Selbstversorgung gewährleistet. Ein Sozialdienst ist vor Ort jeweils sehr gut erreichbar und unterstützt dabei, das Leben in der Gemeinschaft sozialverträglich zu gestalten und die zukünftige Lebenssituation der Menschen zu verbessern. Die Grundlage für das Gelingen eines einvernehmlichen gemeinschaftlichen Umgangs miteinander stellt eine Hausordnung dar. Die bislang gültige Hausordnung ist seit dem 15.11.1994 in Kraft. Da sich seither gesellschaftlich und rechtlich diverse Neuerungen und Veränderungen ergeben haben, hat die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg eine neue Hausordnung ausgearbeitet, die für alle Unterkünfte der Hansestadt Lüneburg gilt und die Satzung zur Unterbringung ergänzt. Ebenfalls weiterentwickelt wurden die Unterbringungssatzung sowie die Gebührensatzung, die in ihrer jetzigen Form aus dem Jahr 2019 stammt.

 

Betriebsabrechnung 2024 und Gebührenbedarfsberechnung 2026

 

Die vorliegende Betriebsabrechnung 2024 (Anlage 4 und 5) weist als Betriebsergebnis eine Kostenunterdeckung von rd. 6,73 Mio. € aus.

 

Die derzeit gültigen Gebühren wurden durch eine jährliche Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2024 auf Basis der Betriebsabrechnung 2023 für das Jahr 2025 festgesetzt.

 

Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung 2026 wird folgende Ergebnisentwicklung (Detailliert in Anlage 6) erwartet:

 

Produkt 315
Obdachlosigkeit und Schutzsuchende

 

 

 

Gebührenbedarfsberechnung

 

 

 

Beträge in €

BAB

PROGNOSE

KALK

Jahr

2024

2025

2026

Erlöse

7.125.508

6.633.100

4.572.600

Kosten

13.858.548

12.332.600

9.652.600

Betriebsergebnis

-6.733.039

-5.699.500

-5.080.000

 

Hierzu ist anzumerken, dass die Erlöse zum einen abhängig von der tatsächlichen Belegung und der Erhebung durch den Bereich 54 - Integration und Teilhabe - sowie von den Erstattungen seitens des Landkreises Lüneburg auf Grundlage des Finanzvertrags sind. Insofern können sich die Erlöse nach oben und nach unten verändern.

 

Es wird empfohlen, die derzeitigen Gebühren für das Jahr 2026 entsprechend der Anlage 7 anzupassen. Die Gebühren unterscheiden sich zwischen Gemeinschaftsunterkünften, Wohnprojekten und Notunterkünften recht stark, da die Hansestadt Lüneburg vom Landkreis Lüneburg für die von ihm anerkannten Unterkünfte (teilweise BW-Wohnungen, Oedeme, Ochtmissen, Rettmer, Papenburg, Bernsteinstraße und Bilmer Berg) sämtliche Kosten erstattet bekommen. Da es sich bei den genannten Unterkünften ausschließlich um Gemeinschaftsunterkünfte handelt, wird die Erstattung auch nur dort gebührenmindernd berücksichtigt.

 

Die neuen Gebührensätze stellen sich konkret wie folgt dar:

 

Gemeinschaftsunterkünfte, Wohnprojekte:

 

Benutzungsgebühr pro Person pro Monat

290,00 Euro

Nebenkosten pro Person pro Monat

98,00 Euro

Summe pro Person pro Monat

388,00 Euro

 

Notunterkünfte:

 

Benutzungsgebühr pro Person pro Monat

549,00 Euro

Nebenkosten pro Person pro Monat

162,00 Euro

Summe pro Person pro Monat

711,00 Euro

 

Insgesamt stehen der Hansestadt Lüneburg im Jahr 2024 etwa 1.172 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften und Wohnprojekten sowie 344 Plätze in Notunterkünften zur Verfügung. Diese werden sich im Jahr 2026 voraussichtlich auf 1.138 Plätze in den Gemeinschaftsunterkünften und Wohnprojekten sowie 70 Plätze in den Notunterkünften reduzieren. Die genauen Unterkünfte können dem Verzeichnis in Anlage 1 entnommen werden.

 

Die öffentlich-rechtliche Einrichtung „Obdachlosigkeit und Schutzsuchende“ wird im Haushalt durch die städtischen Produkte 315401 „Soziale Einrichtungen für Wohnungslose“ und 315501 „Soziale Einrichtungen für Aussiedler und Ausländer“ abgebildet. Die Produkte 315401 und 315501 dienen als Grundlage für die Gebührenkalkulation. Die Gebührenerhebung und die Produktverantwortlichkeit obliegen dem Bereich 54 - Integration und Teilhabe -. Die Gebührenkalkulation wird durch den Bereich 22 - Betriebswirtschaft, Controlling und Beteiligungsverwaltung - wahrgenommen.

 

Die Gebührenkalkulation der öffentlichen Einrichtung „Obdachlosigkeit und Schutzsuchende“ erfolgt nach Maßgabe des § 5 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Grundsätze. Dabei werden ausschließlich die Kosten der Unterkunft aufgezeigt, Kosten für die soziale Betreuung, den Wachdienst oder die Verpflegung werden nicht berücksichtigt (s. a. Antwort zu AF/11962/25).

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Klima und Nachhaltigkeit

 

Ziel

Unterziel

Bewertung

Gesundheit und Wohlergehen

 

 

 

 

 

Verringerung aller Formen der Armut

 

+

 

 

 

(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:   ja

 

Pflichtaufgabe mit rechtlicher Verpflichtung für den Zeitraum 01.01. – 31.12.2026

 

Ausgaben / Einnahmen:

 

 

 

Aktuelles HH-Jahr

HH-Jahr + 1

HH-Jahr + 2

HH-Jahr + 3

HH-Jahr + 4

Einzahlungen / Erträge

Investiv

 

 

 

 

 

Ergebnishaushalt

 

812.300

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert:  ja

 

sofern ja:

Haushaltsjahr:

2026

Mittelherkunft:

laufender Ansatz

Teilhaushalt:

54000

Produkt:

315401 + 315501

 

Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung:  nein

 

Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt:  nein, da Abgaben Erträge sind

 

Personelle Auswirkungen:

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:  nein

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Anlagen

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