Beschlussvorlage - BV/12162/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Unterkünften für Personen zu deren Unterbringung die Hansestadt Lüneburg verpflichtet ist; Gemeinschafts- und Notunterkünfte Gebührenbedarfsrechnung 2026 und Aktualisierung der Hausordnung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Beschlussorgan:
- RAT
- Bearbeitung:
- Barbara David
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt
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Vorberatung
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18.11.2025
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Die Satzung über die Unterbringung obdachloser und geflüchteter Personen in der Hansestadt Lüneburg (Anlage 1) und die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung obdachloser und geflüchteter Personen in den Unterkünften der Hansestadt Lüneburg (Anlage 2) werden beschlossen.
Die Hausordnung für die Benutzung der öffentlichen Einrichtung „Obdachlosigkeit und Schutzsuchende“ (Anlage 3) wird zur Kenntnis genommen.
Das Betriebsergebnis 2024 für die öffentliche Einrichtung „Obdachlosigkeit und Schutzsuchende“ in Höhe von -6.733.039,44 Euro wird festgestellt. Der Betriebsabrechnung 2024 wird zugestimmt.
Der Gebührenbedarfsberechnung für 2026 wird zugestimmt. Die Gebühren werden entsprechend der Anlage 7 geändert.
Sachverhalt
Änderung Unterbringungssatzung und Hausordnung
Die Hansestadt Lüneburg hat die Aufgabe, schutzbedürftigen Menschen eine Unterkunft zu gewähren. Geflüchtete Menschen und Menschen, die ihren Wohnraum in Lüneburg verloren haben, werden vorläufig sowohl in Gemeinschaftsunterkünften als auch in Notunterkünften untergebracht und erhalten damit einen Lebens- und Aufenthaltsort, von dem aus sie sich neu orientieren und Zukunftsperspektiven entwickeln können. In den Unterkünften ist eine Selbstversorgung gewährleistet. Ein Sozialdienst ist vor Ort jeweils sehr gut erreichbar und unterstützt dabei, das Leben in der Gemeinschaft sozialverträglich zu gestalten und die zukünftige Lebenssituation der Menschen zu verbessern. Die Grundlage für das Gelingen eines einvernehmlichen gemeinschaftlichen Umgangs miteinander stellt eine Hausordnung dar. Die bislang gültige Hausordnung ist seit dem 15.11.1994 in Kraft. Da sich seither gesellschaftlich und rechtlich diverse Neuerungen und Veränderungen ergeben haben, hat die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg eine neue Hausordnung ausgearbeitet, die für alle Unterkünfte der Hansestadt Lüneburg gilt und die Satzung zur Unterbringung ergänzt. Ebenfalls weiterentwickelt wurden die Unterbringungssatzung sowie die Gebührensatzung, die in ihrer jetzigen Form aus dem Jahr 2019 stammt.
Betriebsabrechnung 2024 und Gebührenbedarfsberechnung 2026
Die vorliegende Betriebsabrechnung 2024 (Anlage 4 und 5) weist als Betriebsergebnis eine Kostenunterdeckung von rd. 6,73 Mio. € aus.
Die derzeit gültigen Gebühren wurden durch eine jährliche Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2024 auf Basis der Betriebsabrechnung 2023 für das Jahr 2025 festgesetzt.
Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung 2026 wird folgende Ergebnisentwicklung (Detailliert in Anlage 6) erwartet:
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Produkt 315 |
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Gebührenbedarfsberechnung |
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Beträge in € |
BAB |
PROGNOSE |
KALK |
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Jahr |
2024 |
2025 |
2026 |
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Erlöse |
7.125.508 |
6.633.100 |
4.572.600 |
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Kosten |
13.858.548 |
12.332.600 |
9.652.600 |
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Betriebsergebnis |
-6.733.039 |
-5.699.500 |
-5.080.000 |
Hierzu ist anzumerken, dass die Erlöse zum einen abhängig von der tatsächlichen Belegung und der Erhebung durch den Bereich 54 - Integration und Teilhabe - sowie von den Erstattungen seitens des Landkreises Lüneburg auf Grundlage des Finanzvertrags sind. Insofern können sich die Erlöse nach oben und nach unten verändern.
