20.08.2025 - 11 Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH - Erwe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Der Beteiligung der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH an der Kommunalen Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN) durch Übernahme eines Geschäftsanteils im Nennwert von 5.000 €, der Leistung einer einmaligen Gesellschaftereinlage in die Kapitalrücklage der KNRN in Höhe von 145.000 € sowie eines einmaligen Aufgeldes (Agio) in Höhe von 20.000 € sowie der weiteren Kapitalrücklage in Höhe von 607.143 € wird zugestimmt.
  2. Der Betrauung der KNRN durch die AGL mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen nach Maßgabe des als Anlage beigefügten Betrauungsaktes (Vertrag über die Verwertung von Klärschlämmen und Rückgewinnung von Nährstoffen – Klärschlammverwertungsvertrag) wird zugestimmt.
  3. Die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH werden angewiesen, zur Kenntnis zu nehmen, dass die als Anlage beigefügte Betrauung den Inhalt der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung der KNRN wiedergibt.
  4. Die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH werden angewiesen, der Geschäftsführung die Freigabe zu erteilen alle notwendigen Rechtsakte zu veranlassen, Erklärungen abzugeben und rechtsverbindliche Verträge zu schließen, die für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen an der KNRN notwendig sind.
  5. Frau Oberbürgermeisterin Kalisch wird beauftragt, die als Anlage beigefügte „harte Patronatserklärung“ zugunsten der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH abzugeben.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 7

Ablehnung: 0

Enthaltung: 0

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Beratungsinhalt:

 

Herr Strehse, Geschäftsführer der AGL, erläutert den Grund für die Beteiligung der AGL an der Kommunalen Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN). Durch die Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung sei eine generelle Verwendung des Klärschlamms in der Landwirtschaft oder im Landschaftsbau nicht mehr zulässig. Die AGL könne sich an der KNRN mit ihrem Neubau einer Monoverbrennungsanlage beteiligen, um dauerhaft eine verlässliche Entsorgung der Klärschlämme und das Phosphorrecycling gewährleisten zu können.

 

Ratsfrau Dr. Dartenne möchte wissen, weshalb das Bankenkonsortium aus Hamburg und Hessen komme.

Herr Strehse gibt an, dass dies die Entscheidung der Gesellschafter der KNRN gewesen sei.

 

Ratsherr Grimm fragt nach der Menge des zu entsorgenden Klärschlamms pro Jahr.

Laut Herrn Strehse werden derzeit ca. 12.000 Tonnen Klärschlamm pro Jahr entsorgt.

Ratsherr Grimm möchte wissen wie der Transport des Klärschlamms nach Hildesheim zur Verbrennungsanlage erfolgt. Die Verbrennungsanlage verfüge über einen trimodalen Verkehrsanschluss, sei also über Wasser, Schiene und Straße erreichbar. Präferiert werde von der Geschäftsführung der Transport per Schiff oder Bahn. Daraufhin fragt Ratsherr Grimm, ob dies zu höheren Gewinnen beim Lüneburger Hafen führen werde. Herr Strehse antwortet, dass die Mengen nicht strategisch ausschlaggebend seien.

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Anlagen zur Vorlage