Beschlussvorlage - BV/11989/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH - Erwerb von Gesellschaftsanteilen an der Kommunalen Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN)
Weisungen an die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Beschlussorgan:
- RAT
- Bearbeitung:
- Isabell Junkereit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung
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Vorberatung
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20.08.2025
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
- Der Beteiligung der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH an der Kommunalen Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN) durch Übernahme eines Geschäftsanteils im Nennwert von 5.000 €, der Leistung einer einmaligen Gesellschaftereinlage in die Kapitalrücklage der KNRN in Höhe von 145.000 € sowie eines einmaligen Aufgeldes (Agio) in Höhe von 20.000 € sowie der weiteren Kapitalrücklage in Höhe von 607.143 € wird zugestimmt.
- Der Betrauung der KNRN durch die AGL mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen nach Maßgabe des als Anlage beigefügten Betrauungsaktes (Vertrag über die Verwertung von Klärschlämmen und Rückgewinnung von Nährstoffen – Klärschlammverwertungsvertrag) wird zugestimmt.
- Die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH werden angewiesen, zur Kenntnis zu nehmen, dass die als Anlage beigefügte Betrauung den Inhalt der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung der KNRN wiedergibt.
- Die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH werden angewiesen, der Geschäftsführung die Freigabe zu erteilen alle notwendigen Rechtsakte zu veranlassen, Erklärungen abzugeben und rechtsverbindliche Verträge zu schließen, die für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen an der KNRN notwendig sind.
- Frau Oberbürgermeisterin Kalisch wird beauftragt, die als Anlage beigefügte „harte Patronatserklärung“ zugunsten der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH abzugeben.
Sachverhalt
Die Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung am 03.10.2017 in Kraft getreten. Diese Verordnung regelt im Wesentlichen Änderungen der Klärschlammverordnung, aber auch andere Rechtsordnungen werden hiervon erfasst. Damit stehen die künftigen Rahmenbedingungen der Klärschlammentsorgung für die
Aufgabenträger der kommunalen Abwasserbeseitigung fest.
Ziel der neuen Klärschlammverordnung sind ein mittelfristig deckender Einsatz technischer Verfahren für eine Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm, Klärschlammverbrennungsaschen oder auf anderem technischen Weg eine Verringerung der mit der bodenbezogenen Klärschlammverwertung verbundenen Stoffeinträge in Boden und Grundwasser. In der Verordnungsbegründung ist die Rede von einer weitgehenden Beendigung der bodenbezogenen Klärschlammverwertung. Eine generelle Verwendung des Klärschlamms in der Landwirtschaft oder im Landschaftsbau ist nicht mehr zulässig.
Abwasserbehandlungsanlagen der Größenklasse 1, d.h. mit einer Ausbaugröße von mehr als 100.000 Einwohnerwerten (EW) in Bezug auf Klärschlamm mit einem Phosphorgehalt von mehr als 20 Gramm je Kilogramm Trockenmasse, gefolgt von Anlagen der Größenklasse 4 mit mehr als 50.000 EW, müssen bis 2029 aus der Bodenverwertung der Klärschlämme aussteigen. Dieses ist für die Kläranlage der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH (AGL) zutreffend. Verordnungskonform hat die Gesellschaft den Aufsichtsbehörden in 2024 angezeigt, dass zukünftig das Phosphorrecycling aus der Verbrennungsasche, als Produkt aus der thermischen Entsorgung, vorgesehen ist.
Die AGL hat bereits im Jahr 2017 mit der Konzeptplanung zur Änderung der Klärschlammverwertung begonnen. Die Gesellschaft verfolgt seitdem die zukünftige Organisation der Klärschlammentsorgung möglichst in einer nicht kommerziell ausgerichteten, interkommunalen Zusammenarbeit. Diese Zielsetzung wird verfolgt, um weiterhin eine langfristige und verlässliche Entsorgung der Klärschlämme garantieren zu können. Die AGL plant, bereits seit 2017, den Transport der Schlämme mit einer eigenen Zero-Emission-Fahrzeugflotte oder anderen emissionsarmen Verkehrsträgern wie der Bahn oder dem Binnenschiff. Spätestens bis Juni 2026 muss der grundsätzliche, zukünftige Entsorgungsweg verbindlich feststehen.
Die AGL kann sich an der Kommunalen Nährstoffgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN) mit Ihrem Neubau einer Monoverbrennungsanlage im Hildesheimer Hafen beteiligen, um dauerhaft eine verlässliche Entsorgung der Klärschlämme und das Phosphorrecycling gewährleisten zu können. In der KNRN haben sich zahlreiche niedersächsische kommunale Abwasserbetriebe zusammengeschlossen.
Die KNRN wurde am 26.3.2019 mit 9 Gesellschaftern gegründet und hat aktuell 21 Gesellschafter. Der Zweck der Gesellschaft ist Planung, Finanzierung, Bau, Betrieb und Logistik von Mono-Klärschlammverbrennungsanlagen (MKVA) in Hildesheim und Hameln.
