Beschlussvorlage - BV/12106/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung; Anträge auf Umwandlung der Grundschulen Lüne, Kreideberg, Am Sandberg (Ochtmissen), Hermann-Löns-Schule und Heiligengeistschule in Ganztagsgrundschulen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Beschlussorgan:
- RAT
- Bearbeitung:
- Marvin Miekautsch
Beratungsfolge
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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30.10.2025
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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13.11.2025
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Hansestadt Lüneburg möge folgenden Beschluss fassen:
Der ab dem Schuljahr 2026/2027 geltende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wird an den elf städtischen Grundschulen der Hansestadt Lüneburg flächendeckend durch die Ganztagsschule umgesetzt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Anträge auf Umwandlung der Halbtagsgrundschulen Hermann-Löns-Schule, Heiligengeistschule, Grundschule Kreideberg und Grundschule Am Sandberg in Ganztagsschulen fristgerecht bis zum 30.11.2025 beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) Lüneburg zu stellen.
Das Einvernehmen zum Antrag der Grundschule Lüne auf Umwandlung in eine Ganztagsschule wird erteilt.
Die Verwaltung wird ferner beauftragt, Kriterien zu entwickeln und auf deren Grundlage mit den Schulen die Umsetzung des Ganztags inklusive des notwendigen Personalbedarfs und der Finanzierung zu erarbeiten (ggf. unter Begleitung des RLSB und des MK) sowie bezüglich der städtischen Einrichtungen etwaige Kooperationen zu verhandeln.
Die fertige konzeptionelle Umsetzung des Ganztags und die abzuschließenden Kooperationsvereinbarungen einschließlich aller finanziellen Auswirkungen werden dem Rat nach vorheriger Beteiligung des Schulausschusses und des Ausschusses für Finanzen und Interne Services zur Beschlussfassung vorgelegt.
Sachverhalt
Ausgangslage:
Die Verwaltung hat im Rahmen der gemeinsamen Sitzung von Schul- und Jugendhilfeausschuss am 04.09.2025 umfassend zur Umsetzung des ab dem Schuljahr 2026/2027 bestehenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung vorgetragen (siehe MV/12017/25). Die gezeigte Präsentation ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
Die Hansestadt Lüneburg hat im Jahr 2008 den Weg zur Ganztagsschule eingeschlagen und seitdem fortlaufend umgesetzt, zuletzt mit Beschluss des Rates der Hansestadt Lüneburg vom 22.06.2017 (VO/7239/17), die Grundschule Lüne in eine Ganztagsschule umzuwandeln.
Damit verfolgte die Hansestadt Lüneburg folgende Ziele:
- Sicherstellung einer schulindividuellen und bedarfsgerechten Betreuungs- und Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder
- Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Schaffung von Schulen als einheitlichen Lehr- und Lernorten
Im Zuge dessen arbeiten die Grundschulen, Halbtag- wie Ganztag, mit Einrichtungen in freier und städtischer Trägerschaft zusammen, die die nachschulische Betreuung übernehmen. Die Betreuung erfolgt gemäß dem Niedersächsischen Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NkiTaG) und den damit verbundenen Vorgaben (Gruppengröße und -zahl, einzusetzende Fachkräfte, räumliche Anforderungen).
Die Hansestadt Lüneburg unterstützt dieses System der nachschulischen Betreuung seit vielen Jahren und im Rahmen freiwilliger Leistungen wie folgt:
- Zuschuss für die sechs Ganztagsgrundschulen: 220.397,61 €
- Zuschuss für die Betreuungsangebote freier Träger (ÜMI/KINAMI): 925.192,37 €
- Kostenunterdeckung der drei städt. Betreuungseinrichtungen: 1.404.700,00 €
- Personalkosten für die sechs Ganztagskoordinator:innen: 321.538,07 €
Die der Hansestadt Lüneburg im Haushaltsjahr 2024 entstehenden Kosten beliefen sich auf 2.871.828.05 Millionen Euro.
