18.11.2025 - 9 Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg üb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Di., 18.11.2025
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Barbara David
- Beschluss:
- ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen: Die Satzung über die Unterbringung obdachloser und geflüchteter Personen in der Hansestadt Lüneburg (Anlage 1) und die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung obdachloser und geflüchteter Personen in den Unterkünften der Hansestadt Lüneburg (Anlage 2) werden beschlossen.
Die Hausordnung für die Benutzung der öffentlichen Einrichtung „Obdachlosigkeit und Schutzsuchende“ (Anlage 3) wird zur Kenntnis genommen.
Das Betriebsergebnis 2024 für die öffentliche Einrichtung „Obdachlosigkeit und Schutzsuchende“ in Höhe von -6.733.039,44 Euro wird festgestellt. Der Betriebsabrechnung 2024 wird zugestimmt.
Der Gebührenbedarfsberechnung für 2026 wird zugestimmt. Die Gebühren werden entsprechend der Anlage 7 geändert.
Beratungsinhalt:
Ratsherr Soldan erkundigt sich nach den den bisherigen Gebühren der Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnprojekte und möchte wissen, wie sich die nun vorgesehenen Sätze im Vergleich zu den Vorjahren entwickeln.
Herr Prigge, Leitung des Fachbereichs 2 – Finanzen, erläutert, dass die Gebühren für Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnprojekte im Jahr 2025 noch bei 396,00 € lagen und damit über dem nun geplanten Satz für 2026. Die Gebühren für Notunterkünfte sind dagegen deutlich geringer gewesen und steigen nun aufgrund veränderter Rahmenbedingungen. Er erklärt, dass die Anzahl der betriebenen Notunterkünfte stark zurückgegangen ist und durch die Verringerung auf eine verbleibende Einrichtung die Fixkosten nun auf weniger Plätze verteilt werden, was die Gebühr pro Person erhöht.
Herr Prigge beschreibt, dass häufige Veränderungen in der Unterkunftslandschaft – Anmietungen, Schließungen, Umstrukturierungen – regelmäßig zu neuen Berechnungen führen. Auf Nachfrage beschreibt er die qualitativen Unterschiede zwischen den Unterkunftsarten: Während Gemeinschaftsunterkünfte mit eigener Küche und Infrastruktur ausgestattet sind, handelt es sich bei Notunterkünften teilweise um provisorische Wohneinheiten aus Holz oder Notlösungen mit mobilen Trennwänden aus Bauzäunen. Meist besteht zusätzlich der Bedarf an mobilen Sanitärcontainern.
Ratsfrau Esders spricht den langjährigen Sanierungsbedarf in verschiedenen Unterkünften an und erkundigt sich nach Lösungsansätzen. Sie verweist auf eine Vorlage des verwaltungsausschusses, in der von überdurchschnittlicher Abnutzung durch häufige Bewohnerwechsel die Rede ist und dass sich dadurch ein über Jahre entstandener Reparaturbedarf ergibt.
Stadträtin Scholz präzisiert, dass im Verwaltungsausschuss lediglich über die Instandsetzung der Tiny Houses am Bilmer Berg vor Rückgabe an den Vermieter gesprochen wurde. Sie stellt klar, dass es sich dabei um übliche Schönheitsreparaturen nach Nutzung handelt und nicht um umfassend renovierungsbedürftige Unterkünfte. Sie betont, dass im Verwaltungsausschuss kein umfassender Sanierungsstau thematisiert wurde.
Ratsfrau Kabasci ergänzt, dass die Verwaltung bereits Sanierungsmaßnahmen durchführt. Sie stimmt Ratsfrau Esders insofern zu, dass bei Unterkünften, die in absehbarer Zeit zurückgegeben werden, besonders auf den Zustand geachtet werden muss, um hohe Kosten bei der Rückgabe zu vermeiden.
Ratsherr Soldan fragt nach der Zusammensetzung der Nebenkosten in den Unterkünften.
Herr Prigge erklärt, dass die Kalkulation ausschließlich die reinen Unterkunftskosten umfasst. Kosten für Sozialarbeit, Bewachung oder Catering werden vollständig herausgerechnet. Enthalten sind lediglich Energie- und Wasserkosten sowie die klassischen Nebenkosten und anteilige Gemeinschaftsflächen.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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