Beschlussvorlage - BV/12077/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrsberuhigung Graf-Schenk-von-Stauffenberg-Straße i.V.m. Umgestaltung Kreuzungsbereich mit Kurt-Huber-Straße
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Bastian Hagmaier
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Mobilität
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Vorberatung
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17.09.2025
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der vorliegenden Vorplanung die Leistungsphasen 3 bis 6 gemäß § 47 HOAI (Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe) für die Kurt-Huber-Straße sowie die Graf-Schenk-von-Stauffenberg-Str. auszuarbeiten und die zur Umsetzung erforderlichen weiteren Planungsschritte einzuleiten. Wichtig ist die stufenweise Beauftragung. Die Ergebnisse der Entwurfsplanung und der Kostenschätzung sind dem Verwaltungsausschuss zur abschließenden Freigabe vor der baulichen Ausführung im Jahr 2027 vorzulegen.
Sachverhalt
- Historie und Planungsstand
Im Jahr 2021 hat durch das Planungsbüro ARGUS eine Verkehrsuntersuchung im Schulumfeld der IGS Kaltenmoor und der Grundschule Anne-Frank-Schule stattgefunden. Untersucht wurde dabei das Verkehrsgeschehen in der Kurt-Huber-Straße sowie der Graf-Schenk-von-Stauffenberg-Straße, welche sowohl zur Erschließung des Einkaufszentrums als auch zur Erschließung der genannten Bildungs- und Betreuungseinrichtungen dienen. Insbesondere zu den Schulanfangs und -endzeiten wurde das hohe Pkw-Aufkommen in Kombination mit falsch parkenden Autos und gefährlichen Überhol- und Wendevorgängen, sowie fehlende Querungsmöglichkeiten für Schüler:innen auf dem Weg zur IGS und Anne-Frank-Schule als konfliktträchtig identifiziert. Aufgrund der Unübersichtlichkeit kommt es hier immer wieder zu Gefahrensituationen.
Im Rahmen der Städtebauförderung für das Sanierungsgebiet Kaltenmoor ist unter der Maßnahmennummer A2 die Neuordnung Kurt-Huber-Str. und Graf-Schenk-von-Stauffenberg-Str. in der Fortschreibung des Rahmenplans 2022-2027 vorgesehen. Der Umgestaltung der entsprechenden Straßen zur Verkehrsberuhigung im Umfeld der ansässigen Schulen wird im Maßnahmensteckbrief eine hohe Priorität zugewiesen.
Ziele der Umgestaltung sind demnach:
- Neuorganisation des schulbezogenen Hol- und Bringverkehrs
- Erhöhung der Verkehrssicherheit (v.a. für Schulkinder und Radverkehr)
- Verkehrsberuhigung
- Schaffung von sicheren Querungsmöglichkeiten
- Neuorganisation des Parkraumanspruchs
- Aufwertung des Straßenbildes, u.a. durch Neuanlage von Grünflächen
- Kernelemente der Planung
Die vorliegenden Planungen basieren auf den Erkenntnissen der Verkehrsuntersuchung durch das Büro ARGUS (2021). Im Fokus der Planung stehen die Verbesserung der Schulwegesicherheit, die Verkehrsberuhigung sowie eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität.
Die konkret vorgesehenen Maßnahmen (siehe Planunterlagen) umfassen:
- Aufpflasterung des gesamten Einmündungsbereichs Kurt-Huber-Straße / Graf-Schenk-von-Stauffenberg-Str. auf der Länge des Rossmann-Gebäudes, um hier eine Aufmerksamkeitsfläche zu schaffen. Verbreiterung der westlichen Gehwegfläche auf 3,50 m Breite. Dadurch auch Entschärfung der Engstelle an der südöstlichen Gebäudeecke. Rotgepflasterte Fahrbahnfläche im Bereich der Einmündung (Fahrbahnbreite an nördlicher Zufahrt 5 m, südliche Zufahrt 5,5 m). An dieser Aufpflasterung bleibt Begegnungsverkehr weiterhin möglich, um der Erschließungsfunktion für den Zielverkehr zum Nahversorgungszentrum gerecht zu werden.
- Aufpflasterungen/“Kleeblätter“ in der Graf-Schenk-von-Stauffenberg-Straße an den Einmündungen Erwin-von-Witzleben-Straße und Ludwig-Beck-Straße
- Einbahnstraßenregelung mit Fahrtrichtung Westen in der Graf-Schenk-von-Stauffenberg-Straße (Radverkehr frei in Gegenrichtung), um gefährliche Wendemanöver zu vermeiden und Parkverkehre klarer zu ordnen. Durch den Einrichtungsverkehr wird eine Fahrbahnverschwenkung mit Einengung auf 4,5 m im Bereich der sog. „Kleeblätter“ möglich, um die Geradlinigkeit der Straße zu unterbrechen und die Kfz-Geschwindigkeit effektiv zu senken.