Es wird empfohlen, die derzeitigen Gebühren für das Jahr 2026 entsprechend der Anlage 7 anzupassen. Die Gebühren unterscheiden sich zwischen Gemeinschaftsunterkünften, Wohnprojekten und Notunterkünften recht stark, da die Hansestadt Lüneburg vom Landkreis Lüneburg für die von ihm anerkannten Unterkünfte (teilweise BW-Wohnungen, Oedeme, Ochtmissen, Rettmer, Papenburg, Bernsteinstraße und Bilmer Berg) sämtliche Kosten erstattet bekommen. Da es sich bei den genannten Unterkünften ausschließlich um Gemeinschaftsunterkünfte handelt, wird die Erstattung auch nur dort gebührenmindernd berücksichtigt.
Die neuen Gebührensätze stellen sich konkret wie folgt dar:
Gemeinschaftsunterkünfte, Wohnprojekte:
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Benutzungsgebühr pro Person pro Monat |
290,00 Euro |
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Nebenkosten pro Person pro Monat |
98,00 Euro |
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Summe pro Person pro Monat |
388,00 Euro |
Notunterkünfte:
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Benutzungsgebühr pro Person pro Monat |
549,00 Euro |
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Nebenkosten pro Person pro Monat |
162,00 Euro |
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Summe pro Person pro Monat |
711,00 Euro |
Insgesamt stehen der Hansestadt Lüneburg im Jahr 2024 etwa 1.172 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften und Wohnprojekten sowie 344 Plätze in Notunterkünften zur Verfügung. Diese werden sich im Jahr 2026 voraussichtlich auf 1.138 Plätze in den Gemeinschaftsunterkünften und Wohnprojekten sowie 70 Plätze in den Notunterkünften reduzieren. Die genauen Unterkünfte können dem Verzeichnis in Anlage 1 entnommen werden.
Die öffentlich-rechtliche Einrichtung „Obdachlosigkeit und Schutzsuchende“ wird im Haushalt durch die städtischen Produkte 315401 „Soziale Einrichtungen für Wohnungslose“ und 315501 „Soziale Einrichtungen für Aussiedler und Ausländer“ abgebildet. Die Produkte 315401 und 315501 dienen als Grundlage für die Gebührenkalkulation. Die Gebührenerhebung und die Produktverantwortlichkeit obliegen dem Bereich 54 - Integration und Teilhabe -. Die Gebührenkalkulation wird durch den Bereich 22 - Betriebswirtschaft, Controlling und Beteiligungsverwaltung - wahrgenommen.
Die Gebührenkalkulation der öffentlichen Einrichtung „Obdachlosigkeit und Schutzsuchende“ erfolgt nach Maßgabe des § 5 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Grundsätze. Dabei werden ausschließlich die Kosten der Unterkunft aufgezeigt, Kosten für die soziale Betreuung, den Wachdienst oder die Verpflegung werden nicht berücksichtigt (s. a. Antwort zu AF/11962/25).
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: ja
Pflichtaufgabe mit rechtlicher Verpflichtung für den Zeitraum 01.01. – 31.12.2026
Ausgaben / Einnahmen:
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Aktuelles HH-Jahr |
HH-Jahr + 1 |
HH-Jahr + 2 |
HH-Jahr + 3 |
HH-Jahr + 4 |
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Einzahlungen / Erträge |
Investiv |
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Ergebnishaushalt |
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812.300 |
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Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert: ja
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sofern ja: |
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Haushaltsjahr: |
2026 |
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Mittelherkunft: |
laufender Ansatz |
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Teilhaushalt: |
54000 |
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Produkt: |
315401 + 315501 |
Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung: nein
Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt: nein, da Abgaben Erträge sind
Personelle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan: nein
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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79,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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39,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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39,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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32,5 kB
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5
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(wie Dokument)
|
37,5 kB
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6
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(wie Dokument)
|
1,3 MB
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7
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
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