Beschlussvorlage - BV/12009/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung der Kindertagespflege – Anpassung der Zweckvereinbarung zur Aufgabenübertragung an das Familienbüro der Region Lüneburg nach Kündigung der Vereinbarung mit dem Ev.-luth. Kindertagesstättenverband zu Beratung, Qualifizierung und Fortbildung von Kindertagespflegepersonen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Beschlussorgan:
- RAT
- Bearbeitung:
- Thomas Michel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Geplant
|
|
Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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11.09.2025
| |||
●
Bereit
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Geplant
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Die Hansestadt Lüneburg schließt mit dem Landkreis Lüneburg die beigefügte Zweckvereinbarung über die Übertragung der Aufgaben „Vermittlung, Beratung und Überprüfung von Tagespflegepersonen, Erteilung der Pflegeerlaubnisse, Koordination der Vertretungsstützpunkte in der Kindertagespflege, Bedarfsplanung und bedarfsgerechte Fortentwicklung der Angebote in der Kindertagespflege, Beratung von Erziehungsberechtigten, Fachberatung der Kindertagespflegepersonen, weitere Qualifizierung / Fortbildung“ an die Hansestadt Lüneburg sowie die Durchführung der Aufgaben des Familienbüros durch die Hansestadt Lüneburg mit Wirkung vom 01.01.2026.
Sachverhalt
Die Vereinbarung mit dem Ev.-luth. Kindertagesstättenverband für die Übernahme der Aufgaben der Fachberatung, Qualifizierung und Fortbildung wurde durch Hansestadt und Landkreis Lüneburg Ende 2024 fristgerecht gekündigt. Die Kündigung tritt zum 01.01.2026 in Kraft. Diese Aufgaben werden zukünftig im Familienbüro der Region Lüneburg wahrgenommen. Dies hat eine Anpassung der bestehenden Zweckvereinbarung vom 01.07.2023 zur Folge.
Die Zweckvereinbarung sieht auch weitere strukturelle Veränderungen in der Ausgestaltung der Aufgabenfelder des Familienbüros vor, die teilweise eine Neugewichtung der jeweiligen Tätigkeitsanteile für Hansestadt und Landkreis Lüneburg zur Folge haben und bei der künftigen Verrechnung und Erstattung der Sach- und Personalkosten berücksichtigt werden.
Sie berücksichtigt weiterhin die bereits erfolgte organisatorische Einbindung der Wirtschaftlichen Jugendhilfe Kindertagespflege der Hansestadt Lüneburg zum 01.10.2024 mit einem Umfang von 2 VZÄ. Dies stellt keine tatsächliche Stellenmehrung gegenüber der alten Vereinbarung dar, da die Stellen zuvor im selben Umfang und mit demselben Aufgabenfeld zur HLG-Organisationseinheit Kindertagesstätten Verwaltung und Controlling gehört hatten.
Die neue Zweckvereinbarung sieht nach Implementierung des Aufgabenfelds Fachberatung Kindertagespflege folgende Verteilung der Tätigkeitsanteile für Hansestadt und Landkreis vor:
Stellenanteile gesamt nach neuer Zweckvereinbarung |
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VZÄ gesamt: |
11,0 |
|
davon HLG |
6,8 |
Anteil: 62% |
davon LK |
4,2 |
Anteil: 38% |
Zu Qualifizierung und Fortbildung:
Kostenvoranschläge der VHS Region Lüneburg zu Durchführung der Grundqualifizierung nach QHB im Umfang von 300 UE und künftigen Fortbildungsangeboten für Kindertagespflegepersonen im Jahr 2026 liegen vor. Sie sind in der unten folgenden Kostenübersichts-Tabelle den vergleichbaren Kalkulationen und Kosten des bisherigen Trägers für 2024/2025 gegenübergestellt. Dabei ist eine geringfügige Teuerung eingeplant, die sich durch steigende Durchschnitts-Honorare der Referent:innen ergibt.
Die tatsächlichen Durchführungskosten hängen generell erheblich von den jeweiligen Referent:innen-Honoraren ab und können sowohl nach unten als auch nach oben von den Kalkulationen abweichen. Die Gegenfinanzierung des Landes der Qualifizierung beträgt gemäß NKiTaG maximal 90% der Durchführungskosten, die der Fortbildungsangebote bis zu 50% der Durchführungskosten.
Die Fortbildungen werden aus fachlichen Gründen künftig nur teils von der VHS Region Lüneburg, teils aber auch von der Fachberatung im Familienbüro geplant und durchgeführt. Das Familienbüro plant und organisiert zusätzlich die jährliche Fachtagung Kindertagespflege.
Insgesamt werden die Gesamt-Durchführungskosten für Qualifizierung und Fortbildung insbesondere unter Berücksichtigung der fortlaufenden Gegenfinanzierung über das Land annähernd gleich bleiben.
