Beschlussvorlage - BV/12153/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Institutionelle Förderung kultureller Einrichtungen in 2026
Beratung über vorliegende Anträge
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Beschlussorgan:
- RAT
- Bearbeitung:
- Anke Plett
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Kultur und Partnerschaften
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Vorberatung
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20.11.2025
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss empfiehlt, dass den Antragstellenden – vorbehaltlich der Mittelfreigabe im Jahr 2026 – folgende institutionelle Zuschüsse bewilligt werden:
IF2026-01 – Kultur- und Kunstinitiative Collectiv – PLUTO ________________ €
IF2026-02 – Kunstverein Lüneburg e.V. ________________ €
IF2026-03 – Radio ZUSA Lüneburg ________________ €
IF2026-04 – Geschichtswerkstatt e.V. ________________ €
IF2026-05 – ensemble reflektor e.V. ________________ €
IF2026-06 – INNOVUM ARTE – theater im e.novum e.V. ________________ €
IF2026-07 – TPZ Lüneburg e.V. ________________ €
IF2026-08 – VVN BdA Lüneburg e.V. ________________ €
IF2026-09 – Literaturbüro Lüneburg e.V. ________________ €
IF2026-10 – Theater zur weiten Welt e.V. ________________ €
IF2026-11 – Ikarus Kunstschule Lüneburg e.V. ________________ €
IF2026-12 – Schauspielkollektiv – Neues Schauspiel Lüneburg e.V. _______________ €
IF2026-13 – mosaique - Haus der Kulturen ________________ €
IF2026-14 – Halle für Kunst Lüneburg e.V. ________________ €
IF2026-15 – Salon Hansen gGmbH ________________ €
IF2026-16 – lunatic e.V. Ablehnung des Antrags
Sachverhalt
Im Haushalt 2026 des Bereiches Kultur ist ein Betrag von € 200.000 zur institutionellen Förderung kultureller Einrichtungen in der Hansestadt Lüneburg vorgesehen. Da für die Jahre 2025/2026 ein Doppelhaushalt aufgestellt wurde, ist die Haushaltssatzung für beide Jahre bereits im Jahr 2025 durch das Land Niedersachsen mit Auflagen genehmigt worden. Aufgrund der angespannten Haushaltslage könnte es jedoch auch für das Jahr 2026 zu Mittelsperren kommen, über deren Umfang für den Bereich Kultur noch nicht entschieden ist.
Bis zum 31.08.2025 wurden fristgerecht insgesamt 16 Anträge auf institutionelle Förderung eingereicht, deren Gesamtantragssumme 295.492 € beträgt.
Der Vorlage sind eine Übersicht der eingegangenen Anträge sowie die Anträge selbst (aus Datenschutzgründen als nichtöffentliche Anlagen) beigefügt.
Die Anträge wurden nach den Kriterien der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur institutionellen Förderung von kulturellen Einrichtungen in Lüneburg formell geprüft und, wo es notwendig war, auf Bitte der Verwaltung von den Antragstellenden ergänzt oder präzisiert.
Sofern in den Anträgen Kosten aufgeführt sind, die im Rahmen einer institutionellen Förderung als nicht zuschussfähig zu bewerten sind (z.B. Investitionskosten), wurden diese von den Gesamtkosten des jeweiligen Antrags abgezogen und ihr Anteil an der Gesamtsumme berechnet. Die beantragte Zuschusssumme bei der Hansestadt wurde dann entsprechend um diesen prozentualen Anteil gekürzt.
Für das Jahr 2026 übersteigt die Gesamtantragssumme aller grundsätzlich förderfähigen Anträge (295.492 €) die Summe der insgesamt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für institutionelle Förderung (€ 200.000) um 47,7 %.
Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag von lunatic e.V. auf Förderung der Arbeit des Vereins mit einer Summe von 16.000 € für das Jahr 2026 nicht zu fördern. Der Verein beantragt für 2026 eine Förderung von 88,9 % der Gesamtkosten. Vom Verein wurde mitgeteilt, dass im Jahr 2026 kein lunatic-Festival stattfinden werde. Das Seminar „lunatic Spielwiese“, bei dem im Rahmen der Leuphana Konferenzwoche ein kleines Festivalareal konzipiert wird, ist zwar auch für die Öffentlichkeit zugänglich, es handelt sich jedoch um ein Event, dass hauptsächlich Erstsemester-Studierende ansprechen wird. Für die gesamte, teils nichtöffentliche Konferenzwoche, von der die „lunatic Spielwiese“ lediglich ein Teil sein wird, werden etwa 1.800 Teilnehmende erwartet. Auch die weiteren Aktivitäten des Vereins sind größtenteils Lehr- und Seminarkooperationen mit der Leuphana Universität zur Ausbildung und Unterstützung von Studierenden der Universität, sodass hier eine finanzielle Unterstützung durch die Leuphana selbst erfolgen sollte. Projekte, die einen Mehrwert für die Stadtgesellschaft erwirken können, sind in 2026 bisher nicht konkret geplant. Der Verein ist in den vergangenen 3 Jahren mit jeweils 15.000 € gefördert worden, auch um sich neu aufzustellen und zu organisieren. Diese Phase der strategischen Neuausrichtung sollte inzwischen abgeschlossen sein. Die Förderung des lunatic e.V. war in den Jahren zuvor eng mit dem populären und vor der Corona-Pandemie stets auch von der Öffentlichkeit stark frequentierten lunatic Festival verknüpft. Eine reine Förderung zum weiteren Aufbau und Erhalt von Vereinsstrukturen kann aus den städtischen Kulturfördermitteln nicht unterstützt werden.
Bei Streichung der Antragssumme von 16.000 € des lunatic e.V. sowie einem Betrag von 200,00 € aus der Antragssumme von Radio Zusa (nicht förderfähiger Anteil aufgrund nicht zuschussfähiger Investitionen) verringert sich die Gesamtsumme der Anträge auf 279.292,00 €.
Um eine gerechte Aufteilung zu gewährleisten, wurden für den Verteilungsvorschlag der Verwaltung die förderfähigen Antragssummen der verbliebenen 15 Anträge daher jeweils um 28,4 % gekürzt, um die zur Verfügung stehende Zuschusssumme von insgesamt 200.000 € nicht zu überschreiten.
Aufgrund der bereits für 2026 vorhandenen Haushaltsgenehmigung der Kommunalaufsicht ist seitens der Verwaltung geplant, die vom Rat für 2026 beschlossenen Fördermittel Anfang 2026 zu bewilligen und auszuzahlen.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: ja
Freiwillige Aufgabe
Ausgaben / Einnahmen:
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Aktuelles HH-Jahr |
HH-Jahr + 1 |
HH-Jahr + 2 |
HH-Jahr + 3 |
HH-Jahr + 4 |
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Zur Umsetzung der Maßnahme
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Investive Auszahlungen |
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Aufwendungen im Ergebnishaushalt |
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200.000 € |
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Folgekosten |
Sachaufwand im Ergebnishaushalt (ohne Abschreibungen) |
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Personalaufwand im Ergebnishaushalt |
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Einzahlungen / Erträge |
Investiv |
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Ergebnishaushalt |
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Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert: ja
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sofern ja: |
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Haushaltsjahr: |
2026 |
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Mittelherkunft: |
laufender Ansatz |
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Teilhaushalt: |
41020 |
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Produkt: |
25200204, 26100104, 26200102, 26200103, 28100104,28100106, 28100202 |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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47,1 kB
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