Beschlussvorlage - BV/12119/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die redaktionellen Änderungen in der 1. Änderung zum Vertrag zur Fehlbetragsfinanzierung von Kindertagesstätten in freier Trägerschaft im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg vom 01.01.2023 sowie im Leistungsverzeichnis unter den Punkten 1.1, 1.2, 1.4.1, 1.4.2, 1.5, 2.1, 2.5, 2.7, 2.8, 2.9, 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.6, 3.8 und unter B. Erlöse, die keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Hansestadt Lüneburg haben, werden rückwirkend ab dem 01.01.2023, 01.01.2024 und 01.01.2025 vorgenommen.

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Sachverhalt

Um der Zielsetzung gerecht werden zu können, eine transparente und planbare Haushaltsführung im Hinblick auf die Betriebskosten der Einrichtungen in freier Trägerschaft zu schaffen, beschloss der Rat in der Ratssitzung am 12.10.2022 (VO/10200/22), dass die Hansestadt Lüneburg mit den Freien Trägern von Kindertagesstätten im Zuständigkeitsbereich der Hansestadt Lüneburg einen einheitlichen Vertrag zur Fehlbetragsfinanzierung abschließt.

Voraussetzung hierfür ist, dass jeder individuell abzuschließende Vertrag mit den einzelnen Freien Trägern im Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg genehmigt werden muss. Dieser Vertrag stellt einheitliche Regeln hinsichtlich der Finanzierungsvoraussetzungen, Art und Umfang der Finanzierung sowie Leistungen beider Vertragsparteien auf und gilt grundsätzlich ab dem 01.01.2023. Das detaillierte Leistungsverzeichnis ist Bestandteil des Fehlfinanzierungsvertrages.

 

Anfang 2024 sind die Freien Träger an die Hansestadt Lüneburg herangetreten und baten im Rahmen des § 9 Nr. 2 des Fehlfinanzierungsvertrages um Nachverhandlung des Fehlfinanzierungsvertrages und dem damit verbundenen Leistungsverzeichnis, da sich die Formulierungen im Vertrag zur Fehlbetragsfinanzierung sowie im Leistungsverzeichnis teilweise missverständlich und lückenhaft darstellen.

 

Am 20.02.2024 fand der erste Nachverhandlungstermin zwischen der Hansestadt Lüneburg und Vertreter:innen der Freien Träger statt. Die Nachverhandlungen wurden in einem letzten Nachverhandlungstermin am 24.03.2025 abgeschlossen.

 

Bereits mit Vorlage VO/11381/24 hat der Rat in seiner Sitzung am 30.10.2024 beschlossen, erste redaktionelle Änderungen umzusetzen und die Vertretungsreserve ab dem 01.09.2024 auf 21% anzuheben.

 

Die im Rahmen der Nachverhandlung ausgearbeiteten Änderungen sind in den Synopsen des Vertrages zur Fehlbetragsfinanzierung von Kindertagesstätten in freier Trägerschaft vom 01.01.2023 sowie der 1. Änderung zum Vertrag zur Fehlbetragsfinanzierung von Kindertagesstätten in freier Trägerschaft vom 01.01.2023 und der vollständigen Leistungsverzeichnisse mit den Änderungen ab 01.01.2023, 01.01.2024 und 01.01.2025 eingearbeitet und kenntlich gemacht. Die oben genannten Synopsen sind dieser Vorlage als Anlagen beigefügt.

 

Zur Arbeitserleichterung für die Freien Träger und für die Verwaltung wurde der Betriebsabrechnungsbogen – der als Anlage zwei Bestandteil des Fehlfinanzierungsvertrages ist – überarbeitet. Des Weiteren wurde von der Verwaltung die Checkliste Betriebskostenabrechnung verschlankt sowie die Hinweise zum Befüllen des Betriebskostenabrechnungsbogens und Beispiele zum Leistungsverzeichnis entwickelt, die den Freien Trägern zur Unterstützung zur Verfügung gestellt werden.

 

Von Seiten der Freien Träger bestehen noch folgende weitere Änderungswünsche:

- Erhöhung der Abrechnungssätze für BufDi`s und FSJler von 700,00€/Monat auf 800,00 €/Monat ab 01.01.2025.

- Änderung der Bezeichnung von Kind auf Platz bei den Punkten 3.1 Spiel- und Beschäftigungsmaterial und 3.6 Sonstige Kosten ab 01.01.2024.

- Anpassung/Erhöhung der Verwaltungskostenumlage, Punkt 3.7 des Leistungsverzeichnisses ab 01.01.2025.

 

Durch diese Erhöhungen würde der Haushalt der Hansestadt Lüneburg mit Mehrkosten in Höhe von circa 5.500,00 € für 2024 und circa 411.500,00 € jährlich für 2025 und 2026 belastet werden. Die entsprechenden Mittel stehen dem Haushalt der Hansestadt Lüneburg in 2025 und 2026 nicht zur Verfügung. Eine Umsetzung wäre hier frühestens zum 01.01.2027 denkbar. Hierfür wird die Verwaltung entsprechende Mittel ab dem Haushalt 2027 anmelden und den politischen Gremien diese Änderungswünsche zu gegebener Zeit zur Entscheidung vorlegen. Eine Rückwirkung dieser drei Änderungswünsche ist dabei nicht angedacht, sondern diese werden dann vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung erst ab 2027 und Folgejahre umgesetzt. 

 

Die Freien Träger wurden in der AG 78 am 22.09.2025 darüber informiert, dass zum jetzigen Zeitpunkt lediglich die redaktionellen Änderungen und Klarstellungen in den Formulierungen, die keine finanzielle Auswirkung haben, den Gremien als Beschlussvorschlag vorgelegt werden. Weiterhin wurden die Freien Träger darüber informiert, dass die Änderungen mit finanziellen Auswirkungen vorbehaltlich der politischen Beschlüsse erst ab dem Haushalt 2027 ff Berücksichtigung finden können.

 

Bei allen Änderungen gemäß dem Beschlussvorschlag handelt es sich lediglich um redaktionelle Änderungen und Klarstellungen der Formulierungen, die keine finanzielle Auswirkung entfalten.

 

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Klima und Nachhaltigkeit

 

Ziel

Unterziel

Bewertung

Hochwertige Bildung

++

+

-

--

 

Angebot von Bildungseinrichtungen, die kinder-, behinderten- und geschlechtergerecht sind

++

 

 

 

Zugang zu hochwertiger fachlicher und beruflicher Bildung für alle

 

+

 

 

Weniger Ungleichheiten

++

+

-

--

 

Förderung der Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit

++

 

 

 

Stärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

++

 

 

 

Nachhaltiges Wirtschaftswachstum

++

+

-

--

 

Schaffung von Arbeitsplätzen

 

+

 

 

 

(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung

 

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Anlagen

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