Durch die Änderung des § 24 SGB VIII erhalten alle Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/27 aufwachsend mit Klasse 1 einen Anspruch auf schulische Ganztagsbetreuung sowie Betreuung in den Ferien. Die Hansestadt Lüneburg ist als Jugendhilfe- und Schulträgerin verpflichtet, die dafür erforderlichen Einrichtungen zu schaffen bzw. auszubauen (personell, finanziell, räumlich). Angesichts der engen gesetzlichen Rahmenbedingungen stößt die Fortsetzung des gegenwärtigen Systems an die Grenzen der Realisierbarkeit und sollte deshalb nicht fortgesetzt werden.
Die Hansestadt Lüneburg empfiehlt vielmehr, das Angebot des Landes Niedersachsen anzunehmen und den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an allen elf städtischen Grundschulen flächendeckend durch die Ganztagsschule umzusetzen, zumal nur dadurch die flächendeckende Beitragsfreiheit (Ausnahmen: Schulferien, Randzeiten vor 8.00 und nach 16.00 Uhr, Mittagsverpflegung), schuleinheitliche pädagogische Konzepte und die zugesagte finanzielle Unterstützung durch das Land realisiert werden können.
Für die Grundschulen der Hansestadt bedeutet dies, dass die derzeit 5 Halbtagsgrundschulen in eine Ganztagsschule umgewandelt werden und die bereits existierenden Ganztagsgrundschulen ihr Angebot den gesetzlichen Vorgaben entsprechend ausweiten müssen. Allen Schulen obliegt sodann die Verantwortung für die Ausgestaltung des schulischen Ganztages. Der Vorlage ist als Anlage 2 eine Übersicht über den Stand der Ganztagsschule an den elf Grundschulstandorten samt der zur Umsetzung des Ganztags erforderlichen Schritte beigefügt.
Der Hansestadt Lüneburg ist bewusst, dass das jährliche Aufsteigen des Rechtsanspruchs für Kinder und Familien mit Herausforderungen (Ungleichbehandlung) verbunden und der vom Land Niedersachsen vorgesehene künftige Betreuungsschlüssel von 1:26 vor allem für Kinder aus sozial benachteiligten Familien nicht in jedem Fall ausreichend ist. Ziel sollte sein, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung nicht nur für den ersten Jahrgang, sondern bereits zum Schuljahr 2026/2027 für die ersten bis vierten Jahrgangsstufen umzusetzen. Aus pädagogischer sowie aus Sicht der Hansestadt Lüneburg ist es zudem sinnvoll, den Betreuungsschlüssel von 1:26 pro Schule bedarfsgerecht anzupassen.
Rechtliche Grundlage der Antragstellung:
Nach § 23 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) können allgemeinbildende Schulen mit Genehmigung der Schulbehörde (Regionales Landesamt für Schule und Bildung, RLSB) als Ganztagsschule geführt werden. Die Entscheidung zur Ganztagsform (offen, teilgebunden oder vollgebunden) liegt in der Entscheidung der Schule und ist bezüglich der Umwandlungsentscheidung nicht relevant. Antragsberechtigt sind der Schulträger, die Schule oder der jeweilige Schulelternrat.
Der Antrag ist bis zum 30.11.2025 für das Schuljahr 2026/2027 beim RLSB Lüneburg zu stellen.
Die Verwaltung hat seit Mai 2025 Gespräche mit den Halbtagsschulen, insbesondere den Leitungen, aber auch Elternvertretungen und Mitarbeitenden geführt, teilweise gemeinsam mit dem RLSB Lüneburg. In den Gesprächen wurde deutlich, dass die Grundschule Lüne selbst in diesem Jahr fristgerecht den Antrag auf Umwandlung in eine Ganztagsschule stellen wird. Die anderen vier Halbtagsschulen werden den Antrag auf Umwandlung in eine Ganztagsschule trotz einer grundsätzlich positiven Haltung erklärtermaßen nicht stellen. Die Schulen werden jedoch nach eigener und nach Auskunft des RLSB den Antrag des Schulträgers umsetzen und die entsprechenden Rahmenbedingungen für den Ganztag schaffen, d.h. insbesondere die pädagogischen Konzepte erstellen.
In der Sitzung vom 04.09.2025 hat die Verwaltung deshalb die Empfehlung gegeben, dass die Anträge durch die Hansestadt Lüneburg als Schulträger gestellt werden sollen.