- Im Zuge der Einbahnstraßenregelung wird das Parken am Straßenrand auf der Nordseite der Graf-Schenk-von-Stauffenberg-Str. neu geordnet, was der Übersichtlichkeit und Minimierung der Dooring-Gefahr dient.
- 12 Baumneupflanzungen auf der Nordseite sowie Begrünung in den Aufpflasterungsbereichen dienen der Entsiegelung von Flächen und Erhöhung der Aufenthaltsqualität.
- Erhalt und bauliche Sicherung der bestehenden Fußgängerüberwege (FGÜ).
- Verbreiterung des Zugangs zur IGS von der Kurt-Huber-Str. auf 4 m Breite (aktuell 2 m breit) und Ergänzung um Fahrradabstellmöglichkeiten.
- Aufpflasterung der nördlichen Querung der Kurt-Huber-Straße zwischen Fußgängerzone und Schulen/Kitas auf 4 m Breite (Anmerkung wurde in der Planung am 01.09.2025 bereits ergänzt, siehe Anlage)
- Schaffung einer Gehwegüberfahrt Kurt-Huber-Straße an der Einmündung zur Carl-Friedrich-Goerdeler Straße, um die Aufmerksamkeit für den querenden Rad- und Fußverkehr zu erhöhen und dessen Vorrang zu verdeutlichen. Gleichzeitig soll die Abbiegegeschwindigkeit für Kfz reduziert werden, sodass insgesamt der Unfallschwerpunkt entschärft wird. (Anmerkung wurde in der Planung am 01.09.2025 bereits ergänzt, siehe Anlage)
Die Lösung mit einer Einbahnstraßenregelung in der Graf-Schenk-von-Stauffenberg-Straße gewährleistet die Sicherheit und Attraktivität für den schulbezogenen Verkehr im ganzen Untersuchungsbereich. Die Maßnahme trägt somit auch zur Erreichung der im NUMP-Steckbrief S5 „Sichere Schulumfelder“ genannten Ziele bei. Sie wird den Querungsbedarfen des Fußverkehrs gerecht und ist leicht verständlich. Auch kann mit dieser Variante eine klare Ordnung der Parkraumsituation auf der Schulseite realisiert werden und das Straßenbild durch Anpflanzung von Bäumen aufgewertet werden.
Durch Aufpflasterungen in den Einmündungsbereichen und die damit einhergehende Einengung der Fahrbahn wird ein geradliniges schnelles Durchfahren der Straße verhindert und die Kfz-Geschwindigkeit reduziert. Durch vorgezogene Seitenräume im Knotenpunktbereich entstehen deutlich breitere Gehwegflächen, wobei gleichzeitig die Querungsdistanzen verkürzt werden. Zudem werden verträglichere Abbiegegeschwindigkeiten erzielt und die Sichtbeziehungen verbessert, das Falschparken im Kreuzungsbereich Kurt-Huber-Str./Graf-Schenk-von-Stauffenberg-Str. wird durch Pflanzgefäße physisch verhindert.
Ein Abstand von max. 100 bis 150 Metern zwischen den verkehrsberuhigenden Maßnahmen (Sichtweite) veranlasst Autofahrer:innen dazu, nach dem Passieren eines verkehrsberuhigenden Elements nicht wieder zu beschleunigen, sondern eine niedrige Geschwindigkeit beizubehalten (Quelle: RaSt06, S. 181). Im Untersuchungsgebiet sind diese Voraussetzungen mit einem Abstand von max. 100 m zwischen den Aufpflasterungen gegeben.
- Beitrag der Maßnahme zur Erfüllung der Ziele des Radentscheids
Mit der vorgelegten Planung wird die Sicherheit an der Einmündung Kurt-Huber-Straße/Carl-Friedrich-Goerdeler-Straße (Unfallschwerpunkt) sowie an den weiteren Kreuzungsbereichen der Graf-Schenk-von-Stauffenberg-Straße für den Radverkehr verbessert.
- Rückmeldung aus dem Arbeitskreis Verkehr
Die Planung wurde am 28.08.2025 im Arbeitskreis Verkehr vorgestellt. Insgesamt wurde die vorgestellte Maßnahme von den beteiligten Organisationen – Polizeiinspektion, VCD, ADFC, FUSS e.V. sowie Behindertenbeirat – positiv aufgenommen.
Es wurde angeregt, den bereits vorgesehenen FGÜ zur Carl-Friedrich-Goerdeler-Straße mit einer zusätzlichen Aufpflasterung zu versehen, um die Sichtbarkeit und die verkehrsberuhigende Wirkung weiter zu erhöhen. Die Polizei sprach sich ebenfalls für diese Maßnahme aus, da sie zur Entschärfung des Unfallschwerpunktes beitragen könne. Eine Kennzeichnung durch Querungshilfen oder taktile Elemente wie vom FUSS e.V. angeregt, wurde von der Verwaltung zugesichert.
