Beschlussvorlage - BV/11977/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Hansestadt stimmt dem Letter of Intent zum Neubau eines Frauenschutzzentrums im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg zu. Die Verwaltung wird beauftragt die rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen zu prüfen und eine entsprechende vertragliche Grundlage zu erarbeiten.

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Sachverhalt

Die Hansestadt verfolgt seit mehreren Jahren das Ziel ein Frauenschutzzentrum in Lüneburg zu errichten. Frauen vor Gewalt zu schützen und Hilfen für die Opfer von Misshandlungen bereitzustellen, ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die sich aus dem im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und dem garantiertem Recht auf körperliche Unversehrtheit ergibt. Das angestrebte Frauenschutzzentrum soll diesen Schutz für die betroffenen Frauen und ihren Kindern dauerhaft gewährleisten. 

Bislang konnte das Projekt nicht umgesetzt werden, da die Finanzierung des Neubaus nicht vollständig sichergestellt war.

 

Der Haushaltsplan 2025 und 2026 sieht einen Investitionszuschuss von 1,5 Mio.€ vor. Zusätzlich beabsichtigt die Hansestadt ein Grundstück für die Herrichtung eines Neubaus zur Verfügung zu stellen. Für einen Neubau kommen die städtischen Grundstücke im Wilhelm-Hänel-Weg oder in der Dorette-von-Stern-Str. in Frage.

Die Festlegung auf eines der zur Verfügung stehenden Grundstücke erfolgt nach noch ausstehenden Beratungen in den zuständigen Fachausschüssen in einer separaten Vorlage. Das nicht genutzte Grundstück wird voraussichtlich der Veräußerung zugeführt.

 

Zusätzlich zu den Mitteln der Hansestadt hat auch der Landkreis einen Investitionszuschuss von 1,0 Mio.€ in den Haushalt eingestellt und unterstreicht damit ebenso das hohe Interesse an einem Frauenschutzzentrum im Lüneburger Raum.

 

Trotz den Investitionszuschüssen der Hansestadt und des Landkreises in Höhe von insgesamt 2,5 Mio.€ gibt es eine Finanzierungslücke von derzeit rd. 3,6 Mio.€. Die Kostenschätzung des Neubaus aus 2023 am Standort Wilhelm-Hänel-Weg beläuft sich auf insgesamt 6,1 Mio.€. In Anbetracht der vergangenen Jahre ist von einer Erhöhung der Kosten für den Neubau auszugehen.

Der Finanzierungslücke entsprechend bedarf es zur Realisierung des Neubaus jemanden Dritten. Nach konstruktiven und intensiven Gesprächen konnte für das Projekt die Marianne Bock-Gedächtnis Stiftung gewonnen werden. Die Stiftung würde die prognostizierte Finanzierungslücke decken und den Neubau mit Hilfe der Investitionszuschüsse errichten.

Ebenso erklärt sich der Verein Frauen helfen Frauen e.V. bereit, das neue Frauenschutzzentrum zu betreiben. Sowohl die Stiftung als auch der Verein stellen zwei starke, verlässliche und engagierte Partner für den Schutz von Frauen dar. Die Hansestadt unterhält bereits in Zusammenarbeit mit dem Verein und der Stiftung das aktuelle Frauenhaus.

 

 

Damit die Planung zwischen Stiftung, Verein, Landkreis und Hansestadt voranschreiten kann, haben sich alle Parteien darauf vereinbart einen Letter of Intent zu zeichnen, um damit das gemeinsame Interesse und Ziel zu festigen.

 

Der Letter of Intent beinhaltet insbesondere folgende Kernpunkte:

 Neubau eines Frauenschutzzentrums,

 Bereitstellung eines geeigneten Grundstücks durch die Hansestadt,

 Investitionszuschüsse durch Landkreis und Hansestadt,

 Betrieb des Frauenschutzzentrums durch den Verein Frauen helfen Frauen e.V.

 

Nach Abschluss des Letter of Intent sind durch die Parteien die rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen zu prüfen und eine entsprechende vertragliche Grundlage zu erarbeiten und abschließend durch den Rat der Hansestadt zu beschließen.

 

Im Rahmen der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes in Niedersachsen ist bisher ungeklärt, ob das Land selbst, der Landkreis oder die Hansestadt grundsätzlich für die Bereitstellung und Unterhaltung eines Frauenschutzzentrums zuständig ist bzw. wie u.a. eine finanzielle Beteiligung des Landes am konkreten Investitionsprojekt bzw. der späteren Betreibung konkret aussehen könnte. Diese Fragestellungen werden proaktiv im Rahmen der Projektumsetzung an das Land herangetragen und geklärt.

 

Der Letter of Intent wurde vorab mit der Stiftung, dem Verein und dem Landkreis entsprechend abgestimmt.

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Klima und Nachhaltigkeit

 

Ziel

Unterziel

Bewertung

Gesundheit und Wohlergehen

++

+

-

--

 

Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten

 

+

 

 

Gesundheitsförderung und Prävention

++

 

 

 

Weniger Ungleichheiten

++

+

-

--

 

Förderung der Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit

 

+

 

 

Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Mädchen

++

 

 

 

 

(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:  ja

 

Freiwillige Aufgabe

 

 

Ausgaben / Einnahmen:

 

 

 

Aktuelles HH-Jahr

HH-Jahr + 1

HH-Jahr + 2

HH-Jahr + 3

HH-Jahr + 4

Zur Umsetzung der Maßnahme

 

Investive Auszahlungen

300.000

1.200.000

 

 

 

Aufwendungen

im

Ergebnishaushalt

 

 

 

 

 

Folgekosten

Sachaufwand im Ergebnishaushalt (ohne Abschreibungen)

 

 

 

 

 

Personalaufwand im Ergebnishaushalt

 

 

 

 

 

Einzahlungen / Erträge

Investiv

 

 

 

 

 

Ergebnishaushalt

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert:  ja

 

sofern ja:

Haushaltsjahr:

2025 ff. Investitionszuschuss

Mittelherkunft:

laufender Ansatz

Investitionsnummer:

315-024 Zuschuss Frauenschutzzentrum

Teilhaushalt:

Verwaltungsvorstand, Stabsstellen etc.

Produkt:

315602 Andere soziale Einrichtungen

 

Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung:  ja / nein

 

Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt:  bisher nein,

Prüfung von Drittmitteln erfolgt gem. LOI

 

Personelle Auswirkungen:

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:  nein

 

 

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Anlagen

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