Antrag - AT/11998/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag "Pflegewohngemeinschaft" (Antrags der SPD-Fraktion vom 30.07.2025, eingegangen am 30.07.2025)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Bearbeitung:
- Andrea Kamionka
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt
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Vorberatung
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14.08.2025
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18.11.2025
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
- Im Rahmen des geplanten Neubaus von zwei Mehrfamilienhäusern im Baugebiet Wienebüttel – initiiert durch die Stiftungen der Hansestadt Lüneburg – jeweils im Erdgeschoss die bauliche Umsetzung von Pflegewohnungen für ambulant betreute Pflegewohngemeinschaften zu planen und sicherzustellen. In anderen Städten, wie z. B. Braunschweig, bestünden bereits erfolgreiche Praxisbeispiele, an denen sich orientiert werden könne.
- Die bauliche und pflegefachliche Konzeption dieser Pflege-WGs in enger Abstimmung mit dem Sozialausschuss sowie den dort vertretenen Expertinnen und Experten zu entwickeln.
- Zur fachlichen Vorbereitung der konkreten Planungen im Sozialausschuss eine Anhörung von Best-Practice-Modellen aus anderen Städten (z. B. Braunschweig, Hannover, Oldenburg) durchzuführen.
- Parallel dazu ein Ausschreibungsverfahren zur Gewinnung eines externen regionalen Betreibers bzw. einer Betreiberin einzuleiten, um frühzeitig die organisatorischen Rahmenbedingungen der Pflegewohngemeinschaften zu sichern.
Sachverhalt
Die Verwaltung empfiehlt den Antrag abzulehnen.
Stellungnahme:
Zu 1.
Der Gedanke, Pflegewohngemeinschaften in Bauprojekten der Stiftungen der Hansestadt Lüneburg zu realisieren, ist aus Sicht der Stadtverwaltung grundsätzlich nachvollziehbar und entspricht den Zielen einer zukunftsorientierten Stadtentwicklung. Solche Wohnformen leisten einen wichtigen Beitrag zur sozialen Infrastruktur und können das Angebot im Bereich des betreuten Wohnens und der vollstationären Pflege sinnvoll ergänzen.
Im Rahmen des derzeitigen Bauvorhabens im Wohngebiet Wienebütteler Weg ist eine Umsetzung dieses Ansatzes jedoch zeitlich nicht mehr möglich. Die Gründe hierfür sind:
• Erforderliche Umplanung und Genehmigungsanpassung
Die Integration von Pflegewohngemeinschaften würde eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen Gebäudeplanung erfordern. Dies schließt auch die Anpassung einer bereits erteilten Baugenehmigung ein.
• Deutlich höhere Baukosten und Bauzeitverzögerung
Durch die notwendige Umplanung würden die Baukosten signifikant steigen. Gleichzeitig wäre mit einer Verzögerung des Baubeginns zu rechnen, was den Fertigstellungstermin erheblich nach hinten verschieben würde. Die Bauvorhaben der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist auf den Baufeldern 15 und 17 sowie der LüWoBau auf den Baufeldern 14a und 14b profitieren davon, dass die Gebäude nahezu baugleich mit vorherigen Bauten sind und sich die Planungskosten durch den Wiederholungsfaktor deutlich reduzieren.
• Keine Förderfähigkeit begonnener Bauvorhaben
Für gemeinschaftliche Wohnformen (wesentliche Selbstorganisation der Bewohner) gibt es ein eigenes Förderprogramm bei der NBank. Bereits begonnene Bauvorhaben sind förderschädlich. Da vorliegend bereits Aufträge vergeben wurden, ist ein Vorhabenbeginn im Rechtssinne gegeben.
• Erhöhter Flächenbedarf
Wohn-Pflegegemeinschaften benötigen größere Wohnflächen aufgrund der barrierefreien und teilweisen rollstuhlgerechten Gestaltung sowie der notwendigen Gemeinschaftsräume. Die NBank hat für Wohngemeinschaften eigene Vorgaben für Sanitär-, Gemeinschafts- und andere Räume. Für Pflegewohngemeinschaften müssten die sozialen Träger Vorgaben machen bzw. es müssten Absprachen mit den Mittelgebern (Pflegekasse, Transfermittelgeber) erfolgen, damit auch eine Finanzierbarkeit der Pflegewohngemeinschaft durch die Bewohner gewährleitet ist.
• Gefährdung der Quote für geförderten Wohnraum
Die Neuplanung würde voraussichtlich dazu führen, dass die im Wohngebiet geplante Quote für geförderten Wohnraum nicht mehr eingehalten werden kann.
Vor diesem Hintergrund kann der Gedanke einer Pflegewohngemeinschaft im laufenden Bauvorhaben im Baugebiet Wienebüttel leider nicht umgesetzt werden. Die Stadtverwaltung wird, in Zusammenarbeit mit der Stiftungsverwaltung, jedoch prüfen, inwieweit diese Wohnform bei künftigen Projekten von Beginn an in die Planung einbezogen werden kann.
Zu 2.
Sofern zukünftig ein Neubauvorhaben der Stiftungen mit einer oder mehreren integrierten Pflegewohngemeinschaft(en) geplant wird, wird der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt hinsichtlich der konkreten Konzeption ebenso informiert, wie der Stiftungsrat.
Zu 3.
Um die Planungen für ein etwaiges künftiges Projekt fachlich vorzubereiten, ist es sinnvoll, sich im Rahmen der Erfolgsmethode an bewährten Praxisbeispielen aus anderen Kommunen zu orientieren. Die Stadtverwaltung wird dazu zu gegebener Zeit passende Modelle im Ausschuss vorstellen.
Zu 4.
Da Pflegewohngemeinschaften nur in Zusammenarbeit mit einem geeigneten Sozialträger bzw. Pflegepartner betrieben werden können, ist es wichtig und erforderlich, rechtzeitig – vor weiteren Planungen – einen entsprechenden Anbieter zu finden und zu verpflichten. Nach den vorstehenden Ausführungen fehlt für das beantragte Ausschreibungsverfahren jedoch derzeit die Grundlage.
Die Folgekosten, welche durch die Umplanung sowie durch die erhöhten Baukosten und ggfs. durch den Wegfall von Fördermitteln verursacht werden, können zum aktuellen Zeitpunkt und Planungsstand nicht beziffert werden
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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220,6 kB
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