Voraussetzung einer Beteiligung an der KNRN ist, dass jeder Gesellschafter seinen gesamten Klärschlamm über eine feste Laufzeit ausschließlich der gemeinsamen Gesellschaft andient. Die Gesellschaft hat Planung, Finanzierung, Bau, Betrieb und Unterhaltung der zur thermischen Verwertung notwendigen Einrichtungen zum Unternehmensgegenstand. Aufgrund des hierfür notwendigen Aufwands ist das Konzept der KNRN vollumfänglich auf Langfristigkeit ausgelegt.
Auf Basis der aktuellen Wirtschaftsplanung der KNRN werden aktuell zukünftige Entsorgungsaufwendungen von rund 175 € netto/ t (brutto) Schlamm prognostiziert. Diese Einschätzung wird sowohl branchenweit, d.h. durch das DWA-Netzwerk (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.) als auch nach eigener Einschätzung der Geschäftsführung als realistisch eingeschätzt. Die eigene Einschätzung basiert auf einem aktuell aus Ende November 2024 vorliegendem Angebot zur thermischen Entsorgung in Höhe von rund 106 € netto/ t, inkl. Transportkosten.
Unter der Annahme, dass zukünftig das Recycling des Phosphates mit wohl rund 40 € netto/ t zu kalkulieren wäre, ergibt sich somit eine Aufwandsannahme von rund 146 € netto/ t, so dass der Ansatz der KNRN für den Entsorgungsaufwand von rund 175 € / t als marktüblich und realistisch angesehen werden kann. Hervorzuheben ist, dass die Entsorgungsaufwendungen von 175 € netto/ t nach Inbetriebnahme der Verbrennungsanlage in 2029 erhoben werden. Da nur wenige Verbrennungsanlagen neu gebaut werden, die Pflicht zur Verbrennung jedoch für die gesamte Klärschlammentsorgung gilt, wird die Verknappung der Verbrennungskapazität bis 2029 voraussichtlich zu einem Anstieg der Entsorgungsaufwendungen führen.
Die Beteiligung setzt aufgrund des bestehenden Kreditvertrages zwischen der KNRN und dem Bankenkonsortium zur Finanzierung des Klärschlammverwertungsanlage voraus, dass die Hansestadt Lüneburg für die Verpflichtungen der AGL eine „harte Patronatserklärung“ abgibt. Anderenfalls würde das Bankenkonsortium ein Recht zur Kündigung des Kreditvertrages erlangen, welches die Finanzierung der Gesellschaft nachhaltig gefährden würde.
Der Vertrag über die Verwertung von Klärschlämmen und Rückgewinnung von Nährstoffen ist die wesentliche Sicherheit des Bankenkonsortiums für die Finanzierung der Monoklärschlammverbrennungsanlage.
Durch diesen Vertrag betrauen die Gesellschafter die KNRN nach Maßgabe des sog. DAWI-Freistellungsbeschlusses der EU-Kommission (2012/21/EU) betreffend Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse („DAWI“) mit der kommunalen Aufgabe der Klärschlammbehandlung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit. Integraler Teil hiervon ist die in einem gesonderten Vertrag mit der Stadt Hildesheim vereinbarte Wärmlieferung durch die MKVA an die Stadt Hildesheim. Die KNRN wird die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Rückführung von Phosphor in den Wirtschaftskreislauf erfüllen.
Gem. § 152 Abs. 1 Nr. 3 NKomVG sowie § 121 Abs. 4 NKomVG ist eine Beteiligung der AGL an KNRN und die Ausstellung der harten Patronatserklärung unverzüglich schriftlich gegenüber der Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen. Die Beteiligung kann erst vollzogen werden, wenn innerhalb von sechs Wochen nach der Anzeige keine Bedenken seitens der Kommunalaufsichtsbehörde geäußert wurden oder aber vorzeitig die Freigabe erteilt wurde. Die Beschlüsse stehen daher unter dem Vorbehalt der kommunalrechtlichen Unbedenklichkeit.
Klima und Nachhaltigkeit
Ziel |
Unterziel |
Bewertung |
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Klimaschutz |
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+ |
- |
-- |
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Effizienter Umgang mit natürlichen Ressourcen und Rohstoffen (z.B. Einsatz von recycelfähigen Baustoffen, Berücksichtigung von Lebenszykluskosten) |
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+ |
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Natürlicher Klimaschutz (z.B. Schaffung von CO2-Senken) |
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+ |
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Umwelt- und Naturschutz |
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+ |
- |
-- |
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Verringerung der Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung; Reduzierung der Lärmbelastung |
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+ |
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Schutz von Wasserökosystemen und des Grundwassers |
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+ |
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(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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273,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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59,8 kB
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