08.06.2006 - 10 51. Änderung des Flächennutzungsplanes für den ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt einstimmig,

 

  1. die im Rahmen des Verfahrens zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Ehemalige Keulahütte“ während der Auslegungsfrist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen in der Art und Weise zu behandeln wie mit dem der Beschlussvorlage anliegenden Vermerk vorgeschlagen wird.

 

  1. Die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lüneburg für den Teilbereich „Ehemalige Keulahütte“ nebst Begründung wird beschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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