Beschlussvorlage - BV/12009/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Hansestadt Lüneburg schließt mit dem Landkreis Lüneburg die beigefügte Zweckvereinbarung über die Übertragung der Aufgaben „Vermittlung, Beratung und Überprüfung von Tagespflegepersonen, Erteilung der Pflegeerlaubnisse, Koordination der Vertretungsstützpunkte in der Kindertagespflege, Bedarfsplanung und bedarfsgerechte Fortentwicklung der Angebote in der Kindertagespflege, Beratung von Erziehungsberechtigten, Fachberatung der Kindertagespflegepersonen, weitere Qualifizierung / Fortbildung“ an die Hansestadt Lüneburg sowie die Durchführung der Aufgaben des Familienbüros durch die Hansestadt Lüneburg mit Wirkung vom 01.01.2026.

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Sachverhalt

Die Vereinbarung mit dem Ev.-luth. Kindertagesstättenverband für die Übernahme der Aufgaben der Fachberatung, Qualifizierung und Fortbildung wurde durch Hansestadt und Landkreis Lüneburg Ende 2024 fristgerecht gekündigt. Die Kündigung tritt zum 01.01.2026 in Kraft. Diese Aufgaben werden zukünftig im Familienbüro der Region Lüneburg wahrgenommen. Dies hat eine Anpassung der bestehenden Zweckvereinbarung vom 01.07.2023 zur Folge.

 

Die Zweckvereinbarung sieht auch weitere strukturelle Veränderungen in der Ausgestaltung der Aufgabenfelder des Familienbüros vor, die teilweise eine Neugewichtung der jeweiligen Tätigkeitsanteile für Hansestadt und Landkreis Lüneburg zur Folge haben und bei der künftigen Verrechnung und Erstattung der Sach- und Personalkosten berücksichtigt werden.

 

Sie berücksichtigt weiterhin die bereits erfolgte organisatorische Einbindung der Wirtschaftlichen Jugendhilfe Kindertagespflege der Hansestadt Lüneburg zum 01.10.2024 mit einem Umfang von 2 VZÄ.  Dies stellt keine tatsächliche Stellenmehrung gegenüber der alten Vereinbarung dar, da die Stellen zuvor im selben Umfang und mit demselben Aufgabenfeld zur HLG-Organisationseinheit Kindertagesstätten Verwaltung und Controlling gehört hatten.

 

Die neue Zweckvereinbarung sieht nach Implementierung des Aufgabenfelds Fachberatung Kindertagespflege folgende Verteilung der Tätigkeitsanteile für Hansestadt und Landkreis vor:

 

 

Stellenanteile gesamt nach neuer Zweckvereinbarung

VZÄ gesamt:

11,0

 

davon HLG

6,8

Anteil: 62%

davon LK

4,2

Anteil: 38%

 

 

 

Zu Qualifizierung und Fortbildung:

Kostenvoranschläge der VHS Region Lüneburg zu Durchführung der Grundqualifizierung nach QHB im Umfang von 300 UE und künftigen Fortbildungsangeboten für Kindertagespflegepersonen im Jahr 2026 liegen vor. Sie sind in der unten folgenden Kostenübersichts-Tabelle den vergleichbaren Kalkulationen und Kosten des bisherigen Trägers für 2024/2025 gegenübergestellt. Dabei ist eine geringfügige Teuerung eingeplant, die sich durch steigende Durchschnitts-Honorare der Referent:innen ergibt.

Die tatsächlichen Durchführungskosten hängen generell erheblich von den jeweiligen Referent:innen-Honoraren ab und können sowohl nach unten als auch nach oben von den Kalkulationen abweichen. Die Gegenfinanzierung des Landes der Qualifizierung beträgt gemäß NKiTaG maximal 90% der Durchführungskosten, die der Fortbildungsangebote bis zu 50% der Durchführungskosten.


Die Fortbildungen werden aus fachlichen Gründen künftig nur teils von der VHS Region Lüneburg, teils aber auch von der Fachberatung im Familienbüro geplant und durchgeführt. Das Familienbüro plant und organisiert zusätzlich die jährliche Fachtagung Kindertagespflege.
 

Insgesamt werden die Gesamt-Durchführungskosten für Qualifizierung und Fortbildung insbesondere unter Berücksichtigung der fortlaufenden Gegenfinanzierung über das Land annähernd gleich bleiben.
 