Kooperationsmöglichkeiten der Grundschulen:
Der Ganztagsschulbetrieb erfolgt grundsätzlich durch Einsatz der Lehrkräfte der jeweiligen Grundschule. Die Ganztagsgrundschulen haben jedoch die Möglichkeit, die außerunterrichtlichen Angebote mit einem Kooperationspartner zu gestalten.
Die Auswahl des bzw. der Kooperationspartner liegt in der alleinigen Entscheidung der jeweiligen Schule und dem von ihr verfolgten pädagogischen Konzept. Dies betrifft die Zusammenarbeit mit freien Trägern ebenso wie mit den Einrichtungen der Hansestadt Lüneburg. Hierfür können die Schulen entsprechende, vom Land Niedersachsen zur Verfügung gestellte, Kooperationsverträge abschließen. In Lüneburg arbeiten einige der bereits bestehenden Ganztagsgrundschulen derzeit mit Kooperationspartnern zusammen (siehe Anlage 2).
Die Hansestadt Lüneburg ist mit den städtischen Einrichtungen (Hort Kaltenmoor, Hort Hermann-Löns und nachschulische Betreuung an der Grundschule Hasenburger Berg) und den jeweiligen Schulen bezüglich des Einsatzes als Kooperationspartner im Ganztag im Gespräch. Entsprechende Kooperationsverträge werden den zuständigen Gremien vor Abschluss zur Entscheidung vorgestellt.
Finanzierung des Ganztagsschulbetriebes:
Die Finanzierung des Ganztagsschulbetriebs ist vorrangig Aufgabe des Landes Niedersachsen. Dieses finanziert bereits den derzeit bestehenden Ganztagsgrundschulbetrieb für alle am Ganztag teilnehmenden Kinder (Klasse 1-4) in Form kapitalisierbarer Lehrerstunden. Diese Form der Finanzierung wird das Land auch 2026/2027 für alle Klassenstufen fortsetzen und dabei dem Rechtsanspruch der Klassen 1 besonders Rechnung tragen, indem mehr Lehrerstunden zur Verfügung gestellt werden.
Auch künftig wird das Land den Ganztagsschulen damit Lehrerstunden zuweisen, die im Ganztag eingesetzt werden können. Die Schulen haben weiterhin die Möglichkeit, diese Lehrerstunden in bestimmten Umfang zu kapitalisieren (1 Lehrerstunde = 2.654,00 Euro) und entweder eigenes Personal über das Land zu beschäftigen (pädagogische Mitarbeitende) und/oder Kooperationsvereinbarungen mit Dritten (Trägern nachschulischer Betreuung, Vereine etc.) einzugehen.
Möchte die Hansestadt Lüneburg die vorstehend genannten Ziele erreichen und die damit verbundenen Maßnahmen durchführen (s.o.), werden die vom Land zur Verfügung gestellten und nach allgemeiner Einschätzung grundsätzlich knapp bemessenen Mittel nicht auskömmlich sein. Die Hansestadt Lüneburg wird deshalb die Schulen auch künftig finanziell und aufgrund ihrer jeweiligen Bedarfe durch freiwillige Leistungen unterstützen müssen, u.a. durch die Bereitstellung von Ganztagskoordinatoren an allen Grundschulen. Zu diesem Zweck wird die Verwaltung nachvollziehbare Rahmenkriterien erarbeiten, auf deren Grundlage sie mit den einzelnen Schulen ins Gespräch geht. Beispielhaft genannt seien die sozio-demographische Zusammensetzung der jeweiligen Schülerschaft (z. B. Anzahl der Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarfen, Sprachentwicklung, psychosoziale Belastung etc.) und die unterschiedlichen Bedarfe im Rahmen einzelner Angebote.
Die Hansestadt Lüneburg ist zuversichtlich, dass die Finanzierungsbedarfe in konstruktivem Zusammenwirken mit den Schulen erarbeitet werden und die Schulen die ihnen zur Verfügung stehenden Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. Startchancenprogramm) vollumfänglich nutzen werden.
In der Sitzung wird die Verwaltung mittels einer Präsentation zu der Umsetzung der Ganztagsschule an den einzelnen Schulstandorten vortragen und auf die Einbindung der verschiedenen Stakeholder (Schulen, Erziehungsberechtigte, Kooperationspartner etc.) eingehen.
