08.06.2006 - 8 Konzept zur Übernahme des Niedersächsischen Lan...

Beschluss:
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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Die Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH wird beauftragt, für die Stadt Lüneburg als möglichen Erwerber des LKH das Transaktionsverfahren durchzuführen. Die Transaktionsberatung in diesem Verfahren erfolgt durch die WestLB AG in 40217 Düsseldorf. Die juristische Begleitung erfolgt durch die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft in 65760 Eschborn. Nach jeder erfolgreichen Zwischenstufe entscheidet die Stadt Lüneburg über eine weitere Teilnahme am Verfahren. Die Stadt Lüneburg übernimmt die Beratungskosten, die in die Kalkulation eines möglichen Kaufpreisangebotes einfließen.

 

Die Stadt Lüneburg bildet eine Lenkungsgruppe, bestehend aus dem Oberbürgermeister, je einem Vertreter der Fraktionen und dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Klinikum Lüneburg gGmbH, die die notwendigen Entscheidungen im Rahmen des Vergabeverfahrens trifft.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vorratsgesellschaft zu gründen, die im Falle des Zuschlages für die Stadt das Landeskrankenhaus erwirbt. Das notwendige Gründungskapital in Höhe von 12.500 € ist außerplanmäßig bereitzustellen.

 

(15, Klinikum gGmbH)

 

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