 

 

Unter Berücksichtigung der Tarifanpassungen im TVöD und anstehender Neubewertungen der im Aufgabenzuschnitt veränderten Stellen haben die Neuverortung der gesetzlichen Aufgaben Fachberatung, Qualifizierung und Fortbildung Kindertagespflege sowie die erforderlichen Neustrukturierungen insgesamt folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Vergleich:

a) hypothetische Kosten 2026 nach alter Zweckvereinbarung (alte ZV)
mit externer Fachberatung und 10,5 VZÄ

und

b) prognostizerte Kosten 2026 nach neuer Zweckvereinbarung (neue ZV)
mit implementierter Fachberatung und 11,0 VZÄ
 

 

a) alte ZV

b) neue ZV

Mehr-/Minderkosten

Personalkosten

809.000,00 €

870.000,00 €

61.000,00 €

davon HLG

509.000,00 €

530.000,00 €

21.000,00 €

davon LK

300.000,00 €

340.000,00 €

40.000,00 €

Sachkosten

63.000,00 €

66.000,00 €

3.000,00 €

davon HLG

39.480,00 €

40.800,00 €

1.320,00 €

davon LK

23.520,00 €

25.200,00 €

1.680,00 €

Qualifizierungskosten
(Kalkulation der Träger

für 10 TN)

30.000,00 €

32.500,00 €

2.500,00 €

davon HLG

15.000,00 €

10.833,33 €

-4.166,67 €

davon LK

15.000,00 €

21.666,67 €

6.666,67 €

Fortbildungskosten

(Kalkulation der Träger)

22.000,00 €

23.500,00 €

1.500,00 €

davon HLG

11.000,00 €

7.833,33 €

-3.166,67 €

davon LK

11.000,00 €

15.666,67 €

4.666,67 €

Kosten
externe Fachberatung

205.000,00 €

0,00 €

-205.000,00 €

davon HLG

102.500,00 €

0,00 €

-102.500,00 €

davon LK

102.500,00 €

0,00 €

-102.500,00 €

GESAMTKOSTEN

1.129.000,00 €

992.000,00 €

-137.000,00 €

davon HLG

676.980,00 €

589.466,67 €

-87.513,33 €

davon LK

452.020,00 €

402.533,33 €

-49.486,67 €


 

Beim Ev.-luth. Kindertagesstättenverband sind zudem (insbesondere in der Coronazeit) Rücklagen in Höhe von 54.164,08€ (Stand 31.12.2024) entstanden, die nach Schlussabrechnung an Hansestadt und Landkreis zurückfließen.
 

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Klima und Nachhaltigkeit

Klima und Nachhaltigkeit

 

Ziel

Unterziel

Bewertung

Hochwertige Bildung

++

+

-

--

 

Angebot von Bildungseinrichtungen, die kinder-, behinderten- und geschlechtergerecht sind

 

x

 

 

Weniger Ungleichheiten

++

+

-

--

 

Förderung der Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit

 

x

 

 

Stärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

 

x

 

 

 

(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen:   ja

 

Pflichtaufgabe

 

Ausgaben / Einnahmen:

 

 

 

Aktuelles HH-Jahr

HH-Jahr + 1

HH-Jahr + 2

HH-Jahr + 3

HH-Jahr + 4

Zur Umsetzung der Maßnahme

 

Investive Auszahlungen

 

 

 

 

 

Aufwendungen

im

Ergebnishaushalt

 

-109.833€

-109.833€

-109.833€

-109.833€

Folgekosten

Sachaufwand im Ergebnishaushalt (ohne Abschreibungen)

 

1.320€

1.320€

1.320€

1.320€

Personalaufwand im Ergebnishaushalt

 

21.000€

21.000€

21.000€

21.000€

 

 

Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert:  ja

 

sofern ja:

Haushaltsjahr:

2026

Mittelherkunft:

 

laufender Ansatz

Investitionsnummer:

 

Teilhaushalt:

Tagespflege / 57810

Produkt:

361201 / 36120102

 

Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung:  nein

 

Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt:  ja

 

Bezeichnung der Drittmittel:

Fördermittel des Landes nach §35 NKiTaG für pädagogische Beratung und Begleitung der Kindertagespflegepersonen

Antragstellung bereits erfolgt:

nein (erfolgt rückwirkend)

Antrag bereits bewilligt:

nein (aber fortlaufende Zahlungen aus Basis des Vorjahresantrags)

Höhe beantragter/bewilligter Drittmittel:

Maximal 50% der Ausgaben, die beim örtlichen Träger entstehen

Förderzeitraum:

Jeweils laufendes Kita-Jahr, aktuell 01.08.2025 bis 31.07.2026

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:  ja / nein

 

sofern ja:

Vollzeitäquivalent (VZÄ):

1,25 (KEINE neuen Stellen, nur UMWIDMUNG bestehender Stellen)

Vergütung:

S15/S17 (Bewertung erfolgt noch)

Personalaufwand befristet:

nein

 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen

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