Klima und Nachhaltigkeit
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Hochwertige Bildung |
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Angebot von Bildungseinrichtungen, die kinder-, behinderten- und geschlechtergerecht sind |
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Zugang zu hochwertiger fachlicher und beruflicher Bildung für alle |
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Freizeitangebote für Jugendliche |
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Verbreitung von Informationen/Schaffung von Bewusstsein für eine nachhaltige Lebensweise (Klimaschutz, Klimaanpassung, Ernährung usw.) |
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Kulturförderung |
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Weniger Ungleichheiten |
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Förderung der Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit |
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Stärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie |
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(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: ja
Eine Fortsetzung des bisherigen, heterogenen Betreuungssystems kommt aufgrund der rechtlichen Vorgaben des NKiTaG nicht in Frage, der Vergleich zu den Kosten des bisherigen Betreuungssystems kann daher kein valider Maßstab im Hinblick auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung sein. Unabhängig davon würde auch der Fortbestand des gegenwärtigen Systems aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, der Ausweitung der Betreuungszeiten und der perspektivisch höheren Kinderzahl gleichermaßen zu Mehrkosten, insbesondere Personalkosten, führen.
Die mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung verbundenen Kosten können zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beziffert werden, da diese maßgeblich vom pädagogischen Konzept der jeweiligen Schule (Angebotsstruktur/-vielfalt), dem jeweils vereinbarten Betreuungsschlüssel, dem Einsatz pädagogischer Mitarbeitenden und der Anzahl an Kindern im Ganztag abhängen wird und diese Parameter bislang nicht vorliegen.
Konkret bezifferbar sind aktuell die Kosten, die durch die Schaffung zusätzlicher Ganztagskoordinatoren entstehen. Diese betragen jährlich 182.499,05 €.
In ihren bislang vorlegten Kalkulationen legen die Schulen nahezu einheitlich, und teilweise in Abkehr ihrer ursprünglichen Planungen, einen Betreuungsschlüssel von 1:13 zugrunde. Vorausgesetzt, alle Kinder der Hansestadt nähmen am Ganztag teil, ergäbe sich daraus ein rechnerischer Zuschussbedarf von rund 6 Millionen Euro (inklusive der Personalkosten). Die Verwaltung hält einen solchen einheitlichen Betreuungsschlüssel von 1:13 bzw. den Einsatz ausschließlich pädagogischer Fachkräfte für nicht erforderlich.
Verständigte man sich exemplarisch auf einen bedarfsunabhängigen Betreuungsschlüssel von 1:18 und erfüllte weitere Personalbedarfe mit pädagogischen Mitarbeitenden anstatt mit pädagogischen Fachkräften, ergäbe sich ein städtischer Zuschussbedarf von rd. 3,5 Millionen €.
Im städtischen Doppelhaushalt 2025/2026 wurden Mittel für die finanzielle Unterstützung der Nachmittagsbetreuungsangebote freier Träger (ÜMI, KINAMI etc.) und Mittel für die finanzielle Unterstützung der aktuell sechs Ganztagsgrundschulen eingestellt. Die Mittelanmeldung erfolgte anhand der in der Vergangenheit vorgelegten Bedarfsanmeldungen der freien Träger und der abgerufenen Mittel der Ganztagsgrundschulen. Sollten die in den Haushalt eingestellten Mittel nicht auskömmlich sein, um einen Mehrbedarf seitens der Hansestadt Lüneburg für die finanzielle Unterstützung der Betreuungslandschaft zu decken, muss die Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2026 überplanmäßig mit einem entsprechenden Deckungsvorschlag erfolgen.
Für die folgenden Haushaltsjahre muss die Verwaltung die erforderlichen Mittel im Rahmen der Haushaltsplanung berücksichtigen. Es ist gegenwärtig davon ausgegangen werden, dass entstehende Mehrkosten zu einer weiteren und zusätzlichen finanziellen Belastung des stark defizitären städtischen Haushaltes führen werden.
Freiwillige Aufgabe
Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert: nein
Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung: ja
Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt: nein
Personelle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan: ja (Ganztagskoordination); Kosten (jährlich für die Ganztagskoordination): 504.037,12 Euro
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sofern ja: |
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Vollzeitäquivalent (VZÄ): |
5,0 |
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Vergütung: |
EG 9a |
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Personalaufwand befristet: |
nein |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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