28.06.2005 - 9 Außerplanmäßige Ausgabe für die Bundestagswahle...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Gemäß § 89 NGO wird der Leistung außerplanmäßiger Ausgaben bis zur Höhe von 50.000 Euro bei der Hhst. 05100.65010 - Geschäftsausgaben Wahlen - zugestimmt.

 

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