Unter Berücksichtigung der Tarifanpassungen im TVöD und anstehender Neubewertungen der im Aufgabenzuschnitt veränderten Stellen haben die Neuverortung der gesetzlichen Aufgaben Fachberatung, Qualifizierung und Fortbildung Kindertagespflege sowie die erforderlichen Neustrukturierungen insgesamt folgende finanzielle Auswirkungen:
Vergleich: |
|||
|
a) alte ZV |
b) neue ZV |
Mehr-/Minderkosten |
Personalkosten |
809.000,00 € |
870.000,00 € |
61.000,00 € |
davon HLG |
509.000,00 € |
530.000,00 € |
21.000,00 € |
davon LK |
300.000,00 € |
340.000,00 € |
40.000,00 € |
Sachkosten |
63.000,00 € |
66.000,00 € |
3.000,00 € |
davon HLG |
39.480,00 € |
40.800,00 € |
1.320,00 € |
davon LK |
23.520,00 € |
25.200,00 € |
1.680,00 € |
Qualifizierungskosten für 10 TN) |
30.000,00 € |
32.500,00 € |
2.500,00 € |
davon HLG |
15.000,00 € |
10.833,33 € |
-4.166,67 € |
davon LK |
15.000,00 € |
21.666,67 € |
6.666,67 € |
Fortbildungskosten (Kalkulation der Träger) |
22.000,00 € |
23.500,00 € |
1.500,00 € |
davon HLG |
11.000,00 € |
7.833,33 € |
-3.166,67 € |
davon LK |
11.000,00 € |
15.666,67 € |
4.666,67 € |
Kosten |
205.000,00 € |
0,00 € |
-205.000,00 € |
davon HLG |
102.500,00 € |
0,00 € |
-102.500,00 € |
davon LK |
102.500,00 € |
0,00 € |
-102.500,00 € |
GESAMTKOSTEN |
1.129.000,00 € |
992.000,00 € |
-137.000,00 € |
davon HLG |
676.980,00 € |
589.466,67 € |
-87.513,33 € |
davon LK |
452.020,00 € |
402.533,33 € |
-49.486,67 € |
Beim Ev.-luth. Kindertagesstättenverband sind zudem (insbesondere in der Coronazeit) Rücklagen in Höhe von 54.164,08€ (Stand 31.12.2024) entstanden, die nach Schlussabrechnung an Hansestadt und Landkreis zurückfließen.
Klima und Nachhaltigkeit
Klima und Nachhaltigkeit
Ziel |
Unterziel |
Bewertung |
|||
Hochwertige Bildung |
++ |
+ |
- |
-- |
|
|
Angebot von Bildungseinrichtungen, die kinder-, behinderten- und geschlechtergerecht sind |
|
x |
|
|
Weniger Ungleichheiten |
++ |
+ |
- |
-- |
|
|
Förderung der Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit |
|
x |
|
|
Stärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie |
|
x |
|
|
(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: ja
Pflichtaufgabe
Ausgaben / Einnahmen:
|
|
Aktuelles HH-Jahr |
HH-Jahr + 1 |
HH-Jahr + 2 |
HH-Jahr + 3 |
HH-Jahr + 4 |
Zur Umsetzung der Maßnahme
|
Investive Auszahlungen |
|
|
|
|
|
Aufwendungen im Ergebnishaushalt |
|
-109.833€ |
-109.833€ |
-109.833€ |
-109.833€ |
|
Folgekosten |
Sachaufwand im Ergebnishaushalt (ohne Abschreibungen) |
|
1.320€ |
1.320€ |
1.320€ |
1.320€ |
Personalaufwand im Ergebnishaushalt |
|
21.000€ |
21.000€ |
21.000€ |
21.000€ |
Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert: ja
sofern ja: |
|
Haushaltsjahr: |
2026 |
Mittelherkunft: |
laufender Ansatz |
Investitionsnummer: |
|
Teilhaushalt: |
Tagespflege / 57810 |
Produkt: |
361201 / 36120102 |
Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung: nein
Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt: ja
Bezeichnung der Drittmittel: |
Fördermittel des Landes nach §35 NKiTaG für pädagogische Beratung und Begleitung der Kindertagespflegepersonen |
Antragstellung bereits erfolgt: |
nein (erfolgt rückwirkend) |
Antrag bereits bewilligt: |
nein (aber fortlaufende Zahlungen aus Basis des Vorjahresantrags) |
Höhe beantragter/bewilligter Drittmittel: |
Maximal 50% der Ausgaben, die beim örtlichen Träger entstehen |
Förderzeitraum: |
Jeweils laufendes Kita-Jahr, aktuell 01.08.2025 bis 31.07.2026 |
Personelle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan: ja / nein
sofern ja: |
|
Vollzeitäquivalent (VZÄ): |
1,25 (KEINE neuen Stellen, nur UMWIDMUNG bestehender Stellen) |
Vergütung: |
S15/S17 (Bewertung erfolgt noch) |
Personalaufwand befristet: |
nein |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
592,8 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
|