Der VCD lobte die Planung als insgesamt gelungen mit einem sehr guten Verhältnis von Kosten zu verkehrlicher Wirkung. Besonders hervorgehoben wurde der zweite geplante Fußgängerüberweg im nördlichen Bereich, der aufgrund der Wegeverbindungen zwischen Schule und Nahversorgungszentrum als sinnvoll und notwendig erachtet wird. Zusätzlich wurde vorgeschlagen, im Bereich des Nahversorgers ergänzende Fahrradbügel vorzusehen.
- Vorstellung der Maßnahme im Begleitausschuss Soziale Stadt /Sozialer Zusammenhalt
Die Planungen zur Verkehrsberuhigung der Graf-Schenk-von-Stauffenberg-Straße und der Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Kurt-Huber-Straße werden in der Sitzung des Begleitausschusses Soziale Stadt / Sozialer Zusammenhalt am 06.11.2025 vorgestellt.
- Finanzierung und Umsetzung
Für die Maßnahme stehen im Rahmen des Sanierungsgebiets Kaltenmoor, Förderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“, Mittel in Höhe von 450.000 € zur Verfügung (Investnr. 511-001). Die Förderquote beträgt 90 %. Der Kostenrahmen bleibt mit der vorliegenden Planungsvariante auf Basis der Kostenschätzung eingehalten. Die Planungskosten in Höhe von ca. 40.000 € werden im HH-Jahr 2026 durch die HH-Reste aus 2025 beglichen. Die Umsetzung in 2027 wird aus geplanten Mitteln finanziert.
- Weiteres Vorgehen
Nach Beschlussfassung wird auf Basis der Vorplanung die Entwurfsplanung ausgearbeitet. Anschließend folgen die Leistungsverzeichnisse und Ausschreibungen. Ziel ist eine bauliche Umsetzung ab Q1 2027 im Rahmen der Laufzeit des Rahmenplans.
Klima und Nachhaltigkeit
Ziel |
Unterziel |
Bewertung |
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Klimaanpassung |
++ |
+ |
- |
-- |
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Förderung des Stadtgrüns (z.B. Dach-/Fassadenbegrünung; Schutz von Baumstandorten, Neuanpflanzungen) |
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✓ |
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Erhaltung der Kaltluftschneisen/Förderung eines gesunden Stadtklimas |
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✓ |
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Förderung des Hitzeschutzes |
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✓ |
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Verringerung der Auswirkungen von Starkregenereignissen (z.B. Verringerung der Bodenversiegelung) |
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✓ |
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Umwelt- und Naturschutz |
++ |
+ |
- |
-- |
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Verringerung der Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung; Reduzierung der Lärmbelastung |
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✓ |
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Erhaltung und Förderung der Biodiversität (Artenvielfalt, Vielfalt der Ökosysteme) |
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✓ |
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Mobilität |
++ |
+ |
- |
-- |
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Sichere Mobilität |
✓ |
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Bezahlbare Mobilität |
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✓ |
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Barrierefreie Mobilität |
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✓ |
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Stadt der kurzen Wege |
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✓ |
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Klimagerechte Verkehrsmittelwahl |
✓ |
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Gesundheit und Wohlergehen |
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Verringerung der Zahl von Todesfällen und Erkrankungen aufgrund von Verkehrsunfällen |
✓ |
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(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: ja, vorbehaltlich der Umsetzung der Maßnahme
Pflichtaufgabe mit Gestaltungsspielraum
Ausgaben / Einnahmen:
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Aktuelles HH-Jahr |
HH-Jahr + 1 |
HH-Jahr + 2 |
HH-Jahr + 3 |
HH-Jahr + 4 |
Zur Umsetzung der Maßnahme
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Investive Auszahlungen |
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40.000 € |
410.000 € |
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Aufwendungen im Ergebnishaushalt |
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Folgekosten |
Sachaufwand im Ergebnishaushalt (ohne Abschreibungen) |
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Personalaufwand im Ergebnishaushalt |
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Einzahlungen / Erträge |
Investiv |
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36.000 € |
369.000 € |
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Ergebnishaushalt |
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Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert: ja
sofern ja: |
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Haushaltsjahr: |
2026 und 2027 |
Mittelherkunft: |
laufender Ansatz und Haushaltsreste |
Investitionsnummer: |
511-001 |
Teilhaushalt: |
- |
Produkt: |
- |
sofern nein: |
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Bereitstellung außer-/überplanmäßig |
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- in Höhe von |
- |
- Deckung erfolgt aus |
- |
Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung: ja
Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt: ja
Bezeichnung der Drittmittel: |
Städtebauförderungsmittel |
Antragstellung bereits erfolgt: |
ja |
Antrag bereits bewilligt: |
ja |
Höhe beantragter/bewilligter Drittmittel: |
405.000 € |
Förderzeitraum: |
1999-2027 |
Personelle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan: nein
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
|
(wie Dokument)
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2,4 MB
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